Sonntag, 22. September 2019

hopfen und malz verloren ...



oder das reinheitsgebot beim bier ...



der fall:

stephane ist zu besuch in münchen und muß nach vergeblichen versuch, bei pschorr am viktualienmarkt eine pfälzer schorle zu bestellen, auf bier umsteigen. das selbe passierte ihm im hofbräuhaus, im augustiner und beim paulaner, so daß er - am marienplatz über einen spaten stolpernd - nach dem Xten bier gefallen an der hopfenlösung fand.

wieder zu hause beschließt er deswegen nach seinem besuch, es nun selbst mit dem bierbrauen zu versuchen. flugs gründet er seine eigene kleine privatbrauerei << hop and malt lost  >>.

cole porter hörend, will er sich an stout bier versuchen und braut fröhlich in seiner küche vor sich hin. viel geröstete gerste und wenig wasser lassen sein jungbrauer herz schlagen und schon bietet er es auf dem abendlichen straßenfest für wenig geld feil.

pierrette, eine leidenschaftliche berlinerin, die eher das selbige weiße gewohnt ist, will ihre dunklen gedanken mit einem ebensolchen bier vertreiben. stephane´s selbsterfundene methode des bierabfüllens versieht selbiges mit einer nicht unerheblichen menge an kohlendioxid - dies wiederum verursacht eine gewaltige schaumkrone - die die genossene wahre biermenge zu veschleiern vermag; auf deutsch: pierrette ist es bald hundeelend und sie schwankt blubbernden bauches richtung blau weiß karierter bettdecke ...

sie erinnert sich am nächsten morgen, daß schon im mittelalter schlecht gebrautes bier zu halluzinationen führte und zeigt deswegen den stephane an, weil er sich offensichtlich nicht an die regeln der braukunst gehalten hat.

der staatsanwalt meint:

oh ja, da hat die pierrette recht. stephane muß sich an die bierverordnung von 2005 halten. und danach kann nicht jeder sein eigenes süppchen kochen, bzw bier brauen ! und außerdem wittere ich hier eine steuerhinterziehung, denn einfach so das bier auf dem straßenfest verkaufen, geht schon mal gar nicht und wie wie schnell wird aus obergärig ein obergierig ! 

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

tatsächlich war das bier schon im frühen mittelalter eine art volksgetränk, das im wesentlichen aus gerste, hopfen und wasser bestand.

aber eben nur im wesentlichen, so daß sich mancherlei geschmacksstoffe ins völkische gesöff verirrten ( zB ochsengalle, stechapfel, Schafsgarbe und - ganz trendy im mittelalter - das bilsenkraut ). kein wunder, daß sich mancher biertrinker schon nach dem ersten glas im bierwana fand ... 

zwar hat schon kaiser barbarossa 1156 in seiner rechtsverordnung für die stadt augsburg verfügt ... wenn ein bierschenker schlechtes bier macht oder ungerechtes maß gibt, so soll er gestraft werden ..., aber so richtig ernst wurde es für die brauende zunft erst 1516, als des herzogs ihr´n wilhelm erklärte, ... wie das bier im sommer und winter auf dem land ausgeschenkt und gebraut werden soll ...

mit diesen schäumenden worten nämlich wurde im bayuwarischen ingolstadt die älteste bis heute geltende lebensmittelgesetzgebung der welt verfügt, das reinheitsgebot ( des bieres ). und da heißt es nunmal, daß bier NUR aus wasser, hopfen und gerste bestehen darf ( malz ist übrigens gemälzte und geschrotene gerste ). mal davon abgesehen, daß für weißbier auch weizen verwandt werden darf, gilt diese grundregel bis heute.

im laufe der jahrhunderte ging zwar immer wieder  hopfen und malz verloren, aber letzten endes hat man sich im 19ten jahrhundert wieder auf diese grundlagen besonnen, so daß zunächst aus dem vorläufigen biergesetz 1993 das bierStG wurde, das dann 2005 in die bierVO überging - und da steht, wie´s gebraut werden soll ( womit wir wieder bei siehe oben sind ).

bier muß deswegen nach den normen der bierVO gebraut werden. ausnahmen sind ( bis auf - natürlich - bayern und baden württemberg als brauereistärkste bundesländer ) nach entsprechenden antrag möglich. für importiertes oder exportiertes bier gilt die bierVO zwischen eingeschränkt und gar nicht. 

und was hat das jetzt mit stephane und seiner dunkelbräuigen schönheit zu tun ?

