Sonntag, 29. September 2019

das letzte moaß ...

 der fall zum auswärtigen anwalt ...


der fall:

stephane hat im preisausschreiben einen ausflug nach münchen gewonnen und sich sogleich einen fremdenführer und ein bayrisch ./. deutsches wörterbuch besorgt. auch hat er im kaufhaus seiner stadt ein im sonderangebot stehendes trachtenkostüm nebst haferlschuhen gekauft.

so ausgerüstet sitzt er nun im münchner hofbräuhaus und widmet sich bloasmusik hörend in landesüblicher weise ( so steht´s in seinem stadtführer ) der weißbierverkostung. nach mehreren stunden gehen sowohl bei ihm als auch im hofbräuhaus langsam die lichter aus.

allerdings deutet er mangels sprachkenntnisse den zuruf des kellners << sauf die zsamm >> falsch und geht nun erfreut von einem spätabendlichen wetttrinken ( doch, das schreibt man mit drei t ) mit dem erschöpften käina aus. 

daß dieser zuruf nicht << ich saufe dich zusammen >> und damit einen bayuwarischen bierwettstreit aufruft, sondern in wahrheit heißt, er soll jetzt endlich sein bier leermachen und gehen, steht so nicht in seinem bayrisch ./. deutschen diktionär.

da er kein moaß mehr bekommt, ist stephane im wahrsten sinn des wortes maßlos enttäuscht und will gehen. er winkt dem kellner und frägt nach dem << preiß´ >>, was wiederum unser bayrischer ober mißversteht, dies als beleidigung auffasst und stephane << a baggl fotzn is glei aufgrissn >> entgegenschreit.

stephane freut sich, denn er denkt, der kellner will ihm zwar keinen russn´, aber den kontakt mit der vollbusigen bedienung pierrette verschaffen, die er schon den ganzen abend wegen ihres holzes vor der hüttn ( so stehts in seinem wörterbuch ) bewundert und gerne gleich aufreißen würde.

da stephane nun den inhalt des spruches ( der aussagt, daß er sich seine prügel gleich abholen kann ) falsch deutet - steht ja auch nicht so im wörterbuch - faßt er beherzt der pierrette an selbiges in deren ausschnitt und freut sich auf die kommenden stunden.

unsere zensi pierrette jedoch versetzt dem stephane in seiner tracht eine solche von prügel und ruft die polizei, die ihn zwar nicht ins hotel heim, aber nach stadelheim in untersuchungshaft bringt.

dort sitzt er nun und schreit nach seinem mannheimer anwalt kling.

der staatsanwalt meint …

ich bin hier bei der staatsanwaltschaft münchen I und sehe überhaupt nicht ein, für stephane einem anwalt aus baden württemberg hinterher zu telephonieren. 

natürlich hat stephane jederzeit das recht auf einen anwalt, so steht es in § 137 I stpo, die auch in bayern hinter den wiesn´ gilt.

aber wir sind hier in bayern und haben in münchen dutzende von zugelassenen rechtsanwälten, und von denen soll sich der saupreiß einen raussuchen, immerhin ist der kling nicht bei gericht in münchen zugelassen …

kling meint …

so einfach ist das nicht !

früher war es tatsächlich so, daß - insbesondere im zivilrecht - nur kollegen an dem gericht ihrer zulassung auftreten durften und für den auftritt bei einem anderen gericht ein kollege mit entsprechender gerichtszulassung einzuschalten war ( der berühmt - berüchtigte korrerspondenzanwalt ).

der kling hätte deswegen ( wenn er jemals in den untiefen des zivilrechts gefischt hätte ) einen mit tracht, jankerl und haferln versehenen bayuwarischen kollegen hinzuziehen müssen.

strafverteidiger wie der kling allerdings durften schon immer vor jedem gericht in jeder stadt in jedem bundesland auftreten - tatsächlich darf ein strafverteidiger sogar vor den strafrechtlichen senaten des bundesgerichtshof auftreten ( was im zivilrecht nur der besonderen gruppe der ausschließlich beim bgh zugelassenen zivilrechtsanwälten gestattet ist ).

also stephane - kling kommt zu dir nach münchen !

tip: auch in bayern schreibt man das jahr 2019 und deswegen kann stephane sogar in einem fall der notwendigen verteidigung auf staatskosten ( pflichtverteidigung nach §§ 140 ff stpo ) einen anwalt aus einem anderen bundesland für seine verteidigung verlangen, § 142 stpo. das nur mal merken, was das genau ist, erklärt dir der kling in einem anderen post …

also, schön im gedächtnis behalten -> den strafverteidiger kann man unabhängig aus jeder stadt für jedes gericht auswählen - kling kommt immer !

nun, bleibt mir gewogen
euer kling


Sonntag, 22. September 2019

hopfen und malz verloren ...



