Sonntag, 14. Juni 2020

die draisinenfalle - alkohol und das zweirad




der fall:

stephane arbeitet als nachtwächter im örtlichen freiherr von drais museum und ist vom nächtlichen rundgang mit stangenwaffe, horn und laterne angeödet.

noch schlimmer ist, daß an diesem abend bei seinem freund, dem benachbarten turmwächter, eine party mit livemusik der turmbläserband << power of tower >> stattfindet, zu der er eigentlich auch eingeladen ist.

er beschließt deswegen, die abwesenheit der anderen musealen kollegen zu nutzen, sich für einige stunden zu verdünnisieren und sich zu seinen freunden der nacht zu begeben.

da er weiß, daß dort viel getrunken wird und er zurück im museum sein muß, bevor die siebte stunde ausgerufen wird, benötigt er einen fahrbaren untersatz.

wegen der alkoholkontrollen will er aber kein auto nehmen, auch ist er sich nicht sicher, ob er denn alkoholisch beeinflußt fahrradfahren darf ...

er ist deswegen schlau und beschließt, eines der im museum ausgestellten drais´chen fahrzeuge ohne motor auszuleihen, wobei die draisine als schienenfahrzeug ( mangels gleisen zum haus des turmwächters ) ausscheidet.

aber gott sei dank hat ja der monnemer karl - drais(t) wie er war - schon vor über 200 jahren ( du willst es wissen ? - ok, war am 12. juni 1817 ) die mannheimer bevölkerung mit der laufmaschine draisine überrascht.

mit dieser - die eigenschaft als fahrrad entschieden verneinend - kommt stephane im wahrsten sinne des wortes fußläufig schnell zur party. 

draisinenüberzeugt gedenkt sich stephane selbige auszuborgen und am frühen morgen wieder in der großraumglasdraisinenvitrine abzustellen.

er besteigt die draisine und fährt - nahezu laufend - mit seinem laufrad zur türmlichen party.

als die glocke zur sechsten stunde erklingt, schwingt er sich auf seine draisine und radelt ge-f-üßlich ins museum zurück, wo er allerdings von der polizei kontrolliert wird, weil die draisine mit keinem scheinwerfer ausgestattet ist.

dabei stolpert stephane über seinen eignen fuß und fällt von der draisine. die wachtmeister messen beim nachtwächter eine promillezahl derer von 2,2.

der staatsanwalt meint ...

ich gebe mich mit fahrradfahrendem fußvolk nicht ab und lasse das ganze meinen referendar marc alfons bearbeiten. dieser fährt zwar sportlich interessiert klapprad, aber zwei räder sind zwei räder ...

dieser wiederum sagt glasklarer fall, diebstahl der draisine ok, aber abzustrafender alkohol auf dem fahrrad wäre verrat an der sportlichen zweiradzunft.

und daß die draisine keinen scheinwerfer hat, ist nicht einmal eine ordnungswidrigkeit, denn vor 200 jahren brauchte man noch keinen scheinwerfer an der draisine.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

stephane hätte gück im unglück, wenn unser klappradfahrender referndar den fall an dem staatsanwalt vorbeischmuggeln würde, denn der ist nicht gerade auf dem laufenden.

natürlich darf man zunächst mal betrunken nicht fahrradfahren. zwar gibt es keinen gesetzlich festgelegten promillewert, ab dem ein radfahrer fahruntüchtig wäre - und es ernst wird -, aber der grenzwert zum ernst des lebens liegt in der regel bei 1,6 promille ( zur info - beim autofahrer bei 1,1 promille !!! ).

mit seiner blutalkoholkonzentration würde stephane also eine straftat begehen und ein radfahrender nachtwächter könnte seinen führerschein verlieren ...

aber stephane nutzt doch eine laufmaschinen draisine - ist das auch ein fahrzeug ?

klar, ein fahrzeug ist jedes technische gerät, das der fortbewegung dient und - auch - mit muskelkraft betrieben wird ( mit motor wäre es ein kraftfahrzeug ).

damit fällt auch unsere laufmaschine unter die straßenverkehrszulassungverordnung und wird einem fahrrad gleichgestellt ( deswegen würde die draisine im öffentlichen straßenverkehr auch einen scheinwerfer und sogar eine bremse benötigen - bremsen à la indiana jones mit dem stiefel reicht also nicht aus ).

gestohlen hat stephane die draisine zwar nicht, denn er wollte sie ja nur benutzen und dann wieder zurückgeben.

aber wir strafjuristen haben tolle paragraphen in den untiefen unseres strafgesetzbuches versteckt, so auch den § 248b - den unbefugten gebrauch eines fahrzeuges. ja genau - fahrzeug !

ein solches darf man nämlich nicht ohne zustimmung des eigentümers nutzen. dieser paragraph betrifft deswegen auch ausdrücklich fahrräder und -  da man ihn auf dem falschen fuß erwischte - auch für den stephane mit seiner draisine.

also ist im extremfall unser stephane nicht nur seinen job als nachtwächter, sondern auch seinen führerschein los und wäre auch noch wegen des unbefugten gebrauchs einer draisine zu sanktionieren.

also, besser laufen ( und was dem alkoholisierten fußgänger den führerschein kostet, erfahrt ihr in einem anderen post - wir haben ja noch viele lesestunden vor uns ... )

bleibt mir gewogen,
euer kling



Sonntag, 7. Juni 2020

sex nach mitternacht - das prostitutionsSchutzGesetz


der fall:

stephane ist milchbauer auf einem kleinen aussiedlerhof mitten im nirgendwo. nachdem ihn seine langjährige freundin verlassen und er auch die nahegelegene dorfdisco in fleischlicher hinsicht abgegrast hat, befindet er sich nun in einem ebensolchen notstand.