wer cole porter kennt, weiß natürlich, daß er nicht der braumeister des porter ( bieres ) war. porter war das arme leute bier im england des 18. jahrhunderts. wer etwas auf sich hielt, bevorzugte die << stärkere >> und gesellschaftsfähigere version des stout bieres, eben so wie es unser stephane gebraut hat, nämlich geröstete gerste mit wenig wasseranteil. und dies steht zunächst in übereinstimmung mit dem reinheitsgebot ( tatsächlich hat übrigens ausgerechnet eine bayrische brauerei ein stout bier gebraut, welches vernichtet werden mußte, weil es milchzucker enthielt ).

und selbstverständlich darf stephane sein eigenes bier brauen. da er dieses bier handwerklich, unabhängig von einer großbrauerei und nur in kleinen mengen erzeugt, handelt es sich um sogenanntes craft bier ( wobei bei stephane möglicher weise die dem regulären craft bier innenwohnende hochwertigkeit abgeht ). aber die hochwertigkeit ist kein bestandteil der bierVO und somit kein straftatbestand.

und was die besteuerung betrifft, so entfällt die biersteuer bei hobbybrauern für die ersten 200 liter ( pro jahr ) und damit auch für unseren stephane. zwar hat er vergessen, seine brautätigkeit gegenüber dem zollamt anzuzeigen, aber das hat unser staatsanwalt als alkoholfreier biertrinker übersehen und außerdem wäre es auch nur eine ordnungswidrigkeit.

bleibt mir gewogen ...
euer kling


Sonntag, 15. September 2019

der flic im amtsgericht



der flic im amtsgericht, oder - die vollstreckbarkeit ausländischer bußgeldbescheide ...

Der Fall:

Die Sommerferien sind vorüber und Stephane ist gerade aus seinem sommerferientlichen Urlaub zurückgekehrt und guter Dinge. Listig hat er zu seinem Diavortrag auch den Staatsanwalt und den Kling eingeladen und erzählt voll Stolz, daß er im Ausland zwar einen Strafzettel bekommen habe, ihm dies aber ziemlich egal sei - bis er wieder in Urlaub fährt, haben die im Ausland das längst vergessen !

Der Staatsanwalt meint …
mir mußt Du damit nicht kommen, ich kenne mich - wenn überhaupt - nur im ausländischen Auslieferungsrecht aus und soweit wird es wohl bei Dir nicht kommen …

Kling meint …
so einfach ist das nicht !

So mancher läßt im Urlaub nicht so ganz die Sorgfalt im Straßenverkehr walten, wie er dies in Deutschland tun würde ( ok, erklären Sie einem Franzosen in der Rush Hour die deutschen Verkehrsregeln - und was der kann, können Sie doch schon lange … ) Und wenn man dann doch erwischt wird und einen << Strafzettel >> kassiert, glaubt man ja irgendwo im Hinterkopf zu wissen, daß DIE im Ausland sowieso nichts machen können und deswegen der Verkehrsverstoß eigentlich ganz egal ist ?

FALSCH !!!

Schon seit 2010 können ausländische Bußgeldbescheide ( zumindest aus der EU / EWR ) auch hier in Deutschland vollstreckt werden. Im Ausland sind teilweise wesentlich härtere Strafen angesagt als in Deutschland und wenn man dann wirklich an Sie herantritt, sollten Sie wissen, wie man sich wehren kann - das lesen Sie unten 

Sie können natürlich auch garnichts tun, aber das birgt das Risiko, daß bei einer erneuten Einreise und einem Habhaftwerden Ihrerseits ( zB eine Polizeikontrolle ) das Bußgeld ( inclusive eventueller Zuschläge ) zwangsweise nachträglich zu zahlen ist, zumal im Ausland teilweise ganz andere Verjährungsfristen gelten - also aufpassen !
Und wie wird jetzt vollstreckt ?

Nun, es ist nicht so, daß die Gendamerie Nationale bei Ihnen zu Hause klingelt, aber bei Bußgeldbescheiden ab Euro 70.-- könnte folgendes passieren:
Auf entsprechende Nachfrage der ausländischen Behörde teilt das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg Ihren Namen und Anschrift mit.

Wie in Deutschland wird sodann zunächst in dem betreffenden EU Staat das << ganz normale >> Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt - in der Regel bekommen Sie davon gar nichts mit und irgendwann existiert dann eine rechtskräftige ( und damit vollstreckbare ) Entscheidung, zB ein Bußgeldbescheid bis hin zum Strafbefehl.

