Sonntag, 16. Februar 2020

der vermummte karnevalist oder - kängurus im rheingau ...



der fall:

stephane ist leidenschaftlicher karnevalist in seiner nicht gerade als karnevalistische hochburg bekannten kleinstadt im rheingau.

gemäß dem motto << meins bleibt meins >> hat er sich im lauf der jahre eine stattliche anzahl von jeckenkostümen zugelegt, die er sorgfältig sammelt und weder tünnes noch schäl zu leihen vermag.

dieses jahr entscheidet er sich, am rosenmontagsumzug sein ihm von seinem verstorbenen freund taxi edgar vererbtes ganzkörperkostüm << känguru >> zu tragen, welches neben einer über das gesicht zu ziehenden schnauze auch mit einer gewaltigen rückenwirbelverlängerung und einem passablen beutel ausgestattet ist.

dermaßen kostümiert, fährt er mit seinem auto in die stadt und nimmt zur begeisterung der rheinischen aborigines als känguru an dem umzug teil.

auf der rückfahrt wird er - obwohl nüchtern - angehalten ( ok, ,welches känguru fährt schon auto ? ). wegen seiner teilnahme am umzug und des fahrens unter kostümeinfluß wird er seitens der ( übrigens ja irgendwie auch kostümierten ) beamten angezeigt.

der staasanwalt meint ...

ein faschingsumzug ist eine öffentliche versammlung unter freiem himmel und durch das ganzkörper kostüm ist stephane allenfalls als känguru jack erkennbar, aber nicht als stephane. er hat sich deswegen nach § 17a des versammlungsgesetzes wegen verstoßes gegen das vermummungsverbot strafbar gemacht.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß es bei öffentlichen versammlungen unter freiem himmel verboten ist, eine aufmachung zu tragen, die die feststellung der idendität erschwert - oder im falle unseres kängurus sogar verhindert ...

insoweit läge hier ratio legis tatsächlich ein verstoß gegen das vermummungsverbot vor.

aber vor § 17a steht halt noch der § 17, der ausnahmen vorsieht. dazu gehören insbesondere traditionelle volksfeste und damit auch faschingsumzüge inklusive verkleideter kängurus. stephane wäre deswegen wegen der teilnahme am umzug nicht zu bestrafen !

er ist aber mit einer ganzkopfkänguruschnauzenverkleidung zum umzug gefahren und hat damit - wie es nun mal bei kängurus so üblich ist - sowohl sicht als auch gehör beeinträchtigt.

das aber ist ( vielleicht nicht in australien, aber im rheingau ) nach § 23 stvo eine ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt ...

also wird stephane´s kängurubeutel immer noch durch ein wenig spaßiges bußgeld geleert werden !


bleibt mir gewogen ...

euer kling 

Sonntag, 9. Februar 2020

die verhinderte polonaise ...

 der fall zum stromdiebstahl:

stephane ist bassist in der tanzband << die singenden stromer >> und freut sich auf seinen auftritt beim örtlichen karnevalsverein, wo er mit polonaisiger vorgehensweise die jecken für sich gewinnen will.

seine saxophon spielende nachbarin pierrette schunkelt konkurrierend mit ihrer band<< die leeren akkus >>  beim kappeabend des lokals << starkstrom >>, was stephane ärgert. voller energie will er ihr deswegen das üben mit ihren play alongs an ihrer heim pa vermiesen, damit sie ( natürrlich im gegensatz zu seinem gitarristen ) nicht in den musiker olymp eingeht und mit einer bronzeplatte im örtlichen walk of fame geehrt wird.

stephane entfernt deswegen im keller am sicherungskasten die pierrett´schen sicherungen und schließt mittels verlängerungskabel seine 6000 watt crown endstufe nebst seiner zweier hartke hochwattboxen ( er ist offen gestanden kein fan vom üben in zimmerlautstärke ) an pierrettes stromverteiler an. er will damit einen kurzschluß in ihrer wohnung verursachen, sie vom netz trennen und am tonleitern hindern.

beim einschalten der crown endstufe ( leise das mantra des captain kirk der enterprise ENERGIE flüsternd ) erleidet er aber einen stromschlag, sinkt wie vom blitz getroffen ebenso energielgeladen wie ohnmächtig zu boden und wird so von pierrette aufgefunden, die zwar keinen kurzschluß hatte, aber vom poltern in der nachbarwohnung ( die hartke boxen fielen nämlich auf den stephane ) aufmerksam wurde und nach dem rechten sehen wollte.

