Sonntag, 8. August 2021

mord beim sport oder - der strafrechtlich auffällige athlet ....










der fall:
heute ist der letzte tag der olympischen spiele 2020 ( 2021 ) und stephan fühlt sich zu körperlicher betätigung motiviert.
als urmannheimer sieht er, daß heute die adac kart masters in mannheim stattfinden und springt mitsamt sporttasche nebst helm in das taxi und bittet ihn zum kartrennen zu fahren.
fehlende bildung rächt sich und so erfährt stefan, der auf der fahrt eingedöst ist, erst vor ort anhand der taxirechnung von dem fahrer schumachers ihrn michael, daß mannheim ( auch ) ein vorort von kerpen mit seiner berühmten kartbahn ist.
stephane freut sich trotzdem, ist schnell in sein rosa sportdress geschlüpft, rennt zur aufgebauten kartbahn und zieht sich eine startnummer.
verärgert sieht er, daß sein ewiger kontrahent, der staatsanwalt, nicht nur auch zum rennen kam, sondern auch noch eine nummer vor ihm gezogen hat - er beschließt, diesen vorsprung recht bald aufzuholen.
beim le mans start rammt er - auf sein auf ihn wartendes kart zurennend - versehentlich die ebenfalls vor ihm startende pierrette.
diese verrenkt sich ein bein und liegt nun - statt auf dem siegertreppchen zu stehen - auf der verlierertrage des roten kreuzes.
den staatsanwalt kann er während des rennens überrunden, dieser erschrickt aber so sehr, daß er nicht nur über das ziel, sondern auch die leitplanke hinausschießt und sich deswegen zu pierrette auf die benachbarte trage gesellen muß.
der staatsanwalt meint …
lieber stephane, das hättest du mal besser gelassen und mich lieber auf das siegespodest gelassen.
so muß ich meinen freund bei der für kerpen zuständigen staatsanwaltschaft köln  bitten, dich zu sanktionieren, denn du hast die pierrette gerammt und mich aus der bahn gedrängt !
kling sagt …
so einfach ist das nicht !
grundsätzlich gilt das strafrecht auch im sport und früher vertrat man sogar die auffassung, daß schon alleine mit der teilnahme an sportlichen veranstaltungen in eventuelle verletzungen eingewilligt wird ( § 228 stgb ).
das wollte man so aber doch nicht stehen lassen und unterscheidet heute nach der rechtswidrigkeit des (un)sportlichen verhaltens im einzelfall - und wie soll das gehen ?
1) bei den kampfsportarten, zB boxen und ähnliches sind verletzungen bekanntlich sogar gewollt und werden deswegen dann nicht sanktioniert, wenn sie unter beachtrung der regeln erfolgen. dann wäre sogar ein tötungsdelikt straflos …
2) bei den mannschaftssportarten ( zB fußball, handball, hockey, etc ) - die im weitesten sinne auch zum kampfsport zählen - sind wegen des kampfes mann gegen mann ( natürlich auch frau ) und dem damit verbundenen körperlichen einsatz verletzungen unvermeidlich und in der regel bei einhaltung der regel ebenfalls straflos.
hier allerdings werden grobe regelverstöße grundsätzlich dem strafrecht unterworfen, außer das ergebnis ist nicht vorhersehbar ( zB grobes faul und tod des spielers ).
3) bei den sportarten << nebeneinander >> ( zB wettlaufen, skifahren, etc und eben auch kartfahren ) wird die gleiche anlage oder ähnliches benutzt und es gilt sinngemäß das gleiche; also strafbar, wenn vorsätzlicher oder fahrlässiger regelverstoß.
und was bedeutet das nun für unseren stephane ?
das kartfahren zählt zu den sportarten nebeneinander, siehe also ziffer 3).
die pierrette hat er versehentlich gerammt, also liegt grundsätzlich eine fahrlässige körperverletzung vor.
da man beim le mans start aber nun mal zum kart rennen muß ist das versehentliche rammen der pierrette nicht strafbar ( anders wäre es gewesen, wenn er sie absichtlich gerammt hätte, aber das macht unser stephane nicht ).
daß unser staatsanwalt beim rasenden überholmanöver unseres stephane erschrickt, ist stephane nicht anzulasten. das überholen gehört beim diesem sport ausdrücklich dazu und solange unser kartfahrer den gegner nicht absichtlich von der bahn drängt, handelt es sich um ein regelgerechtes verhalten.
wenn der stephane allerdings auf dem siegerpodest die champagnerflasche versehentlich jemanden auf den kopf fallen lassen würde, dann wäre das eine nicht vom sport gedeckte fahrlässige körperverletzung.
da stephane aber nur vierter wurde, geht er aus diesem sportlichen sonntag straffrei hervor.
bleibt mir gewogen
euer kling