oder der griff in den heiligen schritt ...
der fall:
stephane steckt beim einkaufen in dem von ausschließlich weiblichem personal geführten örtlichen lebensmittelmarkt << könig´s tengelfrau >> eine 0,75 liter flasche eau de vie williams christ für € 12,80 in den hosenschritt, um diese außerhalb des käuflichen zu << erwerben >>.
er möchte damit seine freundin, die er liebevoll << aldi >> nennt und die nichts von einer wein-rewe hergestellten getränken hält, überraschen.
für den fall, daß er doch erwischt wird, hat er fürsorglich das preisschild an der flasche abgerubbelt und mit dem etikett der nachbarschaftsflasche überklebt.
der interessierten ladendetektivin pierrette fällt die kräftige manneswölbung in stephane´s hose auf, die sie allerdings aufgrund eigener lebenskenntnisse nicht in den bereich der primären geschlechtsmerkmale einzuordnen vermag und schlimmes ahnt.
sie stellt stephane deswegen an der von norma bedienten kasse zur rede, der sich zunächst mit abstreiten der flasche in der hose der strafbarkeit wegen ladendiebstahls entziehen möchte.
beim anschließenden gerangel mit sämtlichen wissensbegierigen kassendamen und der detektivin kommt es letzten endes zum gemeinschaftlichen ( eigentlich verbotenen ) zugriff auf seinen intimbereich und dem sofortigen schrumpfen des schrittbereichs nach herausziehen des christlichen williams ( wobei wiederum die flasche gemeint ist ).
das von der wundersamen schrumpfung enttäuschte weibliche personal nimmt ihn kurzerhand fest und kettet ihn ( ähnlich dem echten heiligen william ) im keller an ( wobei dieser ermordet wurde, was stephane wiederum erspart bleibt ).
fröhlich ein << just a lidl bit >> summend ruft pierrette schließlich die polizei und hofft, daß stephane´s karriere als ladendieb ein ende findet ( und deswegen heißt edeka landläufig auch << ende der karriere >> ).
der staatsanwalt meint ...
den couragierten damen im supermarkt danke ich, daß sie den polizisten die arbeit abgenommen und den stephane festgenommen haben.
ladendiebstahl ist in deutschland nr 1 der straftaten und wird deswegen entsprechend hart bestraft. stephane wird sich also vor dem kadi zu verantworten haben.
kling meint ...
so einfach ist das nicht !
richtig ist, daß mit dem verbringen der flasche am körper stephane die sogenannte << sachherrschaft >> an der flasche schon in den räumlichkeiten an sich gebracht hat und deswegen nicht erst den supermarkt verlassen muß.
tatsächlich hat er mit dem austauschen des preisschildes sogar noch die straftatbestände des betruges und der urkundenfälschung begangen ( was aber in der regel so nicht vefolgt wird ).
allerdings gibt es auch beim ladendiebstahl eine geringwertigkeitsgrenze, die in der regel bei euro 50.-- liegt.
soweit also stephane noch keine anderen straftaten begangen hat und erstmals mit seinem heiligen willi täterschaftlich in erscheinung tritt, wird der kling ihm helfen können, daß das verfahren eingestellt wird !
was aber ist mit pierrettte und ihrer phalanx wehrhafter amazonen ?
tatsächlich haben sich auch diese strafbar gemacht ...
zwar dürfen sie den stephane im rahmen des << jedermann >> festnahmerechts nach § 127 stpo festhalten, um die personalien zu überprüfen ( gilt laienhaft immer dann, wenn jemand bei einer straftat auf frischer solcher ertappt wird und das risiko besteht, daß sich selbiger der feststellung der personalien entzieht ).
aber auch der ladendetektiv hat keine sonderrechte - deswegen durfte stephane nicht durchsucht und schon gar nicht bis zum eintreffen der polizei im keller angekettet werden ( und wenn er ihn bittet, mit in´s büro zu kommen, darf sich stephane weigern und der detektiv muß die polizei zur überprüfung der personalien rufen ).
was er allerdings darf, ist ein hausverbot aussprechen, wenn ihm dies seitens des ladeninhabers gestattet wurde ( und wenn stephane wieder in den laden geht, würde er sich des hausfriedensbruches strafbar machen ) - und er darf natürlich eine fangprämie kassieren, die in der regel auf euro 50.-- festgesetzt ist und die der dieb zahlen muß.
bleibt mir gewogen ...
euer kling