Sonntag, 15. Dezember 2019

vorsicht glühwein, oder - der komawirt



der fall zur strafbarkeit des komatrinkens:

stephane stammt aus einer arabischen familie, die in tausend und mehreren nächten schon im mittelalter << al-kuhl >> destillierten und somit das << feinste von etwas >> unter die sarazenen und eunuchen brachte sowie später in amerika ( nach einer kreuzfahrt mit der columbus´schen santa maria ) mit dem verkauf von feuerwasser reich wurden ( so ähnlich wie der karl may in seinem schut ).

seine großeltern wanderten in den 20er jahren des neunzehnten jahrhunderts von amerika aus nach deutschland ein, weil sie wegen der dortigen prohibition im wahrsten sinne des wortes nicht mehr flüssig waren.

in deutschland angekommen gründeten sie sogleich das lokal << zur frohen leber >>, welches stephane als wirt noch heute führt. als wahrer meister genüßlichster ethanol verbindungen ist er für seine wohlgefüllten gläser bekannt.

seine stammgästin pierrette wiederum gibt sich - fröhlich an selbiger des tresens liegend - oftmals und gerne die kante.

sie leidet unter chronischer hypoglykämie und versucht dieser unterzuckerung durch ebenso intensiver wie auch konstanter zufuhr von oechselgeschwängerten wassermischgetränken herr, bzw frau zu werden.

die so zugeführte ständige glukosierung führt aber wiederum zur übersäuerung und damit zu gelenkschmerzen vom vielen gläserheben.

die dergestalt leidende pierrette findet heraus, daß alkohol leichter als wasser ist ( doch: ein volumenprozent wasser wiegt 1 gramm, reiner alkohol dagegen nur 0,8 gramm ) und beschließt, fürderhin ihr C2H6O ohne H2O zu konsumieren.

an diesem abend hat pierrette schon recht früh ihren komatösen zustand erreicht, denn nach ihrem dubbe exzeß läßt sie jetzt auch bei den amerikanischen mischgetränken von beam´s ihr´m jim mit der pemberton / candler limonade die M2O oxidal würfel weg, bekommt von stephane reichlich eingeschenkt, der zwar ob pierrettes verzicht auf nullprozentiges nicht mehr die eiswürfel, aber die münzen klingen hört.

nachdem pierrette, zwischenzeitlich zum martini gewechselt anfängt, die oliven mit dem zahnstocher zu jagen, schmeißt er sie kurzerhand raus und verläßt das lokal durch die hintertür.

da er pierrette schon oft lallender weise vomitös bedingt nebst den zugehörigen erkötzlichen hinterlassenschaften hinterlassen hat, weiß er, daß sie einiges verträgt und in ca 12 stunden wieder an seinem tresen sitzt.

pierrette bleibt aufgrund gehirnlich durchgebrannter transmittersystem dopamin überdosiert auf den stufen liegen, wo sie eine polizeistreife findet, ins krankenhaus bringt und anzeige vom amts wegen gegen stephane erstattet.

der staatsanwalt meint ...

klarer fall, entweder versuchte fahrlässige tötung oder zumindest versuchte gefährliche körperverletzung mit todesfolge. stephane sieht einer langen haftstrafe entgegen und wird seinen alkohol hinter gittern aus alten äpfeln mit zucker heimlich gären lassen müssen ...

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

fahrlässig handelt, wer die im verkehr objektiv gebotene sorgfalt außer acht läßt ( der laie faßt diese 12 wörter unter den auch noch verständlicheren begriff << versehentlich >> zusammen, aber so sind wir juristen halt ).

eine versuchte fahrlässigkeit gibt es indes nicht ( wie kann man versuchen, versehentlich einen blumentopf umzuschmeißen ? ) und deswegen kann man stephane in diesem fall auch nicht wegen versuchs bestrafen ( und hier ist es zunächst mal egal, ob pierrette noch lebt ).

zwar kann das << gestattete komasaufen >> beim ableben des trinkers unter die gefährliche körperverletzung mit todesfolge fallen ( siehe den fall des komawirtes in berlin mit dem minderjährigen im jahr 2009 ) und es gibt sogar in bestimmten fällen konstellationen, in denen sogar der versuch strafbar ist, aber hier lebt die pierrette ja noch ( mehr oder weniger ) ... herr staatsanwalt, das klappt also auch nicht !

artikel 2 des grundgesetzes schützt die freie entfaltung der persönlichkeit, soweit nicht rechte anderer, die sittenmäßigkleit oder die verfassungsmäßige ordnung verletzt werden.

dazu gehört nun mal auch pierrette´s sauferei. da sie sich eigenverantwortlich dem trunke hingibt, macht sie sich auch nicht selbst strafbar und stephane schon mal gar nicht.

deswegen macht er sich auch nicht der körperverletzung schuldig und ist deswegen auch nicht daraus zu bestrafen.

also würde der staatsanwalt den stephane nicht vor den kadi bringen können und müßte verärgert in der der staatsanwaltschaft gegenüberliegenden kneipe << zum amtsstübel >> seinen herba ephedramit tee mit honig trinken  ( der übrigens auch verboten ist, was aber weder der wirt noch der staatsanwalt wissen - machen wir in einem anderen post ).

aber stephane ist gastwirt und als solcher hat er nach unserem bundesgerichtshof eine besondere obhutspflicht gegenüber betrunkenen gästen.

leichter wäre es aber für den staatsanwalt, wenn er einen blick in das gaststättengesetz werfen würde, das auch die pflichten eines gastwirtes regelt.

und dort finden wir den § 20, der in seiner nummer 2 dem stephane verbietet, alkoholische getränke an erkennbar betrunkene pierrettes zu verabreichen.

das also kann schon mal den stephane bis zu euro 5000.-- kosten, so daß er besser versucht hätte, die pierrette mit eiswürfeln statt mit münzen klimpern zu lassen ( das grundgesetz schützt insoweit zwar die pierrette beim alkohol saufen, aber nicht den stephane beim alkohol verkaufen ).

schlimmer noch könnte es für den stephane kommen, wenn der staatsanwalt statt ( im übrigen vergeblich ) aufbauschemata der versuchsdelikte zu prüfen, einen blick in § 221 des strafgesetzbuches geworfen hätte ( aber das sagen wir dem staatsanwalt natürlich nicht ) !

dort geht es nämlich um die << aussetzung >> - also um das aussetzen einer hilflosen person oder eine solche vorsätzlich verlassend.

stephane hätte nämlich der pierrette zumindest ein taxi rufen müssen, statt sie alleine und hilflos zurückzulassen, denn daß sie sturzbetrunken war, hat er ja gewußt.

nur als tip: die gleiche verpflichtung betrifft dich auch als gastgeber deiner eigenen privaten party ...

soweit zur strafbarkeit des stephane als gastwirt,

bleibt mir gewogen

euer kling