sie sieht des wechselstromers unterfangen und erstattet - auch einen strafantrag stellend - empört anzeige .

der staatsanwalts meint ...

klarer fall, stephane hat versucht, der pierrette einen energieverlust beizubringen, was nach § 248c stgb ( entziehen elektrischer energie ) auch im falle des versuchs ( er wurde ja vorher ohnmächtig ) strafbar ist. dies wird mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu fünf jahren sanktioniert.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß auch der versuchte ( laienhaft gesprochen ) stromdiebstahl strafbar ist. ein solcher liegt nämlich immer dann vor, wenn man elektrische energie nutzt ( zu nutzen versucht ), auf die man keinen anspruch hat; zB wäre im extremfall stephane als arbeitnehmer strafbar, wenn er an der arbeitgebnerischen ladentheke im örtlichen musikgeschäft sein handy zum ungestörten streamen auflädt ( doch, das gibt es ! ). auch hat pierrette den erforderlichen strafantrag gestellt.

aber ist hier des staatsanwaltes sicherung durchgebrannt, was stephanes strafbarkeit betrifft. stephane wollte nämlich die pierrette schädigen, aber nicht ihre energie nutzen ( das macht nämlich nur ihr mann, der anwalt ).

damit liegt eine schädigungsabsicht vor, die allerdings auch nach der zweiten tatbestandsalternative des §248c strafbar ist und zwar mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu zwei jahren. klassischer fall ist nämlich der mit absicht herbeigeführte kurzschluß, um den wahren nutzer zu schädigen.

und jetzt kommt wieder was, das ich im strafrecht so liebe ...

die strafbarkeit des versuches für den << normalen stromdiebstahl >> ergibt sich aus absatz 3 der vorschrift. das entziehen der energie in schädigungsabsicht steht allerdings erst in absatz 4 und damit nach der versuchsstrafbarkeit. deswegen ist hier der versuch ( bei der schädigungsabsicht ) gerade nicht strafbar. es fällt deswegen zwar nicht der strom, aber die strafbarkeit aus.

deswegen ist stephanes high energy tat außer seiner ohnmacht zumindest strafrechtlich folgenlos.

und ihr sucht jetzt eure 70er jahre klamotten raus und geht zur nächsten prunksitzung

bleibt mir gewogen
euer kling ...




Sonntag, 26. Januar 2020

die radarfallen app - zu schnell zur prunksitzung



der fall:

stephane ist begeisterter ( aber armer ) karnevalist. Er nimmt über die fünfte jahreszeit an jeder erreichbaren prunksitzung in der umgebung teil, weil es da << fer umme >> reichlich schorle und fast(nachts)food gibt.

hauptberuflich verdingt er sich zu allen jahreszeiten als dieb und wechselt anlaßbezogen allenfalls das äußere gewand, bleibt aber seiner einnehmenden haltung treu.

da er selbstverständlich kein eigenes auto hat, beschließt er, eines aufzubrechen, kurzzuschließen und damit zur prunksitzung zu fahren, um sich wie üblich zu verköstigen.

wegen der ( verfluchten ) neuen alarmanlagen muß er mehrere autos ausprobieren und wegen dieser verzögerung gerät er in gefahr, zu spät zur narrenspeisung zu kommen.

da seine handy prepaid karte justament heute morgen jeglichen guthabens verlustig ging, mußte er sich bei einem passanten auf dem fastnachtsmarkt ein handy << stehlenderweise ausborgen >>.

seine geschwindigkeitsüberschreitungen vorhersehend bittet er seinen beifahrer ( der nach dem karnevalistischen alkoholgenuß zurückfahren soll ), die radarfallenwarnapp - die er freudig überrascht auf dem handy gefunden hat - einzuschalten um zu checken, daß er nicht wegen des zu schnellen fahrens des diebstahls überführt wird.

auf der prunksitzung trifft er einen ihm bekannten staatsanwalt, der sein neues auto bewundert ( daß es nicht stephane gehört, weiß er ja nicht ) und zufällig seine warnapp auf dem handy ( das ihm ja auch nicht gehört - aber das weiß der staatsanwalt ja ebenfalls nicht ) entdeckt.

der staatsanwalt meint ...

das benutzen einer radarfallenapp ist eine ordnungswidrigkeit, die nach § 23 1b StVO mit einem punkt und 75.-- geahndet wird.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

§ 23 1b StVO sagt << WER ein fahrzeug führt ... >> ; wenn aber der beifahrer das gerät nutzt, ist das gerade kein fehlverhalten, denn der darf das tun. allerdings darf er - rein rechtlich gesehen - dem stephane gerade nicht sagen, daß er eine blitzwarnung registriert hat. quod erat demonstrandum ...

so und jetzt schnell ins auto und ab zur prunksitzung ...

bleibt mir gewogen
euer kling ...

