Sonntag, 26. April 2020

der motorisierte marvel fan oder - die maske im auto



sie alle tragen masken - seien es nun captain america, ant man und natürlich spiderman aus dem marvel universum oder batman und superman aus dem detectiv comics ( dc ) universum.

werden wir jetzt alle zu superhelden mutieren ( müssen ) ? 

manche kolumnen bezeichnen ja die kommende woche als << größten maskenball deutschlands >>, weil ab morgen auch in baden württemberg die corona´sche maskenpflicht gilt.

( noch ) bezieht sich ja die maskenpflicht im wesentlichen auf den öffentlichen nahverkehr ( auch gelegenheitsverkehr, zB taxi oder fahrgemeinschaften zur arbeit ), desweiteren in ladengeschäften, postfilialen und einkaufszentren.

wer nun meint, er könne mit seiner maske in seinem batmobil durch die gegend cruisen muß aber folgendes beachten:

zuerst mal ist die anzahl deiner mitfahrenden avengers begrenzt

  • du bist alleine unterwegs oder maximal einer person, die nicht zu deinem hausstand gehört. als batman dürftest du deswegen maximal robin mitnehmen, der bekanntlich nicht mit die als batman verwandt ist ...
  • du hast familie ? die darfst du auch mit mehreren mitgliedern mitnehmen, wenn sie mit dir in der sogenannten geraden ( bluts)linie verwandt sind. aber als superheld hättest du da übrigens pech, da diese in der regel gerade keine blutlinienmäßigen verwandten haben ( also nicht die spiderman´sche tante, bei der du aufwächst oder als superman deine cousine supergirl) ...

nun, im auto gilt dann der § 23 abs 4 satz 1 stvo ( straßenverkehrsordnung ):

  • laienhaft gesprochen, darf die maske das gesicht nicht so weit verdecken, daß deine erkennbarkeit verhindert wird ...

witziger weise scheint gerade die corona verordnung in baden württemberg hier dem tragen einer maske im auto nicht expressis verbis zu widersprechen, insbesondere nicht bei taxi-, bus- und paketfahrern. 

dem poser am sommerlichen nachmittag mag vielleicht der umstand gefallen, daß eine heruntergeklappte sonnenblende nebst getragener sonnebrille und maske die ermittlungen vereiteln kann, bzw wird ...

der poser wird dann natürlich in persona nicht zu ermitteln sein, so daß zwar ein verstoß vorliegt, es aber in deutschland keine halterhaftung gibt und damit der verstoß nicht geahndet werden kann.

natürlich wird man in einem solchen falle auch als superheld dem fahrtenbuch unterzogen werden, dem man auch nicht damit entgegentreten kann, daß die verkehrssicherheit vorrang hat ( schutz vor blendendem sonnenlicht ).

falls du allerdings nicht gerade als poserman unterwegs warst, wird man hier vielleicht etwas machen können ...

letztlich noch der hinweis auf meinen post vom 16. februar diesen jahres << der vermummte karnevalist oder - kängurus im rheingau >>, der - noch zu coronafernen zeiten - auf den maskierten karnevalisten einging ...

bleibt mir gewogen

euer kling