Sonntag, 21. Januar 2024

winterliche bußgelder ...

 


manche bußgelder gilt es insbesondere im winter zu beachten, also ließ und staune ...

nehmen wir einen durchschnittlichen wintermorgen, der dich im falle eines falles teuer zu stehen kommen kann.

deine auto ist zugeschneit und du willst es zunächst mal warmlaufen lassen ohne loszufahren. schon sind deine ersten 10.-- weg.

beim eiskratzen ist es dir zu kalt und du kratzt dir nur ein "guckloch" frei ( 10.-- ), den schnee läßt du auf dem dach und der haube liegen, weitere 25.--, und befreist auch das kennzeichen nicht von seiner winterlichen last ( kostet dich nochmal 5.-- )

endlich fährst du los und wirst erwischt, weil du keine winterreifen hast. macht für dich UND DEN HALTER 60.-- bzw 75.-- plus punkt. kontrolliert wirst du, weil du deine beleuchtung nicht entsprechend eingeschaltet hast ( 20.-- ) oder sogar zu schnell für die winterlichen witterungsverhältnisse gefahren bist ( nochmal 100.-- plus punkt ).

der morgen kann also im schlimmsten falle bis zu 245.-- und zwei punkte kosten.

wichtig auch der hinweis, daß es sich dabei zunächst um die bußgelder für die reinen ordnungswidrigkeiten handelt. kommen noch andere umstände dazu, zB behinderung oder gefährdung anderer oder gar ein unfall, erhöhen sich die bußgelder bis hin zur einleitung eines strafverfahrens.

zum glück ist heute ja sonntag ( ihr lest ja kling´s blog am sonntag ) und könnt euch für morgen früh wappnen ...

bleibt mir gewogen

euer kling

https://steffenkling.de