Sonntag, 29. August 2021

der richter und die reiserücktrittversicherung


 






stephane ist verstimmt ! erst gestern hat er zusammen mit seiner liebsten pierrette einen urlaub in singapur gebucht, wobei seine sparfüchsin einen günstige reiserücktrittsversicherung orderte.


und jetzt erhält er heute eine ladung zum gerichtstermin, weil er bei seinem letzten urlaub im vatikan 100 stangen zigaretten nach deutschland eingeschmuggelt ( im vatikanshop 30% billiger ) hat - was übrigens auch der grund ist, warum er seinen jetzigen urlaub im ( nahezu ) nichtraucherland singapur verbringen will.

angesichts der vielen zeugen wird es stephane nun doch mulmig und er beauftragt einen anwalt ( nicht den kling ). der richter leistet dessen ansinnen auf terminsverlegung jedoch keine folge und stephane wendet sich empört an den staatsanwalt.

der staatsanwalt meint ...

pech gehabt, du wirst weder die straße nach süden noch die straße von singapur nehmen. gemäß § 231 I 1 stpo bist du zur anwesenheit bei der hauptverhandlung verpflichtet. deine reiserücktrittsversicherung greift nicht, weil es sich nicht um höhere gewalt handelt. also wirst du doppelt bestraft !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß der richter gemäß § 213 stpo als vorsitzender den termin bestimmt und stephane auch keinen anspruch auf terminsverlegung hat, wenn er einen anwalt << auf den letzten drücker >> mandatiert. dies gilt insbesondere dann, wenn das gericht ( wie in unserem fall ) eine vielzahl von zeugen geladen hat.

zwar gibt es eine vielzahl von ausnahmemöglichkeiten und rechtlichen kniffen, die der kling ergriffen hätte, aber die behandeln wir in einem anderen post ( wenn stephane gleich das richtige macht und den kling mandatiert ).

hier soll es angesichts der jahreszeit um die frage der reiserückrtittsversicherung gehen und weil der kling kein zivilrecht macht, hat er für euch einen schönen link gefunden, der 20 ( zum teil unglaubliche ) fälle nennt, wann die reiserücktrittsversicherung greift - und dazu gehört auch die überraschende ladung zur gerichtsverhandlung nach buchung des urlaubs.

die beispielsfälle zur reiserücktrittsversicherung findet ihr hier:


nun, bleibt mir gewogen

euer kling

Sonntag, 22. August 2021

das sicherste paßwort der welt ?

das sicherste paßwort der welt könnte das jahr der heiligsprechung des dominikus, des gründers des dominikanerordens, sein.

da muß man erst mal draufkommen.

und wann war das ?

1234

falls zu leicht, ändern in 12 34


bleibt mir gewogen

euer kling

www.steffenkling.de



Sonntag, 15. August 2021

csd trifft broa


 







der fall:

stephane ist rechtsanwalt sowie gleichzeitig syndicus des örtlichen lesben- und schwulenverbandes ( lsvd ) und war rege mit der planung des gestrigen christopher street day am 14.08.2021 in mannheim beschäftigt.

passend zum csd erstellte er einen werbeflyer für seine kanzlei, die ihn zusammen mit seinen << jungs und mädels >> in entsprechendem outfit zeigt, wobei auch seine kanzleiadresse nebst angebotenen diensten aufgeführt ist.

der flyer wird großzügig in entsprechenden szenelokalen verteilt und auch in einschlägigen foren ausgelegt.

pierrette ist ebenfalls anwältin, trägt gerne graue strickpullis mit birkenstock und residiert mit ihrer kanzlei im selben haus, in dem auch stephane sein wohlfrequentiertes büro hat.

privat ist sowohl sie als auch ihre ehe zerüttet, denn ihr mann hat sie kürzlich verlassen, weil er sich in eine dragqueen verliebt hat.

zugleich hat er auch unerwartet für pierrette ( die es eher nach der luther´schen sexdoktrin hielt ) seine geschlechtliche vorliebe gewechselt, mit der pierrette deswegen einen  - im wahrsten sinn des wortes - << umkehrschluß >> gemacht und sie verlassen.

die von männern oder was auch immer enttäuschte pierrette findet zufällig einen der werbefyler des stephane und denkt sich, daß sie nicht in der christopher street in greenwich village residiert und man schon gar nicht mehr das jahr 1969 schreibt !

dessen werbeflyer stellt deswegen einen verstoß gegen die anwaltlichen berufspflichten dar, insbesondere aber einen wettbewerbsverstoß gemäß des § 43b der geltenden anwaltlichen berufsordnug ( brao ), und den bringt sie auch dem anwaltsgericht und der staatsanwaltschaft zur kenntnis.

der staatsanwalt meint ...

da hat die pierrette recht !