er beschließt deswegen seine hormonsteuerung im nahegelegenen industriegebiet zum ausgleich zu bringen. im befriedigungsbetrieb << ritze >> will er seinen hungernden compagnon in dieselbe einer der käuflichen damen verbringen und mit seinem lasterhaften tun die last der lust von seinen triebgebeugten schultern nehmen.

da er ( seinem beruf widersprechend ) nicht nur eine lactose-, sondern auch latexintoleranz hat, kommt ihm die werbung der lustscheuer wegen kondomfreien verkehrs gerade recht und er stürzt sich willig mit aller hingabe zur hergabe in das triebbefreiende vergnügen, wobei ihn pierrette - zwar vom beruf aber nicht vom gewicht her ein leichtes mädchen - tatkräftig spreizender art und weise unterstützt.

kurz vor mitternacht entspannt sich stephane frischgeduscht neben seinem ihm freude(n) bringendend mädchen pierrette und läßt sie ( in erinnerung an die berufliche vorgehensweise des melkens ) nochmals kurz nach dem mitternächtlichen glockenschlag an jenen handgreiflich werden. da allerdings auch der potenteste jungbulle seine züchterischen grenzen hat, verbleibt es bei der kurtisanischen handarbeit.

unser stephane will jetzt bauernschlau die gunst der stunde nutzen und die gunstgewerblerin pierrette um ihr honorar prellen. immerhin glaubt er zu wissen, daß dies zwar das älteste gewerbe der welt ist, aber hier sittenwidriger lohn nicht gefordert werden kann ( außer er kommt dem hauswirtschafter in die quere ). seiner triebfeder entspannt macht er sich deswegen von und zu seinem acker.

pierrette ist zwar beruflich eine kokotte aber gleichwohl eine sehr bigotte und will dies schreiende unrecht nicht ungesühnt lassen. sie erstattet deswegen bei der polizei strafanzeige gegen den stephane.

der staatsanwalt meint ...

gar nichts, denn er gibt den fall an den altgedienten oberamtsanwalt in der dörflichen außenstelle der staatsanwaltschaft im nirgendwo ab. dieser ist von den ewigen einsiedlerhöfischen inzuchtsverfahren und betrügereien beim zuchtbullen versteigern angeödet und wirft sich voller elan in den fall.

ok, seiner meinung nach muß stephane nichts zahlen, denn pierrette hat keinen vorschuß verlangt und hinterher kann sie nichts mehr fordern. aber da gibt es doch das am 01.07.2017 in kraft getretene neue prostituiertenschutzgesetz ( so mit gummipflicht und ähnlichem ). stephane hatte ungeschützten sex mit pierrette und beendete seine triebbefreienden maßnahmen erst nach mitternacht, also am 01.07.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß am 01.07.2017 das neue prostituiertenschutzgesetz in kraft getreten ist.

kern davon ist, daß sich die putains nun persönlich auf dem ordnungsamt ihrer wirkungsstätte ( auch rückwirkend ) anmelden müssen. damit verbunden ist ein obligater termin beim gesundheitsamt wegen aufklärung gesundheitlicher risiken und ein termin beim ordnungsamt umd festzustellen, daß hier eine freiwillige dienstbarkeit vorliegt - stichwort << weg vom menschenhandel >> und << minderjährigkeit beim handwerk >>.

auch muß der bordellberteiber oder ähnlich tätige unternehmer nun eine konzession beantragen - nach dem motto, die hingabe des kunden dient der hergabe an das finanzamt.

letztlich darf die lustbefriedigungsstelle nicht mehr mit ungeschütztem verkehr werben.

aber das prostitutionsschutzgesetz outet sich in § 33 prostSchG als reine ordnungswidrigkeit, sodaß eine straftat zunächst mal gar nicht vorliegt.

allerdings ist unser oberamtsanwalt auch << herr >> der ordnungsrechtlichen bußgeldvorschriften und könnte den stephane immer noch mit empfindlichen bußgeldern belegen, die den dirnenlohn bei weitem übersteigen.

bei unserem stephane wird er sich der oberamtsanwalt allerdings mit einem latexstifel in den anus treten müssen, denn

- beendet ist eine stratat ( oder ordnungswidrigkeit ) in dem moment, wo alle merkmale der strafnorm erfüllt sind.
- hier ist dies der zeitpunkt des ungeschützten geschlechtsverkehrs und der endete vor dem mitternächtlichen glockengeläut
- das neue prostSchG gilt mit der ersten sekunde des 01.07 und keine solche vorher
- nach mitternacht wurde stephane aber nur noch händisch bedient, so daß der tatbestand schon am 30.06.17 abgeschlosssen war

damit wäre stephane nicht aus dem neuen gesetz zu sanktionieren !

was unser oberamtsanwalt allerdings übersehen hat ist, daß es bereits seit dem 01.01.2002 das prostituionsgesetz gibt, welches es selbigen ermöglicht, den lohn einzuklagen und zwar auch dann, wenn es keine vorkasse gab.

immerhin ist es so, daß - geschätzt - JEDEN TAG über EINE MILLION männer die lustvolle dienstleistung in anspruch nehmen. wenn also unsere pierrette vor dem explodieren der sexbomb ein entgelt vereinbart hat, dann erwirbt sie eine rechtswirksame und damit einklagbare forderung.

wie immer im strafrecht gilt der einzelfall, so daß auch ein betrug des stephane in frage kommt ... 

bleibt mir gewogen
euer kling