oder das reinheitsgebot beim bier ...



der fall:

stephane ist zu besuch in münchen und muß nach vergeblichen versuch, bei pschorr am viktualienmarkt eine pfälzer schorle zu bestellen, auf bier umsteigen. das selbe passierte ihm im hofbräuhaus, im augustiner und beim paulaner, so daß er - am marienplatz über einen spaten stolpernd - nach dem Xten bier gefallen an der hopfenlösung fand.

wieder zu hause beschließt er deswegen nach seinem besuch, es nun selbst mit dem bierbrauen zu versuchen. flugs gründet er seine eigene kleine privatbrauerei << hop and malt lost  >>.

cole porter hörend, will er sich an stout bier versuchen und braut fröhlich in seiner küche vor sich hin. viel geröstete gerste und wenig wasser lassen sein jungbrauer herz schlagen und schon bietet er es auf dem abendlichen straßenfest für wenig geld feil.

pierrette, eine leidenschaftliche berlinerin, die eher das selbige weiße gewohnt ist, will ihre dunklen gedanken mit einem ebensolchen bier vertreiben. stephane´s selbsterfundene methode des bierabfüllens versieht selbiges mit einer nicht unerheblichen menge an kohlendioxid - dies wiederum verursacht eine gewaltige schaumkrone - die die genossene wahre biermenge zu veschleiern vermag; auf deutsch: pierrette ist es bald hundeelend und sie schwankt blubbernden bauches richtung blau weiß karierter bettdecke ...

sie erinnert sich am nächsten morgen, daß schon im mittelalter schlecht gebrautes bier zu halluzinationen führte und zeigt deswegen den stephane an, weil er sich offensichtlich nicht an die regeln der braukunst gehalten hat.

der staatsanwalt meint:

oh ja, da hat die pierrette recht. stephane muß sich an die bierverordnung von 2005 halten. und danach kann nicht jeder sein eigenes süppchen kochen, bzw bier brauen ! und außerdem wittere ich hier eine steuerhinterziehung, denn einfach so das bier auf dem straßenfest verkaufen, geht schon mal gar nicht und wie wie schnell wird aus obergärig ein obergierig ! 

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

tatsächlich war das bier schon im frühen mittelalter eine art volksgetränk, das im wesentlichen aus gerste, hopfen und wasser bestand.

aber eben nur im wesentlichen, so daß sich mancherlei geschmacksstoffe ins völkische gesöff verirrten ( zB ochsengalle, stechapfel, Schafsgarbe und - ganz trendy im mittelalter - das bilsenkraut ). kein wunder, daß sich mancher biertrinker schon nach dem ersten glas im bierwana fand ... 

zwar hat schon kaiser barbarossa 1156 in seiner rechtsverordnung für die stadt augsburg verfügt ... wenn ein bierschenker schlechtes bier macht oder ungerechtes maß gibt, so soll er gestraft werden ..., aber so richtig ernst wurde es für die brauende zunft erst 1516, als des herzogs ihr´n wilhelm erklärte, ... wie das bier im sommer und winter auf dem land ausgeschenkt und gebraut werden soll ...

mit diesen schäumenden worten nämlich wurde im bayuwarischen ingolstadt die älteste bis heute geltende lebensmittelgesetzgebung der welt verfügt, das reinheitsgebot ( des bieres ). und da heißt es nunmal, daß bier NUR aus wasser, hopfen und gerste bestehen darf ( malz ist übrigens gemälzte und geschrotene gerste ). mal davon abgesehen, daß für weißbier auch weizen verwandt werden darf, gilt diese grundregel bis heute.

im laufe der jahrhunderte ging zwar immer wieder  hopfen und malz verloren, aber letzten endes hat man sich im 19ten jahrhundert wieder auf diese grundlagen besonnen, so daß zunächst aus dem vorläufigen biergesetz 1993 das bierStG wurde, das dann 2005 in die bierVO überging - und da steht, wie´s gebraut werden soll ( womit wir wieder bei siehe oben sind ).

bier muß deswegen nach den normen der bierVO gebraut werden. ausnahmen sind ( bis auf - natürlich - bayern und baden württemberg als brauereistärkste bundesländer ) nach entsprechenden antrag möglich. für importiertes oder exportiertes bier gilt die bierVO zwischen eingeschränkt und gar nicht. 

und was hat das jetzt mit stephane und seiner dunkelbräuigen schönheit zu tun ?

wer cole porter kennt, weiß natürlich, daß er nicht der braumeister des porter ( bieres ) war. porter war das arme leute bier im england des 18. jahrhunderts. wer etwas auf sich hielt, bevorzugte die << stärkere >> und gesellschaftsfähigere version des stout bieres, eben so wie es unser stephane gebraut hat, nämlich geröstete gerste mit wenig wasseranteil. und dies steht zunächst in übereinstimmung mit dem reinheitsgebot ( tatsächlich hat übrigens ausgerechnet eine bayrische brauerei ein stout bier gebraut, welches vernichtet werden mußte, weil es milchzucker enthielt ).

