Sonntag, 27. Oktober 2019

urlaub, spanische cannabis social clubs und bewährung

 der fall zum bewährungswiderruf

der fall:

stephane will als leidenschaftlicher konsument auch im urlaub seinem cannabis frönen. er hat deswegen im internet beim << urlaubsguru >> die fünf besten ziele für cannabiskonsum im ausland auch spanien entdeckt und flugs ein hotelzimmer in einem spanischen << cannabis social club >> gebucht, wo die leidenschaft keine rechtlichen leiden schaffen soll ...

und so liegt er entspannt am swimming pool seines cannabischen social club hotels << finca isla >> in mallorca, lauscht seinem balearen mix und zieht ebenso genüßlich wie auch gar nicht heimlich an seinem joint.

er ist zufrieden, denn gerade gestern hat er am tresen der pure opio bar einen junge spanierin namens pierretta aus dem dorf son banya kennengelernt und mit ihr ein treffliches geschäft über 5 kg haschisch zwecks bilateralen exports vereinbart.

daß er in deutschland als handelsreisender in sachen thc unter bewährung steht, interessiert ihn wenig, denn deutschland ist weit und die qualität seines beabsichtigten exportartikels gar zu gut.

justament beim tausch von barem gegen wahrem taucht ein mit operettenhütchen versehener beamter der policia local auf und beschlagnahmt stephane´s sundowner. die guardia cilvil nimmt seine personalien auf und dann kommt die zur policia nacional gehörende mallorcinische einsatzgruppe rauschgift und nimmt stephane hops.

er wird dem juez de instruccion mit namen don quichotte vorgeführt, der als haftrichter in dritter ehe mit der ebenso deutschstämmigen wie auch bärbeißigen rosinante verheiratet und dementsprechend schlecht auf deutsche straffällige touristen zu sprechen ist.

dieser ruft deswegen stante pede seinen kollegen, den acusador publico sancho pansa an und verurteilt mit der hilfe dieses staatsanwaltes sogleich den stephane. da mußte weder lange mit den mühlen der justiz noch a la quixotte mit windmühlen kämpfen …

leider muß stephane während der gerichtsverhandlung erfahren, daß der konsum in seinem social cannabis club nur dann << halblegal >> ist, wenn er eingetragenes mitglied in diesem club ist. dauer stephane´s urlaub sind 7 tage, dauer bis zur eintragung 14 tage und stephane hat seine eintragung noch nichtg einmal beantragt. nix mit toleriertem konsum und stephane fällt unter die verschärfte rechtsprechung zur vermeidung des drogentourismus ...

er wird zu 8 monaten ohne bewährung verurteilt, die er in ungewollter verlängerung seines urlaubs im hotel etiqueta ( mit teilweisen ) meerblick in palma verbringt.

endlich in deutschland zurück, findet er nicht nur grauen himmel, sondern in seinem briefkasten auch einen ebensolchen umschlag vor, in dem ihm das gericht, das ihn noch als miller´schen handlunsgreisenden zu einer bewährungsstrafe verurteilt hat, selbige nun auf veranlassung des dem ballermann feindlich gesonnen staatsanwaltes widerrufen will.

stephane wendet sich empört an den staatsanwalt, denn immerhin hat er seine straftat ja im ausland verübt und die buße ebenfalls dort erbracht !

der staatsanwalt meint ...

mantener la calma, nicht aufregen. ich habe das mal fürsorglich beantragt, denn der § 56 f absatz 1 satz 1 stgb sieht einen bewährungswiderruf vor, wenn du eine neue straftat begehst. da es immerhin um 5 kilogramm drogen geht, kann man auch nicht einfach mal deine bewährungszeit verlängern ( § 56 f absatz 2 stgb ). aber du hast ja deine straftat im ausland verbracht und dios wird es schon richten ...

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

spätestens seit 1978 beruht das spanische rechtssystem auf einem mit deutschland vergleichbaren rechtsstaatlichen verfahren, welches seine rechtsgrundsätze aus der menschenrechtskonvention ableitet ( wenn du es genau wissen willst, lies artikel 6 der mrk ). damit wurde er von einem unabhängigen gericht unter wahrung der rechte des angeklagten stephane verurteilt.

und weil dem so ist, steht dem bewährungswiderruf eines deutschen urteils nichts entgegen. die bewährung vertraut darauf, daß stephane - sozusagen unter dem damoklesschwert ( ok, der war grieche, aber das francisco de vitoria´sche schwert klingt echt blöd ! ) des drohenden vollzugs - fürderhin und weltweit ein straffreies leben führt.

selbst bei einer auslandstat kann deswegen durch stephanes erneuten rechtsbruch das vertrauen in die günstige prognose dergestalt erschüttert werden, daß  auch bei einer tat im ausland eine deutsche bewährung widerrufen werden kann.

diese meinung gibt´s strengenommen schon seit anfang der 70er jahre, aber in deutschland nochmals vor kurzem bestärkt durch das oberlandesgericht in braunschweig ( und weil ich jurist bin, verweise ich im übrigen auf den beschluß des hohen hauses vom 26.02.2016 - 1 Ws 5/16 ).

also mis amigos, auch im ausland schön brav bleiben !

tip:

dies gilt natürlich nicht nur für spanien und auch nicht nur für das europäische ausland. siehe dazu die zitierte entscheidung, die einen fall in ecuador zum inhalt hat !

nun, bleibt mir gewogen

euer kling ...