Sonntag, 12. Januar 2020

blaulicht = rechts ranfahren ?



du denkst, daß du bei einem blaulicht hinter dir an die seite fahren mußt ?
nö, das ist so nicht ganz richtig ...

nur, wenn auch das martinshorn seinen gruß entrichtet, hat das blaubehelmte fahrzeug vorrang - und dann mußt du die wegerechte einräumen ( so sagt es der jurist ), bzw zur seite fahren ( so sagt es der << normale >> ) ...

also, bleibt mir gewogen ...
euer kling


Sonntag, 22. Dezember 2019

der diebische nikolaus - diebstahl in einem satz ...


oder § 242 stgb ( diebstahl )in weihnachtlichem gewand !

viele kinder finden es ja romantisch, wenn der nikolaus beim ablegen der geschenke unter dem weihnachtsbaum ein paar plätzchen mitnimmt ...

tatsächlich ist dies aber eine straftat, denn sogar ohne die renntiere als bandenmitglieder macht sich unser rotgekleidete freund strafbar - nämlich des diebstahls !

den erklären wir nun in einem satz:

wer (DU) eine fremde (GEHÖRT DIR NICHT) bewegliche (KANNST DU WEGSCHAFFEN) sache (ALLES AUSSER MENSCH) einem anderen (NICHT DU) in der absicht (WILLST DU) wegnimmt (DER ANDERE HAT´S NICHT MEHR) , die sache sich (DU) oder einem dritten (DEIN KUMPEL) rechtswidrig (DARFST DU NICHT) zuzueignen (GIBST DU NICHT MEHR HER), wird mit freiheitsstrafe (KNAST) bis zu fünf jahren (LANGER KNAST) oder mit geldstrafe (KOHLE) bestraft (MERK DIR´S)

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 15. Dezember 2019

vorsicht glühwein, oder - der komawirt



der fall zur strafbarkeit des komatrinkens:

stephane stammt aus einer arabischen familie, die in tausend und mehreren nächten schon im mittelalter << al-kuhl >> destillierten und somit das << feinste von etwas >> unter die sarazenen und eunuchen brachte sowie später in amerika ( nach einer kreuzfahrt mit der columbus´schen santa maria ) mit dem verkauf von feuerwasser reich wurden ( so ähnlich wie der karl may in seinem schut ).

seine großeltern wanderten in den 20er jahren des neunzehnten jahrhunderts von amerika aus nach deutschland ein, weil sie wegen der dortigen prohibition im wahrsten sinne des wortes nicht mehr flüssig waren.

in deutschland angekommen gründeten sie sogleich das lokal << zur frohen leber >>, welches stephane als wirt noch heute führt. als wahrer meister genüßlichster ethanol verbindungen ist er für seine wohlgefüllten gläser bekannt.

seine stammgästin pierrette wiederum gibt sich - fröhlich an selbiger des tresens liegend - oftmals und gerne die kante.

sie leidet unter chronischer hypoglykämie und versucht dieser unterzuckerung durch ebenso intensiver wie auch konstanter zufuhr von oechselgeschwängerten wassermischgetränken herr, bzw frau zu werden.

die so zugeführte ständige glukosierung führt aber wiederum zur übersäuerung und damit zu gelenkschmerzen vom vielen gläserheben.

die dergestalt leidende pierrette findet heraus, daß alkohol leichter als wasser ist ( doch: ein volumenprozent wasser wiegt 1 gramm, reiner alkohol dagegen nur 0,8 gramm ) und beschließt, fürderhin ihr C2H6O ohne H2O zu konsumieren.

an diesem abend hat pierrette schon recht früh ihren komatösen zustand erreicht, denn nach ihrem dubbe exzeß läßt sie jetzt auch bei den amerikanischen mischgetränken von beam´s ihr´m jim mit der pemberton / candler limonade die M2O oxidal würfel weg, bekommt von stephane reichlich eingeschenkt, der zwar ob pierrettes verzicht auf nullprozentiges nicht mehr die eiswürfel, aber die münzen klingen hört.

nachdem pierrette, zwischenzeitlich zum martini gewechselt anfängt, die oliven mit dem zahnstocher zu jagen, schmeißt er sie kurzerhand raus und verläßt das lokal durch die hintertür.

