Sonntag, 17. November 2019

pectus criminale, oder - warum schweigen im strafverfahren gold ist ...




der fall:

stephane ist mit den nerven runter ! gerade am briefkasten stehend fand er dort den lang ersehnten anonymen umschlag, der allerdings statt des erwarteten beate uhse kataloges eine vorladung zur anhörung als beschuldigter bei der örtlichen polizeidienststelle enthielt.

er geht davon aus, daß diese auf einer strafanzeige seiner nachbarin pierrette fußt, der er gerne ab und an im waschmaschinenraum des gemeinsamen mietshauses einen schlüpfer aus deren wäschekorb entwendet, um sich daran in bettlägerischer abgeschiedenheit zu ergötzen.

zwar hat ihn pierrette noch nie bei seinem schlüpfrigen tun erwischt, sie glaubte aber schon mehrfach auf stephane´s wäscheleine ihre zum trocknen aufgehängten nachgebrauchshorts entdeckt zu haben. als sie - schwerbepackt mit dessous - stephane mit rotem kopf im wäschekeller entdeckt, stellt sie ihn zur rede, wirft ihm schwerwiegende einzelteile aus dem prallgefüllten wäschekorb hinterher und droht mit anzeige wegen diebstahls.

von mehreren - im normalfall ebenso prallgefüllten - schweren büstenhalter getroffen ein halswirbelsäulensyndrom davongetragen habend ( und insoweit zwar persönlich nicht den D-Day, aber das D-Körbchen erlebt zu haben )  geht stephane allerdings davon aus, daß pierrette ihre drohung nicht wahr macht.

wider erwarten dergemäß enttäuscht schämt er sich und beschließt, den termin bei der polizei nicht wahrzunehmen. vielleicht wird das verfahren ja gar nicht fortgeführt und pierrettes griff in das körbchen der strafbarkeit geht ins leere …

die dralle sachbearbeiterin bei der polizei legt deswegen den vorgang zur entscheidung nach aktenlage beim staatsanwalt vor.

der staatsanwalt meint …

ich bin kürzlich vom urlaub am meerbusen der adria zurückgekehrt. brüskiert von stephanes schweigen muß ich davon ausgehen, daß dessen schweigen ein eingeständnis seiner schuld ist. also wird er wegen <<trieb>>diebstahls zu sanktionieren sein …

kling sagt …

so einfach ist das nicht !

ich lehne mich mal entspannt an pierrette´s wohlgeformten busen und lasse die paragraphen aus der strafprozeßordnung weg ( wenn du es lieber hart magst, dann lies §§ 160, 136 I 2, 163a II 2 StPO - aber glaube mir, ich liege besser ).

richtig ist jedenfalls, daß die staatsanwaltschaft die << herrin >> des verfahrens ist und den der strafanzeige zu grunde liegenden sachverhalt erforschen muß.
die polizei arbeitet der staatsanwaltschaft zu, hat aber keine eigene entscheidungskompetenz. selbst wenn der polizeibeamte stephane´s affinität zu pierrette´s dessous nachvollziehen kann, muß er den vorgang unserem busenfreund, dem staatsanwalt, vorlegen.

der entschluß, sich nicht zur sache einzulassen ( jaaaa, so nennen wir strafverteidiger das ) darf aber nicht dazu führen, daß man hier nachteilige schlüsse zieht und davon ausgeht, der beschuldigte hätte etwas zu verbergen ( tatsächlich darf er sogar lügen ! - ein privileg, das ansonsten nur noch kindern und betrunkenen zugestanden wird ).
wenn also unser schwachbrüstiger staatsanwalt keinerlei weiteren hinweise hat, kann er den stephane nur aufgrund seines schweigens nicht zur anklage bringen.

deswegen der rat des strafverteidigers:
- schweigen ist gold
- wer früher spricht, sitzt länger

und wenn man doch etwas sagen sollte, dann höre auf den rat deines verteidgers

bleibt mir gewogen
euer kling