Diese Entscheidung wird dann von der zuständigen ( ausländischen ) Behörde des Mitgliedsstaates an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn übersendet mit der Bitte um Vollstreckung.
Ab jetzt sind die deutschen Behörden zuständig und leiten das Verfahren zur Vollstreckung ausländischer EU Bußgeldbescheide ein.

Sie erhalten vom BfJ die entsprechenden Dokumente bzgl des Verkehrsverstoßes und können sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen äußern, also Einwendungen erheben.
Spätestens jetzt können Sie mich als Ihren Verteidiger einschalten 🙂

Keinen Sinn macht es, gegen den ( ja bereits rechtskräftigen ) Bußgeldbescheid in tatsächlicher Hinsicht vorzugehen ( zB war ich ja gar nicht, fuhr doch nur 30 km/h statt 120 km/h ). Geprüft werden nur bestimmte Zulässigkeitsfragen und die Übereinstimmung mit deutschen Verfassungsrecht ( zB Verstoß gegen die hier geltende Unschuldsvermutung bei eventueller Halterhaftung ).

Sind die Einwendungen erfolglos, kann das BfJ die Vollstreckung bewilligen ( wobei es in der Regel sogar verpflichtet ist, dies zu tun - wie gesagt, bei Erfolglosigkeit Ihres Vorbringens ).
Sie erhalten dann einen ( deutschen ) Bescheid, in dem der ausländische Bußgeldbescheid für vollstreckbar erklärt wird. Dieser sogenannte Bewilligungsbescheid enthält eine Begründung und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.

Auch gegen diesen Bescheid hat man das Rechtsmittel des Einspruchs, der dann zum Verfahren vor dem zuständigen ( deutschen ) Amtsgericht führen kann. Allerdings überprüft auch das Amtsgericht nur die Frage, ob ( jetzt der Bewilligungs)  Bescheid ordnungsgemäß zu Stande kam.

Letztlich gibt es dann auch noch Rechtsmittel gegen die ( negative ) Entscheidung des Amtsgerichtes, aber soweit wollen wir ja nicht gehen, nicht wahr ?

Wenn man im Ausland direkt << erwischt >> wird, dann gilt:
Grundsätzlich darf die deutsche Fahrerlaubnis nur von einer deutschen Behörde entzogen werden. In bestimmten Ländern kann sie aber einbehalten werden. Je nach Land ( sehen Sie mir nach, daß ich dies nicht im Einzelnen aufliste ) darf die Behörde den Führerschein nur vorübergehend behalten und für das betreffende Land ein Fahrverbot erteilen. Sodann wird die Fahrerlaubnis an die deutsche Ausstellerbehörde übersandt, wo der Führerschein in der Regel wieder ausgehändigt wird. Aber bei Vorliegen entsprechender Informationen kann die deutsche Behörde auch bei einem Verstoß im Ausland eine MPU anordnen. Der Führerschein bleibt solange ( in Deutschland ) eingezogen und es gilt auch in Deutschland ein Fahrverbot.

Bleibt mir gewogen ...
Euer Kling

Sonntag, 1. September 2019

der richter und die reiserücktrittversicherung



der fall:

stephane ist verstimmt ! erst gestern hat er zusammen mit seiner liebsten pierrette einen urlaub in singapur gebucht, wobei seine sparfüchsin einen günstige reiserücktrittsversicherung orderte.

und jetzt erhält er heute eine ladung zum gerichtstermin, weil er bei seinem letzten urlaub im vatikan 100 stangen zigaretten nach deutschland eingeschmuggelt ( im vatikanshop 30% billiger ) hat - was übrigens auch der grund ist, warum er seinen jetzigen urlaub im ( nahezu ) nichtraucherland singapur verbringen will.

angesichts der vielen zeugen wird es stephane nun doch mulmig und er beauftragt einen anwalt ( nicht den kling ). der richter leistet dessen ansinnen auf terminsverlegung jedoch keine folge und stephane wendet sich empört an den staatsanwalt.

der staatsanwalt meint ...

pech gehabt, du wirst weder die straße nach süden noch die straße von singapur nehmen. gemäß § 231 I 1 stpo bist du zur anwesenheit bei der hauptverhandlung verpflichtet. deine reiserücktrittsversicherung greift nicht, weil es sich nicht um höhere gewalt handelt. also wirst du doppelt bestraft !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß der richter gemäß § 213 stpo als vorsitzender den termin bestimmt und stephane auch keinen anspruch auf terminsverlegung hat, wenn er einen anwalt << auf den letzten drücker >> mandatiert. dies gilt insbesondere dann, wenn das gericht ( wie in unserem fall ) eine vielzahl von zeugen geladen hat.

