Sonntag, 6. Oktober 2019

der parkscheibe << kleiderordnung >>

 die << kleiderordnung >> der parkscheibe

oder - wie stelle ich sie richtig ein ?

zunächst einmal brauchst du eine gesetzlich gültige parkscheibe, denn diese hat tatsächlich eine art von << kleiderordnung >>. findest du in § 13 iVm § 24 II iVm Anlage 3 Nr 11 StVO.

die echte parkscheibe ist blau-weiß, elf zentimeter breit und 15 zentimeter hoch und eigentlich gehören auf die vorderseite weder schnörkel noch werbung. wenn du dich daran hälst, darfst du deine scheibe sogar selber basteln.

eingestellt wird sie auf den nächsten strich der auf das abstellen folgenden halben stunde ( zB abstellen 09:07 - einstellen auf 09:30 ). und theoretisch wäre es sogar wieder eine eigene ordnungswidrigkeit, wenn du sie nicht so einstellst, sondern auf einen zeitraum dazwischen.

mitlaufende parkscheiben sind übrigens verboten, auch das eigenhändige weiterdrehen. einmal um den block fahren und neu einstellen ist erlaubt, aber in der regel ist dann der parkplatz weg ...

witzig zu wissen ist, daß es im bundestag eine eingabe zur << gleichstellung ALLER >> parkscheiben gab, um auch rosa exemplare benutzen zu können. wurde aber abgelehnt !

bleibt mir gewogen ...
euer kling