da er pierrette schon oft lallender weise vomitös bedingt nebst den zugehörigen erkötzlichen hinterlassenschaften hinterlassen hat, weiß er, daß sie einiges verträgt und in ca 12 stunden wieder an seinem tresen sitzt.

pierrette bleibt aufgrund gehirnlich durchgebrannter transmittersystem dopamin überdosiert auf den stufen liegen, wo sie eine polizeistreife findet, ins krankenhaus bringt und anzeige vom amts wegen gegen stephane erstattet.

der staatsanwalt meint ...

klarer fall, entweder versuchte fahrlässige tötung oder zumindest versuchte gefährliche körperverletzung mit todesfolge. stephane sieht einer langen haftstrafe entgegen und wird seinen alkohol hinter gittern aus alten äpfeln mit zucker heimlich gären lassen müssen ...

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

fahrlässig handelt, wer die im verkehr objektiv gebotene sorgfalt außer acht läßt ( der laie faßt diese 12 wörter unter den auch noch verständlicheren begriff << versehentlich >> zusammen, aber so sind wir juristen halt ).

eine versuchte fahrlässigkeit gibt es indes nicht ( wie kann man versuchen, versehentlich einen blumentopf umzuschmeißen ? ) und deswegen kann man stephane in diesem fall auch nicht wegen versuchs bestrafen ( und hier ist es zunächst mal egal, ob pierrette noch lebt ).

zwar kann das << gestattete komasaufen >> beim ableben des trinkers unter die gefährliche körperverletzung mit todesfolge fallen ( siehe den fall des komawirtes in berlin mit dem minderjährigen im jahr 2009 ) und es gibt sogar in bestimmten fällen konstellationen, in denen sogar der versuch strafbar ist, aber hier lebt die pierrette ja noch ( mehr oder weniger ) ... herr staatsanwalt, das klappt also auch nicht !

artikel 2 des grundgesetzes schützt die freie entfaltung der persönlichkeit, soweit nicht rechte anderer, die sittenmäßigkleit oder die verfassungsmäßige ordnung verletzt werden.

dazu gehört nun mal auch pierrette´s sauferei. da sie sich eigenverantwortlich dem trunke hingibt, macht sie sich auch nicht selbst strafbar und stephane schon mal gar nicht.

deswegen macht er sich auch nicht der körperverletzung schuldig und ist deswegen auch nicht daraus zu bestrafen.

also würde der staatsanwalt den stephane nicht vor den kadi bringen können und müßte verärgert in der der staatsanwaltschaft gegenüberliegenden kneipe << zum amtsstübel >> seinen herba ephedramit tee mit honig trinken  ( der übrigens auch verboten ist, was aber weder der wirt noch der staatsanwalt wissen - machen wir in einem anderen post ).

aber stephane ist gastwirt und als solcher hat er nach unserem bundesgerichtshof eine besondere obhutspflicht gegenüber betrunkenen gästen.

leichter wäre es aber für den staatsanwalt, wenn er einen blick in das gaststättengesetz werfen würde, das auch die pflichten eines gastwirtes regelt.

und dort finden wir den § 20, der in seiner nummer 2 dem stephane verbietet, alkoholische getränke an erkennbar betrunkene pierrettes zu verabreichen.

das also kann schon mal den stephane bis zu euro 5000.-- kosten, so daß er besser versucht hätte, die pierrette mit eiswürfeln statt mit münzen klimpern zu lassen ( das grundgesetz schützt insoweit zwar die pierrette beim alkohol saufen, aber nicht den stephane beim alkohol verkaufen ).

schlimmer noch könnte es für den stephane kommen, wenn der staatsanwalt statt ( im übrigen vergeblich ) aufbauschemata der versuchsdelikte zu prüfen, einen blick in § 221 des strafgesetzbuches geworfen hätte ( aber das sagen wir dem staatsanwalt natürlich nicht ) !

dort geht es nämlich um die << aussetzung >> - also um das aussetzen einer hilflosen person oder eine solche vorsätzlich verlassend.

stephane hätte nämlich der pierrette zumindest ein taxi rufen müssen, statt sie alleine und hilflos zurückzulassen, denn daß sie sturzbetrunken war, hat er ja gewußt.

nur als tip: die gleiche verpflichtung betrifft dich auch als gastgeber deiner eigenen privaten party ...

soweit zur strafbarkeit des stephane als gastwirt,

bleibt mir gewogen

euer kling