Sonntag, 27. September 2020

trinken nach zahlen ...

 der fall zur blutalkoholbestimmung:


















der fall:

stephane ist frisch in die fromme kindergärtnerin pierrette verliebt, die bevorzugt birkenstock schuhe trägt, sich vegan ernährt und am liebsten hagebuttentee trinkt.

sex ist ihr ebenso fremd wie alkohol, so daß stephane entschließt, das angenehme mit dem nützlichen zu verbunden und pierrette listig in diese laster einzuweihen.

er beschließt deswegen, pierrette vom abendgottesdienst abzuholen und dann gemeinsam mit seinen zwei freunden, der pierrette und einer flasche schnaps einen << mensch ärgere dich abend >> zu verbringen.

fröhlich ein hosianna vor sich hin summend, erklärt er ihr die spielregeln.

für jedes männchen, das rausgeworfen wird, muß dessen spieler ein glas schnaps trinken, wobei er natürlich hofft, daß sich dies recht schnell auf den begriff << spielerIN >> reduzieren wird.

da pierrette aber, womit stephane nicht rechnete, kitabedingt eine routinierte spielerin ist, zieht sich das spiel in die länge.

pierrette besetzt rasch häuschen für häuschen und wirft wacker die gegnerischen männchen aus dem spiel, so daß stephane und seine freunde zug um zug ( der pierrette ) die flasche alleine leeren müssen - und der rest ist schweigen ...

am nächsten morgen muß stephane erkennen, daß sein projekt << pierrette >> nebst sex ( mit selbiger ) und alkohol ( in selbiger ) gescheitert ist.

neben seinen zwei freunden findet er einen ebensolchen zerknitterten zettel mit der aufschrift << schlucki >> und einem hämisch grinsenden smiley.

stephane entschließt sich, die niederlage in ein temporäres mißgeschick umzuwandeln und will herausfinden, wieviel alkohol er rechnerisch verträgt.

der staatsanwalt meint:

also mir ist das ganz egal, ich benutze eine app ( there´s an app for everything ) und lasse meine frau nach hause fahren.

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

viele apps geben nur allgemeine berechnungen vor und außerdem kann man im fall des falles sowieso nichts mehr eintippen. kurz, es hilft nur die wissenschaft !

und deswegen lernen wir jetzt, wie wir mit stift und papier unseren blutalkoholwert ( bak ) berechnen - zum nachteil dieser unfehlbaren methode komme ich am schluß des blogs 😱

zuallererst nochmal die klammertechnik bei mathematischen berechnungen anschauen, sonst habt ihr im zweifel nach 12 bier immer noch 0,2 0/00 !!!

wir brauchen dafür die alkoholmenge pro gramm und dann die formel zur berechnung der bak

also, bak = blutalkoholkonzentration - wird gemessen in promille ( 0/00 ) - 1 promille bak = 1 milliliter reiner alkohol in einem liter blut ( wobei der durchschnittliche mann ca 5,4 liter blut hat, das andere geschlecht ca 4,5 liter von selbigem ).

zuerst brauchen wir für unseren zettel die alkoholmenge in gramm, die wir aufgenommen haben. geht eigentlich ganz einfach:

1) wir brauchen die menge des konsumierten getränkes in milliliter ( ml ) - steht auf der flasche ( oder eichmarke glas )

2) wir brauchen den alkoholgehalt des getränkes in volumenprozent ( vol % ) - steht auch auf flasche

3) wir brauchen das spezifische gewicht von alkohol - sage ich euch, ist immer 0,8 gr/cm3 ( einfach 0,8 merken )

und jetzt - DIE FORMEL zur berechnung der alkoholmenge in gramm !

menge alkohol  in milliliter x ( vol % geteilt durch 100 ) x 0,8 = gramm reiner alkohol - an klammertechnik denken !

also, nehmen wir mal eine flasche bier von 0,33 ( = 330 ml ) mit 4,8 vol %, geht dann so

330 ml bier x ( 4,8 (%) :100 ) x 0,8 ( spezifisches gewicht von alkohol )
330 x ( 4,8:100 ) =  15,84 x 0,8 = 12,7 gr alkohol

geht auch für die weintrinker ...

nehmen wir hier mal ein viertel durchschnittliche guten rotweins, also 0,25 liter mit 12 vol %

