Sonntag, 26. November 2023

Driving home for Christmas

 oder die illegale verkehrskontrolle


nicht nur bei bei uns in mannheim, sondern überall laufen seit dieser woche wieder die weihnachtsmärkte.

für die feuerzangen- und glühweingemeinde ein gefährliches unterfangen, wenn man den schlitten  nach hause bringen will, aber rudolph so besoffen ist, daß du selber ziehen, bzw fahren mußt ... 

der fall:
stephane ist nach dem einkauf der geschenke auf dem weihnachtsmarkt versackt.
keiner weiß, wie es geschah, aber irgendwie wurde im verlauf des nachmittags der alkoholfreie schwarzbeerpunsch mit der am stand der pierrette sehr beliebten feuerzangenbowle verwechselt - mit entsprechenden folgen nicht nur für stephane´s gemütszustand ...

er schleicht sich deswegen unauffällig in sein auto mit dem festen vorsatz, ebenso unauffällig in unauffälligen seitenstraßen zu fahren. so gelingt es ihm auch ( leise last christmas hörend ) unauffälligst gen heimat zu fahren.

der ebenso junge wie gelangweilte polizeianwärter nikolaus sitzt mit seinem altgedienten kollegen ruprecht im streifenwagen und beschließt spontan, das nächstbeste fahrzeug zu kontrollieren. dabei kommt ihm der unauffällige stephane gerade recht ...

der staatsanwalt meint 

tja, da hat der stephane pech gehabt, aber natürlich können nikolaus und ruprecht kontrollieren, wann immer sie wollen und auch das ganze auto auf den kopf stellen. sie können sogar in stephane´s geschenktüten kucken, ob da drogen drin sind. also stephane, nicht motzen !

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

 << einfach so >> von der polizei kontrolliert - darf die das und was dürfen sie tun ?

zunächst hilft disputieren gar nichts, denn gewisse << grundüberprüfungen >> darf die polizei ( auch ohne zwingenden anlaß ) immer durchführen. das sind natürlich insbesondere das überprüfen des führerscheins, der idendität des fahrzeugführers sowie dessen fahrtauglichkeit ( soweit zum alkohol ... ).

natürlich dürfen die beamten auch die mitzuführende sicherheitsausrüstung ( zB warndreieck, warnweste und verbandskasten ) und die betriebsfähigkeit des fahrzeugs checken.

was sie aber ohne durchsuchungsbefehl nicht dürfen, ist in den kofferraum, das handschuhfach oder mitgeführte taschen reinschauen. dies darf man ablehnen.

was nun die überprüfung deiner fahrtauglichkeit betrifft, geht es natürlich in erster linie um alkohol ( natürlich in geeigneten fällen auch drogen ).

hier greift die polizei gerne auf ( atem ) alkohol und drogenschnelltests zurück. dies darf man auch grundsätzlich ablehnen ! 

wenn die polizei dies trotzdem tut, dann hat ein solcher test vor gericht wegen der vielfältigen fehlerquellen  keinerlei beweiskraft ( und würde in dem fall, daß keine weitere blutentnahme durchgeführt wurde, sogar dazu führen, daß du nicht wegen einer alkoholfahrt belangt werden kannst ).

natürlich können aber in dem fall, in dem man einen solchen test ablehnt, die beamten bestimmen, daß du einer blutentnahme unterzogen wirst.

dazu müssen sie allerdings einen entsprechenden beschluß beim staatsanwalt oder richter besorgen ( und natürlich gibt es auch an wochenenden und feiertagen entsprechende bereitschaftsstaatsanwälte und -richter ).

ist ein solcher nicht erreichbar, dann dürfen die beamten wegen sogenannter gefahr in verzug dann blut abnehmen lassen, wenn konkrete hinweise auf alkohol oder drogen vorliegen ( zB fällst du beim öffnen der tür aus dem auto oder der zufällig anwesende drogenspürhund bekommt vor lauter olfaktorischen sinneseindrücken einen herzanfall ... ). ansonsten würden sich die beamten tatsächlich einer körperverletzung schuldig machen !

die blutentnahme wiederum MUSS von einer sogenannten approbierten medinzinalperson ( in der regel einem polizeiarzt ) durchgeführt werden, ansonsten steht wieder eine strafbare körperverletzung im raum 

bei einer blutabnahme ohne richterlichen beschluss bzw. ohne gefahr in verzug machen sich polizeibeamte der körperverletzung im amt strafbar.

letztlich solltest du in dem fall einer durchsuchung deines wagen auf ein durchsuchungsprotokoll bestehen.

hier steht dann, auf welcher gesetzlichen grundlage die durchsuchung stattfindet und ermöglicht ggf spätere beschwerden. letztlich noch dienstausweis zeigen lassen und dienstnummer notieren.

bleibt mir gewogen ...