§ 43 brao legt es dem anwalt auf, in seinem beruf die pflichten und die würde zu bewahren, die ihm seitens seines berufsstandes auferlegt ist.

da stephane in seinem flyer weder bewußt unwahrheiten verbreitet, noch herabsetzende äußerungen verbreitet ( mal von pierrettes seelenleben abgesehen, deren mann sich zu einer dragqueen hingewandt hat ), liegt ein verstoß gegen das sachlichkeitsgebot des § 43a brao zwar nicht vor.

aber ganz dicke hat hier der stephane gegen das wettbewerbsverbot des § 43b brao verstoßen, denn ein kanzleiflyer mit motiven des csd stellt eine werbung dar, die nichts mit dem anwaltsberuf zu tun hat, sondern nur die << niederen >> instinkte des menschen anspricht. und mit kunstfreiheit ( nur falls stephane auf diese idee käme ) hat das schon mal garnichts zu tun !

stephane wird deswegen zu sanktionieren sein und auch das anwaltsgericht wird dann ein wörtchen zu reden haben ...

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

§ 43b brao sagt:

 Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet
und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

man könnte darüber streiten, ob es sich hier um einen wettbewerbsverstoß handelt, wenn stephane zB ein mit erbrecht oder verkehrsrecht ( nein, nicht solcher verkehr ! ) wäre, denn dann wäre die bezugnahme zum csd doch recht weit hergeholt.

aber stephane ist auch syndicus des lsvd und vertritt entsprechende mandanten. der flyer zeigt mit seinen motiven genau das, womit stephane in beruflicher hinsicht zu tun hat. zugegebener maßen etwas plakativ, aber gleichwohl inhaltlich und sachlich korrekt.

insoweit wird pierrettes vorstoß keinen verstoß des stephane begründen !

bleibt mir gewogen ...
euer kling




Sonntag, 8. August 2021

mord beim sport oder - der strafrechtlich auffällige athlet ....