250 ml rotwein x ( 12 % : 100 ) x 08 ( wie gesagt, immer gleich - ob bier ob wein, wird immer 0,8te sein )
250 x ( 12 :100 ) = 30 x 0,8 = 24 gr alkohol

jetzt haben wir also gelernt, wie wir die alkoholmenge in gramm berechnen.
und was hilft uns das ? NICHTS !

denn wir wollen ja wissen, wieviel bak wir haben und dafür gibt´s noch eine formel, die widmark formel.

die ist ein bißchen einfacher und lautet:

BAK = alkoholmenge in gramm ( genau, haben wir eben gelernt zu ermitteln ) : körpergewicht in kg x anteil körperflüssigkeit

huch - kompliziert ? neeeeiiiin, ganz einfach

1) wir brauchen die alkoholmenge in gramm ( eben gelernt, wie es geht )

2) dein gewicht ( mußt du ja nicht posten )

3) den anteil der körperflüssigkeit - bei männern ca 68%, bei der holden weiblichkeit ca 55%

und jetzt - DIE FORMEL zur berechnung deiner bak !

alkoholmenge in gramm : ( dein gewicht x anteil körperflüssigkeit ) - an klammertechnik denken !

für unseren biertrinker haben wir ja 12,7 gr  ( für die eine flasche bier ) alkohol berechnet, also

12,7 : ( 98 kg - ich sage nicht, daß das mein gewicht wäre -  x 0,68 anteil körperflüssigkeit mann ) = 0,19 promille

bei drei bier also

12,7 ( x 3 bier ) = 38,1 gr alkohol : ( 98  x 0,68 ( anteil körperflüssigkleit mann ) = 0,57 promille

bei unserem weintrinker haben wir 24 gr alkoholgewicht für das viertel errechnet, also

24 gr : ( 98 kg x 0,68 ) = 0,36 promille

bei drei viertel also

72 gr : ( 98 kg x 0,68 ) = 1,08 promille

ich habe das jetzt nur für die männer ausgerechnet, bei frauen traue ich mich nicht,weil ich immer eine finden würde, die leichter ist und mich dann negativ bewertet ...

so, jetzt habt ihr gelernt, wie man ganz ohne app ( und internetempfang ) einfach mit papier und bleistift berechnen könnt, ob ihr noch fahren dürft ( oder ab wieviel promille es mit der pierrette nicht mehr klappt ).

ach so - und wieviel promille hatte jetzt stephane am morgen danach ?

also, die drei jungs haben 1 liter schnaps ( nehmen wir mal williams christ ) mit 40% vernichtet. also pro leber 0,33 liter.
stephane wiegt 98 kg und hat 0,68 anteil körperflüssigkeit ...

laßt uns rechnen:

1) stephane´s alkoholmenge in gramm:

menge alkohol  in milliliter x ( vol % geteilt durch 100 )  x 0,8 = gramm reiner alkohol - an klammertechnik denken !
330 milliliter x ( 40 %  durch 100 ) x 08 = 105,6 gr

2) stephane´s bak:

alkoholmenge in gramm : ( stephane´s gewicht x anteil körperflüssigkeit ) = bak
105,6 : ( 98 x 0,68 ) = 1,58 %

und was ist der nachteil dieser präzisen methode ?

berechne das mal nach drei schorle !!!

bleibt mir gewogen

euer kling

 


Sonntag, 20. September 2020

die beamtenbeleidigung

 










oder, der volksmund irrt ...

zwar ist die beleidigung nach § 185 stgb strafbar - dies gilt aber für jeden. eine speziell die beleidigung beamter betreffende norm gibt es nicht.

sogar wenn es sich bei dem beamten um einen polizisten handelt ( ja, auch hier gilt das gleichstellungsprinzp - vgl zB kommissar thiel aus münster, der immer sagt << frau staatsanwalt >> ), gibt es keine sondernorm.

aber achtung !

die beleidigung ist ein sogenanntes << antragsdelikt >>, § 194 StGB.

das bedeutet, daß der betroffene ( beamte ) nicht nur eine strafanzeige nach § 158 StGB erstatten müßte.

diese bringt ja lediglich einer strafverfolgungsbehörde zur kenntnis, daß eine straftat begangen wurde.

