stephane ist bassist in der tanzband << die singenden stromer >> und freut sich auf seinen auftritt beim örtlichen karnevalsverein, wo er mit polonaisiger vorgehensweise die jecken für sich gewinnen will.
seine saxophon spielende nachbarin pierrette schunkelt konkurrierend mit ihrer band<< die leeren akkus >> beim kappeabend des lokals << starkstrom >>, was stephane ärgert.
voller energie will er ihr deswegen das üben mit ihren play alongs an ihrer heim pa vermiesen, damit sie ( im gegensatz zu seinem gitarristen ) nicht in den musiker olymp eingeht und mit einer bronzeplatte im örtlichen walk of fame geehrt wird.
stephane entfernt deswegen im keller am sicherungskasten die pierrett´schen sicherungen und schließt mittels verlängerungskabel seine 6000 watt crown endstufe nebst seiner zweier hartke hochwattboxen ( er ist offen gestanden kein fan vom üben in zimmerlautstärke ) an pierrettes stromverteiler an.
er will damit einen kurzschluß in ihrer wohnung verursachen, sie vom netz trennen und am tonleitern hindern.
beim einschalten der crown endstufe ( leise das mantra des captain kirk der enterprise ENERGIE flüsternd ) erleidet er aber einen stromschlag, sinkt wie vom blitz getroffen ebenso energielgeladen wie ohnmächtig zu boden und wird so von pierrette aufgefunden, die zwar keinen kurzschluß hatte, aber vom poltern in der nachbarwohnung ( die hartke boxen fielen nämlich auf den stephane ) aufmerksam wurde und nach dem rechten sehen wollte.
sie sieht des wechselstromers unterfangen und erstattet - auch einen strafantrag stellend - empört anzeige .
der staatsanwalts meint ...
klarer fall, stephane hat versucht, der pierrette einen energieverlust beizubringen, was nach § 248c stgb ( entziehen elektrischer energie ) auch im falle des versuchs ( er wurde ja vorher ohnmächtig ) strafbar ist. dies wird mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu fünf jahren sanktioniert.
kling sagt ...
so einfach ist das nicht !
richtig ist zwar, daß auch der versuchte ( laienhaft gesprochen ) stromdiebstahl strafbar ist. ein solcher liegt nämlich immer dann vor, wenn man elektrische energie nutzt ( zu nutzen versucht ), auf die man keinen anspruch hat; zB wäre im extremfall stephane als arbeitnehmer strafbar, wenn er an der arbeitgebnerischen ladentheke im örtlichen musikgeschäft sein handy zum ungestörten streamen auflädt ( doch, das gibt es ! ). auch hat pierrette den erforderlichen strafantrag gestellt.
aber ist hier des staatsanwaltes sicherung durchgebrannt, was stephanes strafbarkeit betrifft. stephane wollte nämlich die pierrette schädigen, aber nicht ihre energie nutzen ( das macht nämlich nur ihr mann, der anwalt ).
damit liegt eine schädigungsabsicht vor, die allerdings auch nach der zweiten tatbestandsalternative des §248c strafbar ist und zwar mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu zwei jahren. klassischer fall ist nämlich der mit absicht herbeigeführte kurzschluß, um den wahren nutzer zu schädigen.
und jetzt kommt wieder was, das ich im strafrecht so liebe ...
die strafbarkeit des versuches für den << normalen stromdiebstahl >> ergibt sich aus absatz 3 der vorschrift. das entziehen der energie in schädigungsabsicht steht allerdings erst in absatz 4 und damit nach der versuchsstrafbarkeit. deswegen ist hier der versuch ( bei der schädigungsabsicht ) gerade nicht strafbar. es fällt deswegen zwar nicht der strom, aber die strafbarkeit aus.
deswegen ist stephanes high energy tat außer seiner ohnmacht zumindest strafrechtlich folgenlos.
und ihr sucht jetzt eure 70er jahre klamotten raus und geht zur nächsten prunksitzung
bleibt mir gewogen
euer kling ...