zwar gibt es eine vielzahl von ausnahmemöglichkeiten und rechtlichen kniffen, die der kling ergriffen hätte, aber die behandeln wir in einem anderen post ( wenn stephane gleich das richtige macht und den kling mandatiert ).

hier soll es angesichts der jahreszeit um die frage der reiserückrtittsversicherung gehen und weil der kling kein zivilrecht macht, hat er für euch einen schönen link gefunden, der 20 ( zum teil unglaubliche ) fälle nennt, wann die reiserücktrittsversicherung greift - und dazu gehört auch die überraschende ladung zur gerichtsverhandlung nach buchung des urlaubs.

die beispielsfälle zur reiserücktrittsversicherung findet ihr hier:


nun, bleibt mir gewogen

euer kling


Sonntag, 18. August 2019

der drohnenfall



heute ist der 18. august 2019 und seit 2015 ist der dritte sonntag im august der welttag des helikopters - deswegen heute

der fall zur drohne:

stephane freut sich, denn er hat ein neues hobby. nachdem man ihm wegen alkohol abusus in des hubschrauber´s kanzel abgekanzelt und ihm die fluglizenz entzogen hat, entschließt er sich vom heli- zum quadrocopter umzusteigen. flugs kauft er sich eine bastelanleitung << meine eigene drohne >> und macht sich frohgemut ans werk.

um seine ebenso voll- wie auch barbusige nachbarin pierrette beim sonnenbaden am mit hecken geschützten gärtnerischen swimmingpool in hoher qualität filmen zu können, entschließt er sich zusätzlich, eine professionelle studiokamera an seiner drohne anzubringen.

frühmorgens macht er sich, nachdem er sich mit kaffee und drohnuts gestärkt hat, auf den weg zum örtlichen sportflughafen, um dort auf dem benachbarten feld seinem luftigen unterfangen flügel zu verleihen.

per gms leitet er seine drohne hoch über den lüften zu pierrette´s garten und filmt deren freiluftigen auslagen, nicht ohne auf dem rückweg auch den fkk badestrand des ortsweihers nebst nudistensammlung auf film zu bannen. nachdem die dämmerung einsetzt, bedient er sich seines ebenfalls mitgeführten nachtsichtgerätes, übersieht in der nacht allerdings den richtung weiher fliegenden pelikan niels.

niels und die drohne kollidieren und die drohne stürzt ab. dort findet sie zwar nicht nemo, aber ein nächtlicher wanderer, der den fund der polizei meldet. über das in der kamera aufgefundene filmmaterial ermittelt man über pierrette´s busen den stephane.

der staatsanwalt meint ...

klarer fall, gefährlicher eingriff in den luftverkehr nach § 315 stgb. stephane hat ein unbemanntes luftsystem ohne aufstiegsgenehmigung betrieben.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß die drohne unter den § 315 stgb fallen kann ( je nachdem - privat unter 5 kg als flugmodell, ansonsten immer als unbemanntes luftfahrtsystem ). da der geschädigte pelikan niels als solcher allerdings nicht unter den tatbestand des §315 stgb fällt und stephane keine weiteren tatbestandlichen voraussetzungen erfüllt, rettet ihn hiervor der fallschirm der noch jungen drohnlichen rechtsprechung.

aber trotzdem wird sich stephane´s kontostand recht bald in luft auflösen, denn es fallen einige wolken an bußgeld und geldstrafe auf ihn herab ...

die drohne fällt nämlich unter § 1 absatz 2 des luftverkehrsgesetzes ( LuftVG ) und damit gibt es einige vorschriften, die stephane die flügel stutzen werden. als geborener luftikus hat stephane verkannt, daß er deswegen die neben dem LuftVG auch die luftverordnung ( LuftVO ) und die luftverkehrszulassungsverordnung ( LuftVZO ) beachten muß - ich liebe das juristendeutsch ...

fängt an mit dem gewicht - bei privater nutzung über 5 kg drohnengewicht braucht stephane nämlich eine aufstiegserlaubnis ( § 16 I nr 7 LuftVG ). wollte er sich darüber hinaus gewerblich an pierrette´s busen nähren,  wäre eine solche auch bei einem gewicht unter 5 kg ( nicht des busens ! ) erforderlich.