hier wird dann von amts wegen ermittelt und ein weiteres interesse des anzeigenden muß nicht dargetan werden.

bei einem antragsdelikt muß der betroffene selbst einen strafantragantrag stellen.
wann dies der fall ist, steht in der regel bei den entsprechenden delikten im strafgesetzbuch ( manchmal an versteckterer stelle ).

ohne antrag ist keine strafermittlung zulässig ( schönes einfallstor zur einstellung für deinen verteidiger ).

und hier ist bei der beleidigung zu lasten eines beamten doch eine klitzekleine sonderregelung.

während nämlich normaler weise der betroffene selbst den strafantrag stellen muß, kann bei einem polizeibeamten ( oder ähnlichen berufszweigen ) auch der dienstvorgesetzte einen antrag für den beamten stellen, § 194 III StGB.

und zu nahezu 100% wird das auch so gehandhabt und gerade in solchen zeiten wie diesen ( demonstrationen, soziale medien, etc ) von den gerichten harsch sanktioniert.

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 13. September 2020

der absetzbare verteidiger ( oder doch nicht ? )

 



stephane ist anwalt in einer beschaulichen süddeutschen kleinstadt und sitzt in seiner kanzlei einer verzweifelten pierrette gegenüber  ( übrigens schon kling´s kanzlei auf seiner homepage besucht ? schöner videofilm auf youTube unter https://youtu.be/qr3LMI1F7Mg oder kling´s videoseite auf der homepage )

diese wurde in einem strafverfahren von einem anderen verteidiger vertreten, der ihr riet, jede geldstrafe oder geldauflage zu akkzeptieren, denn vielleicht könnte sie sowohl die geldstrafe ( oder geldauflage ) nebst seinen verteidigerkosten steuerlich absetzen, was ja auch was wert wäre ( wie übrigens eine geldstrafe festgesetzt wird könnt ihr in kling´s blog von der letzten woche - der onassis´sche strafbefehl - lesen ) ...

jetzt sitzt sie bei kling und jammert - und daß das mit dem absetzen so einfach nicht ist, versteht sich von selbst. also, wie sieht´s aus ?

beginnen wir mit der geldstrafe oder geldauflage. hier verdeutlicht ein blick in § 12 Nr 4 EStG, daß diese beträge steuerlich nicht absetzbar sind und zwar nie ! hier hat also der vorherige rechtsanwalt sicherlich einen definitv falschen rat gegeben ...

kann sie dann wenigstens das honorar des anwalts als betriebsausgabe oder werbungskosten absetzen ?

die betriebsausgaben ( aufwendungen durch betrieb veranlaßt, objektiv mit dem betrieb zusammenhängend und subjektiv dem betrieb zu dienen bestimmt ) finden wir in § 4 IV EStG und die werbungskosten ( aufwendungen, die zur erwerbung, sicherung oder erhalt der einnahmen dienen ) etwas weiter hinten, nämlich in § 9 I EStG.

wenn also pierrette´s straftat durch ihr betriebliches oder ihr berufliches verhalten ( in ausübung begangen und folge eines berufstypischen risikos ) veranlaßt ist, besteht die möglichkeit der absetzbarkeit.

da wir aber alle die dehnbarkeit des juristendeutsches kennen ist klar, daß es sich jeweils hinsichtlich der absetzungsfähigkeit um einzelfallentscheidungen handelt, d.h., eine klare und insbesonders sichere vorgabe gibt es nicht.

wenn pierrette es aber geschafft hat, daß die kosten dem grunde nach steuerlich absetzbar sind, dann ist zum einen der verfahrensausgang unerheblich ( verurteilt oder freigesprochen ) und darüber hinaus auch der abzug unbegrenzt ( also in voller höhe ) möglich.

wenn sie es aber nicht schafft, könnte es dann mit einer außergewöhnlichen belastung funktionieren ?

die außergewöhnliche belastung ( zwangsläufig größere aufwendungen als der durchschnittliche steuerschuldner ) finden wir in § 33 I EStF, aber lesezeitschonend müßt ihr diese vorschrift gar nicht lesen, denn es funktioniert nicht ! 

trotzdem neugierig ? ok ...

