Sonntag, 11. August 2019

der vergewaltigte mann



der fall zur vergewaltigung, oder - wenn man weiblein mit männlein verwechselt:

stephane ist sauer ! seine freundin, ihres zeichens ausgeprägte nymphomanin hat ihn - der doch jeglicher promiskuität abhold ist - wegen der örtlichen fußballmannschaft verlassen und ihm im << schlußmachzettel >> vorgeworfen, er sei im wahrsten sinnes des wortes nicht zu unrecht der größte fan der << toten hosen >> und nicht einmal an tagen wie diesen ( oder jenen ) zu standing ovations hinsichtlich ihres karmas bezüglich des kamasutras fähig ...

dementsprechend lädiert und nicht willig, die via dolosa ewiger enthaltsamkeit zu gehen sondern in gesteigerter potenz die via gra zu beschreiten, beschließt er, sich die erstbeste weibliche bekanntschaft unter umgehung des legalgeschlechtsverkehrlichen einverständnisprinzips zum (s)einseitigen koitus zu zwingen.   

so der selbstauferlegten kohabitation entgegensehend, begibt er sich in das singlelokal << stadt wien >>, welches für seine auf den tischen stehenden kontakttelephone bekannt ist, auf die suche nach einem gerade nicht geneigten aber gleichwohl geeigneten opfer seiner geplanten zur schändung führenden tat.

die flatrate der tischbauxitkontakttelephone ausnutzend gerät er rasch an die pierrette, eine ebenso schüchterne wie vollbusige blondine. an der bar der stadt wien den << cocktail der heurigen >> einnehmend kommt es schnell zum einverständnis hinsichtlich des heimbringens der pierrette durch den stephane und der unverfänglichen frage - noch´n bier im wohnzimmer ?

den ablauf bis zur tat im schnelldurchlauf beschreitend, fassen wir wie folgt zusammen:

1) stephane bemerkt im bad beim wasserlassen einen damenrasierer und schiebt selbigen pierrettes achselhaaren ( sieht man unterm top ) zu ...
2) an der wand hängen viele bilder von dem blonden 70er jahre star, wie hieß die nochmal ? ach ja, amanda lear ...
3) auf der stereoanlage laufen hits von der anderen sängerin mit der dunklen stimme, fällt mir nicht ein ! ach doch, romy haag ...
4) nach dem bier wird pierrette bierernst und zeigt stephane, daß hinsichtlich ihrer hingabe zur hergabe sowohl hopfen als auch malz verloren ist ...
5) stephane dringt nicht weiter auf pierrette, sondern nunmehr in selbige ein

9 monate später sind wir ( schwangerschaftsfrei ) beim schöffengericht, die staatsanwaltschaft hat anklage wegen vergewaltigung erhoben. stephane - nunmehr geläutert - räumt die vergewaltung ein. das gericht möchte zur verifizierung seines geständnisses ( ja so einfach geht das mit dem gestehen nicht ) zumindest das pierrettsche opferlamm hören und ruft sie in den zeugenstand.

das protokoll der gerichtsverhandlung zitierend, passierte nun folgendes:

gericht: ihr name ?
pierrette: pierretterich ( männliche form von pierrette )
gericht: sie meinten pierrette ?
pierrette ( im folgenden pierretterich ): nein, pierretterich !
gericht: wie das ?
pierretterich: was das ?
stephane ( zum verteidiger ): was jetzt ? habe ich einen mann gehoppelt ?

interludum zur entlastung der ob der aussage des pierretterich total überforderten protokollantin:

es stellt sich heraus, daß pierrette in den körper eines pierretterich geboren wurde, sich aber eher pierrettemäßig fühlte. ihren arzt besuchend erfährt sie, daß man dies heilen könne. nach einnahme einer vielzahl von östrogenen war pierretterich dann mit weiblichen rundungen nebst femininer haut und dem verlust männlicher behaarung gesegnet. zur vollendung des weiblichen glücks fehlte es nur noch an einer vaginoplastik, die sie sich vom chirurg ihres vertrauens ( und später von stephane ausnutzend ) installieren ließ. dementsprechend stellte pierretterich dann einen antrag auf korrektur ihres vornames und ihres geschlechtes im geburtenregister. unmittelbar nach dem tag des stellens des antrages begegnete pierretterich dem stephane - im weiteren siehe oben ... 

der staatsanwalt meint ...

egal, ich beantrage mal zunächst unterbrechung der hauptverhandlung zur überprüfung des rechtlichen gesichtspunktes. der richter stimmt zu und gewährt aber zunächst dem - ebenso überraschten - verteidiger akteneinsicht. 

kling sagt ...

armer stephane, wer will schon << stephan und pierretterich >> in herzform in den baum ritzen - und wenn das erst die zellengenossen mitbekommen !

dies war ein fall, den ich als ganz ganz junger strafverteidiger im jahre 1996 vor dem amtsgericht verhandeln durfte. damals gab es tatsächlich auch noch den tatbestand der sexuellen nötigung, der auf die vergewaltigung von männern anzuwenden war ( nach den damaligen vorschriften konnte nur eine FRAU vergewaltigt werden ). die anklageschrift ging aber von vergewaltigung des noch nicht als pierrette eingetragenen weiblichen opfers aus. dies mit geschwellter brust dem vorsitzenden vortragend, gab dieser einen rechtlichen hinweis dahingehend, daß dann eben eine strafbarkeit wegen sexueller nötigung des pierretterich in betracht käme, was wegen des selben strafmaßes für stephane nicht mit vorteilen verbunden war ...

kurz nach stephanes verurteilung wurde dann aber der tatbestand der vergewaltigung geschlechtsneutral gestellt ( ich liebe solche juristischen klarstellungen ), so daß ab 1997 auch männer ( und zwar nicht nur von männern ) vergewaltigt werden können, gleiches gilt natürlich auch für den umgang von hilfsmittelnutzender frauen untereinander.

im selben jahr wurde auch die vergewaltigung in der ehe anerkannt, aber nur auf antrag ( der vergewaltigten geschlechtsneutralen person ) verfolgt. 2004 kam man dann in der rechtsprechung überein, daß ein antrag nicht mehr erforderlich ist und die tat von amts wegen verfolgt wird ...

fest steht damit, daß ein mann entweder von einem mann, aber auch von einer frau vergewaltigt werden kann und ( hilfsmittelbezogen ) selbstverständlich auch eine frau von einer frau. das strafmaß wird überall und geschlechtsneutral zu finden sein ...

und was ist nun mit pierrette, bzw pierretterich ?

dem ehemaligen pierretterich verhilft das transsexuellengesetz von 1980 zum pierrettemäßigen dasein. unter dem vorliegen bestimmter voraussetzungen kann er sowohl sein geschlecht als auch seinen vornamen im geburtenregister ändern lassen ( tatsächlich war bis dahin MARIA der einzige weiblcihe name, den ein mann tragen durfte ).

das tsg soll den pierretterichs unter uns, also menschen mit von ihrem ursprünglich festgestellten geschlecht abweichender geschlechtsidentität (transsexualität) die möglichkeit geben, rechtlich in der zu ihrer empfundenen geschlechtsidentität passenden geschlechtsrolle anerkannt zu werden.

ob das allerdings unseren stephane zu lustvolleren träumen verhilft, mag mal dahinstehen !

bleibt mir gewogen ...
euer kling