auch der ferngesteuerte höhenflug findet bei 100 metern seine grenze und stephane muß seinen quadrokopter jederzeit ohne technische hilfsmittel ( zB sein nachtsichtgerät ) sehen können. schon mal garnicht geht, daß sich stephane näher als 1500 meter am örtlichen sportflughafen in die lüfte schwang und außerdem noch den ffk strand überflog. verboten sind nämlich überflüge über menschansammlungen und hochfrequentierten institutionen, zB krankenhaus, schulen etc; die zugedrohnten strafverteidiger unter uns wird interessieren, daß darunter auch vollzugsanstalten fallen.

nach § 43 LuftVO handelt stephane deswegen ordnungswidrig und kann nach § 58 LuftVG mit bußgeld bis zu euro 50000.-- sanktioniert werden. außerdem hat stephane keine versicherung abgeschlossen, die nach § 43 LuftVG für den betrieb der drohne erforderlich ist, was ebenfalls bußgeldbewehrt ist ( und im schadensfalle mangels eintritts einer versicherung den schadenersatz in die höhe treiben kann ).

zu guter letzt hat er auch noch pierrette´s höchtspersönlichen privatbereich durch das erstellen der bildaufnahmen nach § 201a stgb verletzt, was je nach umfang - zwar nicht des busens aber der verfilmten freizügigkeit - die luft abschnüren kann, was das strafmaß betrifft.

so, jetzt könnt ihr zu überfliegern werden,
bleibt mir gewogen ...

euer kling 


Sonntag, 11. August 2019

der vergewaltigte mann



der fall zur vergewaltigung, oder - wenn man weiblein mit männlein verwechselt:

stephane ist sauer ! seine freundin, ihres zeichens ausgeprägte nymphomanin hat ihn - der doch jeglicher promiskuität abhold ist - wegen der örtlichen fußballmannschaft verlassen und ihm im << schlußmachzettel >> vorgeworfen, er sei im wahrsten sinnes des wortes nicht zu unrecht der größte fan der << toten hosen >> und nicht einmal an tagen wie diesen ( oder jenen ) zu standing ovations hinsichtlich ihres karmas bezüglich des kamasutras fähig ...

dementsprechend lädiert und nicht willig, die via dolosa ewiger enthaltsamkeit zu gehen sondern in gesteigerter potenz die via gra zu beschreiten, beschließt er, sich die erstbeste weibliche bekanntschaft unter umgehung des legalgeschlechtsverkehrlichen einverständnisprinzips zum (s)einseitigen koitus zu zwingen.   

so der selbstauferlegten kohabitation entgegensehend, begibt er sich in das singlelokal << stadt wien >>, welches für seine auf den tischen stehenden kontakttelephone bekannt ist, auf die suche nach einem gerade nicht geneigten aber gleichwohl geeigneten opfer seiner geplanten zur schändung führenden tat.

die flatrate der tischbauxitkontakttelephone ausnutzend gerät er rasch an die pierrette, eine ebenso schüchterne wie vollbusige blondine. an der bar der stadt wien den << cocktail der heurigen >> einnehmend kommt es schnell zum einverständnis hinsichtlich des heimbringens der pierrette durch den stephane und der unverfänglichen frage - noch´n bier im wohnzimmer ?

den ablauf bis zur tat im schnelldurchlauf beschreitend, fassen wir wie folgt zusammen:

1) stephane bemerkt im bad beim wasserlassen einen damenrasierer und schiebt selbigen pierrettes achselhaaren ( sieht man unterm top ) zu ...
2) an der wand hängen viele bilder von dem blonden 70er jahre star, wie hieß die nochmal ? ach ja, amanda lear ...
3) auf der stereoanlage laufen hits von der anderen sängerin mit der dunklen stimme, fällt mir nicht ein ! ach doch, romy haag ...
4) nach dem bier wird pierrette bierernst und zeigt stephane, daß hinsichtlich ihrer hingabe zur hergabe sowohl hopfen als auch malz verloren ist ...
5) stephane dringt nicht weiter auf pierrette, sondern nunmehr in selbige ein

9 monate später sind wir ( schwangerschaftsfrei ) beim schöffengericht, die staatsanwaltschaft hat anklage wegen vergewaltigung erhoben. stephane - nunmehr geläutert - räumt die vergewaltung ein. das gericht möchte zur verifizierung seines geständnisses ( ja so einfach geht das mit dem gestehen nicht ) zumindest das pierrettsche opferlamm hören und ruft sie in den zeugenstand.