und selbstverständlich darf stephane sein eigenes bier brauen. da er dieses bier handwerklich, unabhängig von einer großbrauerei und nur in kleinen mengen erzeugt, handelt es sich um sogenanntes craft bier ( wobei bei stephane möglicher weise die dem regulären craft bier innenwohnende hochwertigkeit abgeht ). aber die hochwertigkeit ist kein bestandteil der bierVO und somit kein straftatbestand.

und was die besteuerung betrifft, so entfällt die biersteuer bei hobbybrauern für die ersten 200 liter ( pro jahr ) und damit auch für unseren stephane. zwar hat er vergessen, seine brautätigkeit gegenüber dem zollamt anzuzeigen, aber das hat unser staatsanwalt als alkoholfreier biertrinker übersehen und außerdem wäre es auch nur eine ordnungswidrigkeit.

bleibt mir gewogen ...
euer kling


Sonntag, 15. September 2019

der flic im amtsgericht



der flic im amtsgericht, oder - die vollstreckbarkeit ausländischer bußgeldbescheide ...

Der Fall:

Die Sommerferien sind vorüber und Stephane ist gerade aus seinem sommerferientlichen Urlaub zurückgekehrt und guter Dinge. Listig hat er zu seinem Diavortrag auch den Staatsanwalt und den Kling eingeladen und erzählt voll Stolz, daß er im Ausland zwar einen Strafzettel bekommen habe, ihm dies aber ziemlich egal sei - bis er wieder in Urlaub fährt, haben die im Ausland das längst vergessen !

Der Staatsanwalt meint …
mir mußt Du damit nicht kommen, ich kenne mich - wenn überhaupt - nur im ausländischen Auslieferungsrecht aus und soweit wird es wohl bei Dir nicht kommen …

Kling meint …
so einfach ist das nicht !

So mancher läßt im Urlaub nicht so ganz die Sorgfalt im Straßenverkehr walten, wie er dies in Deutschland tun würde ( ok, erklären Sie einem Franzosen in der Rush Hour die deutschen Verkehrsregeln - und was der kann, können Sie doch schon lange … ) Und wenn man dann doch erwischt wird und einen << Strafzettel >> kassiert, glaubt man ja irgendwo im Hinterkopf zu wissen, daß DIE im Ausland sowieso nichts machen können und deswegen der Verkehrsverstoß eigentlich ganz egal ist ?

FALSCH !!!

Schon seit 2010 können ausländische Bußgeldbescheide ( zumindest aus der EU / EWR ) auch hier in Deutschland vollstreckt werden. Im Ausland sind teilweise wesentlich härtere Strafen angesagt als in Deutschland und wenn man dann wirklich an Sie herantritt, sollten Sie wissen, wie man sich wehren kann - das lesen Sie unten 

Sie können natürlich auch garnichts tun, aber das birgt das Risiko, daß bei einer erneuten Einreise und einem Habhaftwerden Ihrerseits ( zB eine Polizeikontrolle ) das Bußgeld ( inclusive eventueller Zuschläge ) zwangsweise nachträglich zu zahlen ist, zumal im Ausland teilweise ganz andere Verjährungsfristen gelten - also aufpassen !
Und wie wird jetzt vollstreckt ?

Nun, es ist nicht so, daß die Gendamerie Nationale bei Ihnen zu Hause klingelt, aber bei Bußgeldbescheiden ab Euro 70.-- könnte folgendes passieren:
Auf entsprechende Nachfrage der ausländischen Behörde teilt das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg Ihren Namen und Anschrift mit.

Wie in Deutschland wird sodann zunächst in dem betreffenden EU Staat das << ganz normale >> Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt - in der Regel bekommen Sie davon gar nichts mit und irgendwann existiert dann eine rechtskräftige ( und damit vollstreckbare ) Entscheidung, zB ein Bußgeldbescheid bis hin zum Strafbefehl.

Diese Entscheidung wird dann von der zuständigen ( ausländischen ) Behörde des Mitgliedsstaates an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn übersendet mit der Bitte um Vollstreckung.
Ab jetzt sind die deutschen Behörden zuständig und leiten das Verfahren zur Vollstreckung ausländischer EU Bußgeldbescheide ein.

