Sonntag, 4. Oktober 2020

der verliebte dieb ...





der fall:

stephane ist verliebt und spätabends auf dem weg zu seiner liebsten.

gutgelaunt läuft er am grundstück der pierrette vorbei und entschließt sich spontan zum pflücken eines apfels in deren paradiesisch angelegten garten, den er sogleich genußvoll verspeist.

pierrette ist ( auch ) begeisterte waffennärrin und gerade mit dem ölen ihrer kalashnikov beschäftigt, als sie draußen das knarren des des eines apfels beraubten zweiges hört.

todesmutig greift sie sich ihre bereits gereinigte winchester 77, rennt vor die tür und schießt dem immer noch apfel-kauenden stephane hinterher, trifft ihn jedoch nicht.

der nun vom apfelgenuß mit blähungen behaftete stephane ( der deswegen auch nicht den schuß der pierrette hört ) will nicht pubsender weise vor die nase seiner liebsten treten und kommt auf die idee, einen kleinen umweg durch den städtischen park zu machen.

er möchte sich dort furzfristig der angesammelten gase entledigen und die liebste mit einer frisch gepflückten blume erfreuen.

den friedhof mit den blumen des heutigen begräbnisses meidet er, denn erstens wird der mit habichtsaugen von pfarrer brown bewacht und zweitens ruht dort seine tante und garstig, wie sie war, fürchtet er ihr in transparenter form geisterhaft zu begegnen.

im stadtpark würde er allerdings allenfalls die tulpenruhe stören, so daß ihm dies als der geeignete platz zum pflücken der liebesdreingabe zu sein scheint.

flugs zieht er sein kleines taschenmesser, das er immer bei sich führt und schneidet sich einen kleinen tulpenstrauß zurecht.

dabei wird er vom kommunalen ordnungsdienst erwischt und zur nahegelegenen dienststelle verbracht.

der staatsanwalt meint ...

ich bin auf urlaub auf dem obsthof und gebe den fall zur erstellung eines gutachtens an meinen stationsreferendar ab.

dieser wiederum meint, der will mich wohl veräppeln, die verspeiste pink lady ist ein klarer fall des straflosen mundraubs und die tulpen würden noch nicht mal auf der waage eines markthändlers wesentlich ins gewicht fallen.

er schlägt deswegen vor, die verfahren zur straflosen einstellung zu bringen.

was die als calamity jane um sich schießende pierrette betrifft neigt er zu eben-solcher aufassung wegen vermeintlicher notwehr zu gunsten der baumfrucht ....

kling sagt ...

da möge hermes ( gewußt ? nebenbei schutzpatron der diebe und schelme - was übrigens auch die preise der gleichnamigen firma erklärt ) dem stephane gnädig sein und sich den staatsanwalt nur das ergebnis des gutachtens lesend der auffassung des referendars ( der übrigens sein examen ob des ergebnisses der strafrechtlichen klausur nicht bestand ) anschließen lassen.

in wahrheit könnten sich nämlich die blähungen des stephane als gewaltiger wirbelsturm in den organen der rechtspflege erweisen ...

den mundraub gab es tatsächlich - im reichsstrafgesetzbuch von 1851 wurde er als << entwendung von nahrungs- und genußmittel in geringen mengen oder von unbedeutendem wert zum alsbaldigen verzehr >> bezeichnet. soweit zum apfel ...

allerdings wurde der mundraub in den 70er jahren des letzten jahrhunderts abgeschafft.

im strafgesetzbuch unserer republik hieß er natürlich nicht einfach mundraub ( das wäre jetzt ja mal wirklich zu verständlich ausgedrückt ), sondern strafbare verbrauchsmittelentwendung. gestrichen 1975 - trotzdem bleiben stephane´s blähungen nicht unbedingt straflos.

apfel hin oder her, das zählt jetzt als regulärer diebstahl und kann hart geahndet werden.

außer stephane´s verteidiger sieht ein paar zeilen weiter unten den § 248a, der den diebstahl geringwertiger sachen ( zB ein apfel ) betrifft.

dann würden sich stephane´s strafbare blähungen tatsächlich und in wahrsten sinne des wortes in luft auflösen ...

was übrigens unsere schießwütige pierrette betrifft, wird sich diese gerade nicht auf die wilhelm tell´sche manier seines apfelschusses berufen können.

noch in den 20er jahren des vergangenen jahrhunderts hätte sie sich legal auf notwehr berufen dürfen, aber anfang des milleniums setzte der bundesgerichtshof den lara crofts unter uns ein ende und erklärte, daß in bagatellfällen das notwehrrecht eingeschränkt ist, womit hinsichtlich ihrer unschuld zwar nicht die beere, aber der apfel geschält ist.

bis jetzt steht es deswegen für stephane 1:0, was die mögliche straffreiheit betrifft.

jetzt wird es allerdings eng für unseren im städtischen tulpenbeet herumirrenden stephane.

zwar könnten theoretisch auch die tulpen geringwertig sein, aber ... 

das blattwerk im stadtpark nämlich steht in städtischen eigentum, dient der allgemeinheit und genießt deswegen öffentliches interesse.

der § 248a ( siehe beim << mundraub >> unter geringwertigkeit ) wird hier nämlich zurücktreten, wenn unser aus dem urlaub zurückgekehrter staatsanwalt öffentliches interesse bejaht und wegen diebstahls gegen unseren verliebten blumenpflücker vorgeht.

was stephane ganz vergessen hat, ist sein mitgeführtes messerchen.

hier läge dann nämlich genaugenommen ein diebstahl mit waffen vor, der stephane´s blähungen in (gitter)gesiebte luft verwandeln könnte !

also, bleibt mir gewogen
euer kling ...