der fall:
heute ist der letzte tag der olympischen spiele 2020 ( 2021 ) und stephan fühlt sich zu körperlicher betätigung motiviert.
als urmannheimer sieht er, daß heute die adac kart masters in mannheim stattfinden und springt mitsamt sporttasche nebst helm in das taxi und bittet ihn zum kartrennen zu fahren.
fehlende bildung rächt sich und so erfährt stefan, der auf der fahrt eingedöst ist, erst vor ort anhand der taxirechnung von dem fahrer schumachers ihrn michael, daß mannheim ( auch ) ein vorort von kerpen mit seiner berühmten kartbahn ist.
stephane freut sich trotzdem, ist schnell in sein rosa sportdress geschlüpft, rennt zur aufgebauten kartbahn und zieht sich eine startnummer.
verärgert sieht er, daß sein ewiger kontrahent, der staatsanwalt, nicht nur auch zum rennen kam, sondern auch noch eine nummer vor ihm gezogen hat - er beschließt, diesen vorsprung recht bald aufzuholen.
beim le mans start rammt er - auf sein auf ihn wartendes kart zurennend - versehentlich die ebenfalls vor ihm startende pierrette.
diese verrenkt sich ein bein und liegt nun - statt auf dem siegertreppchen zu stehen - auf der verlierertrage des roten kreuzes.
den staatsanwalt kann er während des rennens überrunden, dieser erschrickt aber so sehr, daß er nicht nur über das ziel, sondern auch die leitplanke hinausschießt und sich deswegen zu pierrette auf die benachbarte trage gesellen muß.
der staatsanwalt meint …
lieber stephane, das hättest du mal besser gelassen und mich lieber auf das siegespodest gelassen.
so muß ich meinen freund bei der für kerpen zuständigen staatsanwaltschaft köln  bitten, dich zu sanktionieren, denn du hast die pierrette gerammt und mich aus der bahn gedrängt !
kling sagt …
so einfach ist das nicht !
grundsätzlich gilt das strafrecht auch im sport und früher vertrat man sogar die auffassung, daß schon alleine mit der teilnahme an sportlichen veranstaltungen in eventuelle verletzungen eingewilligt wird ( § 228 stgb ).
das wollte man so aber doch nicht stehen lassen und unterscheidet heute nach der rechtswidrigkeit des (un)sportlichen verhaltens im einzelfall - und wie soll das gehen ?
1) bei den kampfsportarten, zB boxen und ähnliches sind verletzungen bekanntlich sogar gewollt und werden deswegen dann nicht sanktioniert, wenn sie unter beachtrung der regeln erfolgen. dann wäre sogar ein tötungsdelikt straflos …
2) bei den mannschaftssportarten ( zB fußball, handball, hockey, etc ) - die im weitesten sinne auch zum kampfsport zählen - sind wegen des kampfes mann gegen mann ( natürlich auch frau ) und dem damit verbundenen körperlichen einsatz verletzungen unvermeidlich und in der regel bei einhaltung der regel ebenfalls straflos.
hier allerdings werden grobe regelverstöße grundsätzlich dem strafrecht unterworfen, außer das ergebnis ist nicht vorhersehbar ( zB grobes faul und tod des spielers ).
3) bei den sportarten << nebeneinander >> ( zB wettlaufen, skifahren, etc und eben auch kartfahren ) wird die gleiche anlage oder ähnliches benutzt und es gilt sinngemäß das gleiche; also strafbar, wenn vorsätzlicher oder fahrlässiger regelverstoß.
und was bedeutet das nun für unseren stephane ?
das kartfahren zählt zu den sportarten nebeneinander, siehe also ziffer 3).
die pierrette hat er versehentlich gerammt, also liegt grundsätzlich eine fahrlässige körperverletzung vor.
da man beim le mans start aber nun mal zum kart rennen muß ist das versehentliche rammen der pierrette nicht strafbar ( anders wäre es gewesen, wenn er sie absichtlich gerammt hätte, aber das macht unser stephane nicht ).
daß unser staatsanwalt beim rasenden überholmanöver unseres stephane erschrickt, ist stephane nicht anzulasten. das überholen gehört beim diesem sport ausdrücklich dazu und solange unser kartfahrer den gegner nicht absichtlich von der bahn drängt, handelt es sich um ein regelgerechtes verhalten.
wenn der stephane allerdings auf dem siegerpodest die champagnerflasche versehentlich jemanden auf den kopf fallen lassen würde, dann wäre das eine nicht vom sport gedeckte fahrlässige körperverletzung.
da stephane aber nur vierter wurde, geht er aus diesem sportlichen sonntag straffrei hervor.
bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 1. August 2021

was der digitale exhibitionist mit facebook zu tun hat ...




der fall:

stephane ist verzweifelt - kaum 24 jahre alt leidet er unter einer krankhaften zuckerbergdiabetes und muß in ein sanatorium ohne internet, um seine trafficwerte zu reduzieren.

er ist immerhin mann´s genug um sich ins schweizer hochgebirge zu begeben, um dort fern von bit und byte in der providerfreien klinik des zauber(zucker)bergs von face zu face so manches book zu lesen und digital enthaltsam zu leben.


zurück vorm heimischen iMac und WorldWideWiedergenesen ( am heutigen sonntag, den 01.08.2021, ist übrigens tag des www, ins leben gerufen 1989 über das CERN ) erleidet er prompt einen rückfall und sieht voll entsetzen im zuckerberg´schen universum ein von ihm nicht zur weitergabe genehmigtes bild von seiner jeglichen süßlichen stofflichkeit beraubten zuckerschnecke, das er anläßlich der << ich geh jetzt mal in kur >> party kurz vor seinem off ins netz stellte.