Sonntag, 5. November 2023

der pilz zuviel oder - strafbares pilzesammeln ...

der fall:


stephane ist ein leidenschaftlicher pilzsammler und hat seine pilz´schen erkenntnisse aus dem blog << pilz und schlumpf >>.

er lebt in der kommune 11 auf dem obermaier´schen land, die sich von gemüsezucht ernährt und vegetarisch lebt ( streitfall - ist der pilz vegetarisch ? aber das ist ein anderer blog, der weder mit kling noch stephane zu tun hat ... )

jede woche jedenfalls geht stephane zwei bis drei mal zusammen mit seiner ökugruppe in den nahegelegenen wald und sammelt zu spitzenzeiten bis zu 12 kg pilze pro woche, die er auf nahegelegenen wochenmärkten verkauft.

die kommune 11 finanziert damit ihr heizpilzprojekt. antiautoritär wie er ist hat sich stephane auch keine genehmigung des städtischen oberpilzwächters bei der wiederum unteren naturschutzbehörde eingeholt.

die im selben wald auf pilzpirsch befindliche pierrette ärgert sich, daß von stephane´s pilzmafia ( wie sie zu sagen pflegt ) immer alle pilze schon gepflückt und abgeschnitten sind.

sie wendet sich deswegen an den oberförster, der die vorgesetzte ordnungsbehörde über das schamlose und eukaryotenfeindliche treiben des stephane informiert.

der staatsanwalt meint ...

stephane ist ein glückspilz, denn er ist für pilze nur dann zuständig, wenn der pilzgenuß mit letalem ausgang behaftet ist.

trotzdem wird diese seine unzuständigkeit für stephane keinen pfifferling wert sein, denn er hat mit einem nicht unerheblichen bußgeld der ordnunsgbehörde zu rechnen und gibt das verfahren an selbige zur verfolgung der pilzbehafteten ordnunsgwidrigkeit ab.

kling sagt ...

von schwammerlpflückern begangene straftaten schießen zwar nicht wie pilze aus dem boden, aber hier hat stephane doch ein atompilzgroßes problem.

ein blick in § 2 bundesartenschutzverordnung in verbindung mit bundesumweltschutzgesetz und forstverbindlichen regelungen zeigt, daß auch << legale und mit ausnahmen versehene pilze >> nur in geringen mengen gepflückt werden dürfen.

Selbst die sammlerfreudigste pilzrechtsprechung vermag maximal 2 kg pro pilzsammeltag zu tolerieren.

die liebe zum pilz darf landläufig nur dann durch den magen gehen, wenn die täglich gesammelte menge ein oder zwei pilzmahlzeiten ( pro person ) betrifft. alles darüber führt zu einem << gewerblichen >> pilzsammler. 

verstößt man nun dagegen, so können ggü dem gewerbepilz mannigfaltige bußgelder über die ordnungsrechtlichen vorschriften verhängt werden, die bis zu einem vierstelligen bereich in das finanzielle pilzpolster reichen dürfen.

daneben ist auch das feilbieten der pilze auf dem fliegenden pilzmarkt mit einem bußgeld verbunden ...

insoweit kann also durchaus auch der genuß eigentlich speiseverträglicher pilze zumindest finanziell durchaus auf den magen schlagen ..

was mit dem gastwirt passiert, der diese pilze ankauft und vielleicht versehentlich den hungrigen gast unter die pilze schickt, lesen wir in einem anderen post.

da wäre dann wieder der staatsanwalt zuständig, denn wie sagt agatha christie: "wenn irgendwo pilze schmoren, wird der kriminalist unweigerlich hellhörig ..."

bleibt mir gewogen ...
euer kling


Mittwoch, 1. November 2023

halloween´sche clownereien

 





oder harlequinad´sche straftaten

der fall:

stephane lebt in einem kleinen ort am fuße des brocken im harz und widmet sich ganzjährig der kürbiszucht seiner << hokkaido´s special >>. sein pumkin´scher marktstand auf dem örtlichen hexenmarktplatz erfreut sich vieler kaufwilliger touristen des blocksbergs.

er liegt aber im dauerstreit mit seiner nachbarin pierrette walpurga, die eine hundezucht namens << dobermann akademie >> betreibt. der anführer der hündischen meute ist << mr baskerville >>, der - beta karontisüchtig, wie er nun mal ist - ständig stephane´s kürbiswelpen verspeist.

als an einem sonnigen morgen die zum verkauf bestimmten citrouilles noch nicht einmal den kofferraum seines citroen ( tatsächlich gab es bei citroen den entwurf eines citroen citrouille, aber lassen wir das mal so stehen ) füllen, beschließt stephane, der hexe nebenan einen letalen streich zu spielen und - da die hexennacht schon seit sechs monaten vorbei ist -, den verwandten abend des halloween zu nutzen.

er hat anläßlich der heutigen nacht wieder viel von den maskierten grusel clowns gelesen, die allerortens unentdeckt notorische zweifler des aberglaubens erschrecken. 

flugs besorgt er sich eine ganzgesichtsgummimaske und will pierrette am all hellows evening zu tode erschrecken; geschützt durch seine maske geht er davon aus, daß seine tat nicht ruchbar wird und das fürderhin nicht nur pierrette, sondern auch seine kürbisse in frieden ruhen.