das protokoll der gerichtsverhandlung zitierend, passierte nun folgendes:

gericht: ihr name ?
pierrette: pierretterich ( männliche form von pierrette )
gericht: sie meinten pierrette ?
pierrette ( im folgenden pierretterich ): nein, pierretterich !
gericht: wie das ?
pierretterich: was das ?
stephane ( zum verteidiger ): was jetzt ? habe ich einen mann gehoppelt ?

interludum zur entlastung der ob der aussage des pierretterich total überforderten protokollantin:

es stellt sich heraus, daß pierrette in den körper eines pierretterich geboren wurde, sich aber eher pierrettemäßig fühlte. ihren arzt besuchend erfährt sie, daß man dies heilen könne. nach einnahme einer vielzahl von östrogenen war pierretterich dann mit weiblichen rundungen nebst femininer haut und dem verlust männlicher behaarung gesegnet. zur vollendung des weiblichen glücks fehlte es nur noch an einer vaginoplastik, die sie sich vom chirurg ihres vertrauens ( und später von stephane ausnutzend ) installieren ließ. dementsprechend stellte pierretterich dann einen antrag auf korrektur ihres vornames und ihres geschlechtes im geburtenregister. unmittelbar nach dem tag des stellens des antrages begegnete pierretterich dem stephane - im weiteren siehe oben ... 

der staatsanwalt meint ...

egal, ich beantrage mal zunächst unterbrechung der hauptverhandlung zur überprüfung des rechtlichen gesichtspunktes. der richter stimmt zu und gewährt aber zunächst dem - ebenso überraschten - verteidiger akteneinsicht. 

kling sagt ...

armer stephane, wer will schon << stephan und pierretterich >> in herzform in den baum ritzen - und wenn das erst die zellengenossen mitbekommen !

dies war ein fall, den ich als ganz ganz junger strafverteidiger im jahre 1996 vor dem amtsgericht verhandeln durfte. damals gab es tatsächlich auch noch den tatbestand der sexuellen nötigung, der auf die vergewaltigung von männern anzuwenden war ( nach den damaligen vorschriften konnte nur eine FRAU vergewaltigt werden ). die anklageschrift ging aber von vergewaltigung des noch nicht als pierrette eingetragenen weiblichen opfers aus. dies mit geschwellter brust dem vorsitzenden vortragend, gab dieser einen rechtlichen hinweis dahingehend, daß dann eben eine strafbarkeit wegen sexueller nötigung des pierretterich in betracht käme, was wegen des selben strafmaßes für stephane nicht mit vorteilen verbunden war ...

kurz nach stephanes verurteilung wurde dann aber der tatbestand der vergewaltigung geschlechtsneutral gestellt ( ich liebe solche juristischen klarstellungen ), so daß ab 1997 auch männer ( und zwar nicht nur von männern ) vergewaltigt werden können, gleiches gilt natürlich auch für den umgang von hilfsmittelnutzender frauen untereinander.

im selben jahr wurde auch die vergewaltigung in der ehe anerkannt, aber nur auf antrag ( der vergewaltigten geschlechtsneutralen person ) verfolgt. 2004 kam man dann in der rechtsprechung überein, daß ein antrag nicht mehr erforderlich ist und die tat von amts wegen verfolgt wird ...

fest steht damit, daß ein mann entweder von einem mann, aber auch von einer frau vergewaltigt werden kann und ( hilfsmittelbezogen ) selbstverständlich auch eine frau von einer frau. das strafmaß wird überall und geschlechtsneutral zu finden sein ...

und was ist nun mit pierrette, bzw pierretterich ?

dem ehemaligen pierretterich verhilft das transsexuellengesetz von 1980 zum pierrettemäßigen dasein. unter dem vorliegen bestimmter voraussetzungen kann er sowohl sein geschlecht als auch seinen vornamen im geburtenregister ändern lassen ( tatsächlich war bis dahin MARIA der einzige weiblcihe name, den ein mann tragen durfte ).

das tsg soll den pierretterichs unter uns, also menschen mit von ihrem ursprünglich festgestellten geschlecht abweichender geschlechtsidentität (transsexualität) die möglichkeit geben, rechtlich in der zu ihrer empfundenen geschlechtsidentität passenden geschlechtsrolle anerkannt zu werden.

ob das allerdings unseren stephane zu lustvolleren träumen verhilft, mag mal dahinstehen !

bleibt mir gewogen ...
euer kling