Sonntag, 2. Februar 2025

attrapé - erwischt !


 
untiefen des rechtlichen gehörs ...


art 103 I gg gewährleistet jedem im strafverfahren rechliches gehör. wenn die polizei bei der vernehmung auf die gesetzlichen schweigerechte des beschuldigten aufmerksam und er sodann keine angaben zur sache macht, wurde ihm bereits rechtliches gehör gewährt und der grundgesetzliche rechtsanspruch gewahrt.


zwar ist grundsätzlich ein vorläufiges schweigen die bessere wahl, man sollte dies dann flankierend mit einem fachanwalt für strafrecht besprechen. also immer dran denken - wer früher spricht sitzt länger ...