da seine ihre süßlichkeit droht, sich voll des bitteren grams auf den faceberg mit natreen´schen süßstofftabletten das leben zu nehmen und er nicht will, daß bei ihr jegliche restsüße verlustig geht, entschließt er sich, den auch nicht gerade in zuckerwatte gepackten berg mit hilfe der justiz abzutragen und erstattet gegen den heiligen berg anzeige wegen verstoßes gegen das urhebergesetz und allem ähnlichen.

zu hilfe kommt ihm die seit fast fünf jahren ständig erneut in fb veröffentlichte gemeinsame verlautbarung der zuckerbergdiabetiker, die er teilen soll und als grundlage seiner anzeige dient.

es wird hier vorausgesetzt, daß diese jeder kennt und spätestens bei kling´s erläuterungen den weh zurück ins gedächntis findet.

der staatsanwalt meint ...

ich bin weder im internet noch bei facebook und nutze noch dos ( zB verschiebt er eine datei auf seinem 84er dosRechner mit dem befehl: << copy c:/zucker/beschwerdedatei.txt c:/berg/beschwerdedatei.txt >>. überhaupt muß ich noch meine 8'' floppy disk formatieren und das ganze geht die strafjustiz nichts an ...

kling sagt ...

ich nutze drag and drop, bin cloud orientiert und deswegen ist diese zu teilende erklärung schwachsinn - wir nehmen sie mal auseinander:

also, zunächst lesen wir Artikel I. ( ... ) des strafgesetzbuches

- artikel gibt es im deutschen strafgesetzbuch nicht ( nur paragraphen ) - übrigens auch nicht in amerika ( dort chapter, sections und titles - und vor allen dingen case law )
- artikel I gibt es im grundgesetz, betrifft die menschenwürde und richtet sich keinesfalls gegen deinen zuckerkegel
-> vergiß es !

weiter geht es mit 111, 112 und 113 des strafgesetzbuches

- (§) 111 betrifft die öffentliche aufforderung zu straftaten ( wenn du da ein urheberrecht hättest, ginge das verfahren eher gegen dich als unser zuckerportal )
- (§) 112 gibt es im strafgesetzbuch nicht mehr ( im reichsstrafgesetz betraf dies straftaten gegen soldaten und marineangehörige ); die zuckerberg´sche jacht gilt hier nicht
- (§) 113 bestraft den widerstand gegen vollstreckungsbeamte ( unser mark ist aber kein vollstreckunsgbeamter, zumal fb ja kostenfrei ist )
-> vergiß es !

was sich zumindest gut und unverständlich ( deswegen halt gut ) liest, ist UCC 1-308 und UCC 1-103

- UCC ist aber kein zuckerwert, sondern die abkürzung für uniform commercial code
- dies war der versuch eines einheitlichen handelsgesetzbuches aus den 40er jahren vor allen dingen für die usa ( im wesentlichen nicht rechtsverbindlich )
- die UCC 1-103 und UCC 1-308 betreffen gegenseitige verträge, aber gerade nicht im bereich des dolce vita in der fb community
-> vergiß es !

kommt noch das statut von rom und das hat auch wenig mit dem pabst ( der zwar vom ölberg aber nicht vom zuckerberg spricht ) zu tun ...

- das statut von rom ist ein völkerrechtlicher vertrag, der die grundlage für den internationalen strafgerichtshof darstellt
- betrifft völkermord, kriegsverbrechen und verbrechen gegen die menschlichkeit
- man kann facebook viel unterstellen, das wäre aber des schlechten zuviel, also
-> vergiß es !

stephane muß also verstehen - seine ( und damit auch deine ) fb mitgliedschaft ist kein unbedenkliches zuckerschlecken:

- wenn du bei facebook mitmischst, akkzeptierst du die vertragsregeln ( terms of policies )
- wenn du die umfrage mitmachst, welches dein oechslegrad beim jahrgangswein wäre, mußt du wissen, daß das auch deine mitwinzer erfahren 
- ( geteilte und gepostete ) statusbeiträge von welcher art auch immer ändern daran nichts
- du bist selbst schuld und verantwortlich für das, was du in facebook stellst ( sage ich auch auch immer meinen töchtern )

du kannst das übrigens auch auf meiner homepage unter << zu den medien / facebook >> nachlesen ...

bleibt mir gewogen ...
euer kling