seinem plan folgend lauert er der pierrette in der halloween nacht in dem nur spärlich von einer jack o´lantern straßenkürbislaterne erleuchteten und zu pierrettes zucht führenden chemin des chiens auf.

sich also hinter einem seiner riesenkürbisse versteckt haltend, harrt er der schritte der pierrette und will, als diese sich seiner kürbis´chen melonenfrucht nähert, beherzt hinter selbiger vorspringen - fest entschlossen, der pierrette das kürbislicht auszublasen.
 
schon erich kästner sagte aber << je üppiger die pläne blühen, desto verzwickter wird die tat >>. insoweit hat stephane nicht mit dem die pierrette begleitenden mr baskerville gerechnet, der zwar nicht testosteron, aber beta karotin geschwängert ist, auf stephane´s kürbisgeruch anspringt und diesen hinter dem kürbis harrend an selbigen schleudert, was zwar nicht zum fall des hauses von usher, aber zu dem des stephane führt. 

stephane wacht zwischen anderen rübengeistern in der arrestzelle der polizeiwache wieder auf und soll dem staatsanwalt vorgeführt werden.

der staatsanwalt meint ...

mein lieber stephane, da sitzt du ganz schön tief im kürbis beet.

natürlich kann ich dir das nicht beweisen, aber wir wissen von deinem ständigen hexentanz mit der pierrette und fanden dich verkleidet hinter dem zu pierrette´s hexenhaus führenden weg.

durch deine geplante handlung wolltest du also die pierrette zu tode erschrecken und nur der hund war schneller. das ist nun mal ein versuchter mord ( das mordmerkmal des ausnutzens der arg- und wehrlosigkeit; was es da so alles gibt, schreiben wir in einem anderen kling´s blog ).

grundsätzlich wird auch ein mordversuch mit lebenslanger freiheitsstrafe bestraft, das gericht kann die strafe jedoch gemäß § 23 II stgb ( strafbarkeit des versuchs ) 
mildern.

aber sei nicht zu beruhigt, denn auch in diesem fall beträgt die strafe nach § 49 I Nr 1stgb immer noch 3 bis 15 jahre - und zufällig weiß ich, daß der richter kürzlich eine kürbissuppe aus zierkürbis aß und sich eine cucurbitacin vergiftung zuzog - das könnte bitterer stoff für dich werden !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß das phänomen der gruselclowns zu zeiten des halloween von den usa nach deutschland übergeschwappt ist.

landläufig maskiert sich der gruselclown ( zum leidwesen der haftrichter unerkannt bleibend ) und spielt böse bis strafbare streiche. dabei hat er sich ziemlich von der kindlichen sicht des halloween - gib mir süßes, sonst gibt´s saures - abgewandt und will bewußt nichts ahnende menschen bis hin zur körperverletzung malträtieren.

natürlich gibt es keine eigene strafvorschrift ( zB § 3110 HaV - halloweenverordnung ), aber die pallette der straftatbestände des stgb stehen auch dem gruselclown gut zum maskierten gesicht.

die vollgesichtsmaske fällt zwar nicht unter das vermummungsverbot des § 17a versG ( mangels öffentlicher versammlung, denn stephane war zwar nicht allein zu haus, aber allein hinter dem kürbis ), würde aber in dem fall, daß stephane mit dem auto ( oder gar fahrrad ) zu seinem kürbisanschlag fahren würde, eine ordnunsgwidrigkeit nach § 23 stvo darstellen. das wäre jedoch offengestanden noch stephane´s allerkleinstes problem.

der gruselclown verwirklicht aber in der regel den straftatbestand der bedrohung ( der clown steht mit dem baseballschläger vor dir und droht ), der nötigung ( du machst aus angst etwas was du eigentlich gar nicht willst ), der körperverletzung ( wenn dich irgendetwas aus dem gruseligen arsenal des clowns zwischen messer und baseballschläger verletzt oder im falle des versuchs verletzen soll ) und - wie in unserem stephan´schen extremfall - sogar ein versuchtes tötungsdelikt.

dieser schierling´sche kürbisbecher geht allerdings an stephane vorbei, denn mr baskerville setzte zum sprung an, bevor stephane zum seinigen ansetzen konnte und deswegen blieb die tat sogar schon vor dem versuchsstadium im wahrsten sinn des wortes zusammen mit dem kopf des stephane in der kürbisschale stecken.

und da dies hier ein blog zu halloween ist, verbleibt die einzige strafbare handlung bei pierrette und mr baskerville. dieser hat nämlich an stephane eine von pierrette zu verantwortende körperverletzung ( der kürbisschlag ) begangen und - so schlimm das dem geneigten leser erscheinen mag - dieser hat bislang ( außer sich verstecken und bösen gedanken ) noch gar nichts gemacht.

und deswegen könnt ihr heute bei stephane auch noch ein paar kürbisse kaufen, denn morgen hat er zu ( und lauert vielleicht wieder pierrette auf ).

bleibt mir gewogen
euer kling