da eine straftat nie zwangsläufig ( notwendig und unvermeidbar ) sein kann, unterliegen die ( damit auch nicht zwangsläufig erwachsenen ) verteidigerkosten bei rechtskräftiger verteidigung auch nicht der abzugsfähigkeit.

interessant ist bei einem freispruch, daß auch dann die kosten nicht abzugsfähig sind. im fall des freispruches trägt nämlich die staatskasse die kosten der verteidigung. soweit pierrette ( was ich in diesem fall nicht hoffe ) mit dem vorgängeranwalt eine honorarvereinbarung getroffen hat, so ist der differenzbetrag zum gesetzlich zu erstattenden honorar nicht zwangsläufig, da freiwilliger honorarvertrag.

fazit - verteidigungskosten absetzbar ?

- als betriebsausgaben oder werbungskosten je nach einzelfall möglich
- als außergewöhnliche belastung nicht
- geldstrafen oder geldauflagen nie

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 6. September 2020

der onassis´sche strafbefehl ...

 








der fall zur höhe der geldstrafe im strafgesetzbuch

viele strafvorschriften im strafgesetzbuch drohen statt einer freiheitsstrafe auch eine geldstrafe an - doch wie wird diese berechnet ?

wenig hilfe bietet die angabe eines betroffenen, er hätte eine geldstrafe von 3000.-- euro bekommen.

also kucken wir mal in § 40 stgb, da wird uns geholfen ...

grundsätzlich wird eine geldstrafe nach tagessatzzahl x tagessatzhöhe berechnet - hilft auch nicht weiter, gelle ?

also,

die anzahl der tagessätze

richtet sich nach § 40 I - mindestens 5 und ( in der regel ) maximal 360.

und wie findet man die richtige anzahl ?

die anzahl der tagessätze bestimmt sich nach dem grad der schuld der begangenen straftat - klingt gut, aber kapiert keiner ...

also schalten wir das radio ein und hören, daß gestern vor dem landgericht zwei täter verurteilt wurden; der eine bekam 5 jahre, der andere 7 jahre.

nun wissen wir also ( und das auch ohne jurastudium ), daß der mit den 7 jahren mehr oder schlimmeres gemacht hat als der mit den 5 jahren.

also gilt ( laienhaft ) bei der freiheitsstrafe: je mehr oder schlimmer, desto länger ...

bei der geldstrafe gilt ( ebenso laienhaft ) für die anzahl der tagessätze sinngemäß das gleiche: je mehr oder schlimmer, desto mehr ...

die höhe der tagessätze

richtet sich nach § 40 II: netto geteilt durch 30 = höhe des tagessatzes.

einkommen ist alles, was man einnimmt; angefangen vom gehalt, über kindergeld, sonstige einnahmen, etc ...

abgezogen werden kann der nicht berufstätige partner mit ca 25% und pro kind 15%, allerdings nicht mehr als 50%. was du sonst so ausgibst ( kredit, miete, etc ) interessiert nicht !

der theoretische mindestsatz ist 1.--, was aber so gut wie gar nicht vorkommt. in der regel ist der mindestsatz 5.-- und kann bis zu 30.000.-- gehen ( und deswegen hätte onassis auch ca bei dieser höhe gelegen ).

manchmal ist es gut, die staatsanwaltschaft die höhe des tagessätzes schätzen zu lassen und so manch einer hat dadurch einiges gespart ( steht in § 40 III ).

die folgen einer geldstrafe

können verheerend sein ...

zunächst wird eine geldstrafe ab 90 tagessätzen in das führungszeugnis eingetragen und du mußt dich als vorbestraft bezeichnen.

wenn du übrigens eine weitere geldstrafe bekommst, auch im strafbefehlswege, dann werden beide im führungszeugnis eingetragen, auch wenn beide unter den 90 tagessätzen wären.

ein exemplarisches darstellen möglicher prbleme siehst du in meinem märzblog im zusammenhang mit den folgen einer eintragung insbesondere für einen selbstständigen. 

außerdem kann die strafvollstreckungsbehörde im falle, daß du die geldstrafe nicht bezahlst eine erstazfreiheitsstrafe androhen. pro tagessatz einen tag ersatzfreiheitsstrafe.

natürlich gibt es in diesen fällen einige möglichkeiten, darum herumzukommen, wenn es bei dir mal so weit wäre, frage den kling !

bleibt mir gewogen
euer kling