Sie erhalten vom BfJ die entsprechenden Dokumente bzgl des Verkehrsverstoßes und können sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen äußern, also Einwendungen erheben.
Spätestens jetzt können Sie mich als Ihren Verteidiger einschalten 🙂

Keinen Sinn macht es, gegen den ( ja bereits rechtskräftigen ) Bußgeldbescheid in tatsächlicher Hinsicht vorzugehen ( zB war ich ja gar nicht, fuhr doch nur 30 km/h statt 120 km/h ). Geprüft werden nur bestimmte Zulässigkeitsfragen und die Übereinstimmung mit deutschen Verfassungsrecht ( zB Verstoß gegen die hier geltende Unschuldsvermutung bei eventueller Halterhaftung ).

Sind die Einwendungen erfolglos, kann das BfJ die Vollstreckung bewilligen ( wobei es in der Regel sogar verpflichtet ist, dies zu tun - wie gesagt, bei Erfolglosigkeit Ihres Vorbringens ).
Sie erhalten dann einen ( deutschen ) Bescheid, in dem der ausländische Bußgeldbescheid für vollstreckbar erklärt wird. Dieser sogenannte Bewilligungsbescheid enthält eine Begründung und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.

Auch gegen diesen Bescheid hat man das Rechtsmittel des Einspruchs, der dann zum Verfahren vor dem zuständigen ( deutschen ) Amtsgericht führen kann. Allerdings überprüft auch das Amtsgericht nur die Frage, ob ( jetzt der Bewilligungs)  Bescheid ordnungsgemäß zu Stande kam.

Letztlich gibt es dann auch noch Rechtsmittel gegen die ( negative ) Entscheidung des Amtsgerichtes, aber soweit wollen wir ja nicht gehen, nicht wahr ?

Wenn man im Ausland direkt << erwischt >> wird, dann gilt:
Grundsätzlich darf die deutsche Fahrerlaubnis nur von einer deutschen Behörde entzogen werden. In bestimmten Ländern kann sie aber einbehalten werden. Je nach Land ( sehen Sie mir nach, daß ich dies nicht im Einzelnen aufliste ) darf die Behörde den Führerschein nur vorübergehend behalten und für das betreffende Land ein Fahrverbot erteilen. Sodann wird die Fahrerlaubnis an die deutsche Ausstellerbehörde übersandt, wo der Führerschein in der Regel wieder ausgehändigt wird. Aber bei Vorliegen entsprechender Informationen kann die deutsche Behörde auch bei einem Verstoß im Ausland eine MPU anordnen. Der Führerschein bleibt solange ( in Deutschland ) eingezogen und es gilt auch in Deutschland ein Fahrverbot.

Bleibt mir gewogen ...
Euer Kling

Sonntag, 1. September 2019

der richter und die reiserücktrittversicherung



der fall:

stephane ist verstimmt ! erst gestern hat er zusammen mit seiner liebsten pierrette einen urlaub in singapur gebucht, wobei seine sparfüchsin einen günstige reiserücktrittsversicherung orderte.

und jetzt erhält er heute eine ladung zum gerichtstermin, weil er bei seinem letzten urlaub im vatikan 100 stangen zigaretten nach deutschland eingeschmuggelt ( im vatikanshop 30% billiger ) hat - was übrigens auch der grund ist, warum er seinen jetzigen urlaub im ( nahezu ) nichtraucherland singapur verbringen will.

angesichts der vielen zeugen wird es stephane nun doch mulmig und er beauftragt einen anwalt ( nicht den kling ). der richter leistet dessen ansinnen auf terminsverlegung jedoch keine folge und stephane wendet sich empört an den staatsanwalt.

der staatsanwalt meint ...

pech gehabt, du wirst weder die straße nach süden noch die straße von singapur nehmen. gemäß § 231 I 1 stpo bist du zur anwesenheit bei der hauptverhandlung verpflichtet. deine reiserücktrittsversicherung greift nicht, weil es sich nicht um höhere gewalt handelt. also wirst du doppelt bestraft !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß der richter gemäß § 213 stpo als vorsitzender den termin bestimmt und stephane auch keinen anspruch auf terminsverlegung hat, wenn er einen anwalt << auf den letzten drücker >> mandatiert. dies gilt insbesondere dann, wenn das gericht ( wie in unserem fall ) eine vielzahl von zeugen geladen hat.

zwar gibt es eine vielzahl von ausnahmemöglichkeiten und rechtlichen kniffen, die der kling ergriffen hätte, aber die behandeln wir in einem anderen post ( wenn stephane gleich das richtige macht und den kling mandatiert ).

hier soll es angesichts der jahreszeit um die frage der reiserückrtittsversicherung gehen und weil der kling kein zivilrecht macht, hat er für euch einen schönen link gefunden, der 20 ( zum teil unglaubliche ) fälle nennt, wann die reiserücktrittsversicherung greift - und dazu gehört auch die überraschende ladung zur gerichtsverhandlung nach buchung des urlaubs.

die beispielsfälle zur reiserücktrittsversicherung findet ihr hier:


nun, bleibt mir gewogen

euer kling