der fall:
stephane ist verzweifelt - kaum 24 jahre alt leidet er unter einer krankhaften zuckerbergdiabetes und muß in ein sanatorium ohne internet, um seine trafficwerte zu reduzieren.
er ist immerhin mann´s genug um sich ins schweizer hochgebirge zu begeben, um dort fern von bit und byte in der providerfreien klinik des zauber(zucker)bergs von face zu face so manches book zu lesen und digital enthaltsam zu leben.
zurück vorm heimischen iMac und WorldWideWiedergenesen ( am heutigen sonntag, den 01.08.2021, ist übrigens tag des www, ins leben gerufen 1989 über das CERN ) erleidet er prompt einen rückfall und sieht voll entsetzen im zuckerberg´schen universum ein von ihm nicht zur weitergabe genehmigtes bild von seiner jeglichen süßlichen stofflichkeit beraubten zuckerschnecke, das er anläßlich der << ich geh jetzt mal in kur >> party kurz vor seinem off ins netz stellte.
da seine ihre süßlichkeit droht, sich voll des bitteren grams auf den faceberg mit natreen´schen süßstofftabletten das leben zu nehmen und er nicht will, daß bei ihr jegliche restsüße verlustig geht, entschließt er sich, den auch nicht gerade in zuckerwatte gepackten berg mit hilfe der justiz abzutragen und erstattet gegen den heiligen berg anzeige wegen verstoßes gegen das urhebergesetz und allem ähnlichen.
zu hilfe kommt ihm die seit fast fünf jahren ständig erneut in fb veröffentlichte gemeinsame verlautbarung der zuckerbergdiabetiker, die er teilen soll und als grundlage seiner anzeige dient.
es wird hier vorausgesetzt, daß diese jeder kennt und spätestens bei kling´s erläuterungen den weh zurück ins gedächntis findet.
der staatsanwalt meint ...
ich bin weder im internet noch bei facebook und nutze noch dos ( zB verschiebt er eine datei auf seinem 84er dosRechner mit dem befehl: << copy c:/zucker/beschwerdedatei.txt c:/berg/beschwerdedatei.txt >>. überhaupt muß ich noch meine 8'' floppy disk formatieren und das ganze geht die strafjustiz nichts an ...
kling sagt ...
ich nutze drag and drop, bin cloud orientiert und deswegen ist diese zu teilende erklärung schwachsinn - wir nehmen sie mal auseinander:
also, zunächst lesen wir Artikel I. ( ... ) des strafgesetzbuches
- artikel gibt es im deutschen strafgesetzbuch nicht ( nur paragraphen ) - übrigens auch nicht in amerika ( dort chapter, sections und titles - und vor allen dingen case law )
- artikel I gibt es im grundgesetz, betrifft die menschenwürde und richtet sich keinesfalls gegen deinen zuckerkegel
-> vergiß es !
weiter geht es mit 111, 112 und 113 des strafgesetzbuches
- (§) 111 betrifft die öffentliche aufforderung zu straftaten ( wenn du da ein urheberrecht hättest, ginge das verfahren eher gegen dich als unser zuckerportal )
- (§) 112 gibt es im strafgesetzbuch nicht mehr ( im reichsstrafgesetz betraf dies straftaten gegen soldaten und marineangehörige ); die zuckerberg´sche jacht gilt hier nicht
- (§) 113 bestraft den widerstand gegen vollstreckungsbeamte ( unser mark ist aber kein vollstreckunsgbeamter, zumal fb ja kostenfrei ist )
-> vergiß es !
was sich zumindest gut und unverständlich ( deswegen halt gut ) liest, ist UCC 1-308 und UCC 1-103
- UCC ist aber kein zuckerwert, sondern die abkürzung für uniform commercial code
- dies war der versuch eines einheitlichen handelsgesetzbuches aus den 40er jahren vor allen dingen für die usa ( im wesentlichen nicht rechtsverbindlich )
- die UCC 1-103 und UCC 1-308 betreffen gegenseitige verträge, aber gerade nicht im bereich des dolce vita in der fb community
-> vergiß es !
kommt noch das statut von rom und das hat auch wenig mit dem pabst ( der zwar vom ölberg aber nicht vom zuckerberg spricht ) zu tun ...
- das statut von rom ist ein völkerrechtlicher vertrag, der die grundlage für den internationalen strafgerichtshof darstellt
- betrifft völkermord, kriegsverbrechen und verbrechen gegen die menschlichkeit
- man kann facebook viel unterstellen, das wäre aber des schlechten zuviel, also
-> vergiß es !
stephane muß also verstehen - seine ( und damit auch deine ) fb mitgliedschaft ist kein unbedenkliches zuckerschlecken:
- wenn du bei facebook mitmischst, akkzeptierst du die vertragsregeln ( terms of policies )
- wenn du die umfrage mitmachst, welches dein oechslegrad beim jahrgangswein wäre, mußt du wissen, daß das auch deine mitwinzer erfahren
- ( geteilte und gepostete ) statusbeiträge von welcher art auch immer ändern daran nichts
- du bist selbst schuld und verantwortlich für das, was du in facebook stellst ( sage ich auch auch immer meinen töchtern )
du kannst das übrigens auch auf meiner homepage unter << zu den medien / facebook >> nachlesen ...
bleibt mir gewogen ...
euer kling