Sonntag, 9. April 2023

das ostern special - raub im hasenstall

 

das ostern special - raub im hasenstall

 oder der fall zum räuberischen diebstahl

stephane lebt im sächsisch-anhaltischen osterhausen, ist has IV empfänger und trotz seiner hasenscharte im ort bei der damenwelt ein beliebter rammler.

den sinn des osterfestes hat er falsch verstanden und überlegt, ob er nach karfischlichen freitag sich und seiner neuesten liebschaft am ostersonntag für den gemeinsamen hasenzahn sowohl einen falschen als auch einen backofenmäßigen hasen statt dessen eier in das nest legt.

er beschließt deswegen, sich frühmorgens in den öffentlich zugänglichen örtlichen hasenverein zu begeben - der, am ortsrand, dort wo sich fuchs und hase gute nacht sagen -  in einer hasienda untergebracht ist, um sich dort das objekt seiner kulinarischen begierde zu verschaffen.

dorthin kommt allenfalls erst am frühen morgen ehrenamtlichfütterungsbedingt die mittlerweile in rente befindliche ehemaligen has´-, nas´ und ohrenärztin pierrette des ortes zusammen mit deren freund harvey und ihrem haskie.

da er weiß, wie der hase läuft will stephane zur sicherheit ein has´abwehrspray mitnehmen, hat allerdings nicht vor, dieses einzusetzen, da er sich ähnlich unsichtbar wie harvey an die karnickel schleichen will.

so gerüstet begibt er sich zum hasenkontor und hastet zu den ställen des meisters lampe, welche von einer selbigen angestrahlt werden, die er als hasenfuß er aus furcht vor entdeckung zerstört. 

da die dort lebenden deutschen riesen weder in seinen beutel, geschweige denn in seinen topf gehen, packt er sich einige englische widder, die er wegen der hängeohren als besonders schmackhaft einschätzt, ein.

wegen der notwendigen zähmung der widderspenstigen nimmt das allerdings alles mehr zeit in anspruch, als stephane dachte - und so kommt, was kommen mußte ...

zwischenzeitlich nämlich macht sich par hasard die haswachtmeisterin, bewaffnet mit einem sack karotten zur speisung der fünftausend ( hasen ) auf.

sie entdeckt zunächst den leeren hasenkorb früh am morgen, als eben die sonne aufging und gleich darauf auch den stephane, der sich erfolglos hinter der hasentränke und dem hasenmäher versteckte.

stephane schämt sich jetzt und will nicht, daß seine hastat ruchbar wird.

er gibt der renitenten rentnerin eines hinter die löffel, setzt den haskie mit seinem has´ abwehrspray außer gefecht und flieht - seinen hasensack zurücklassend - in die nahegelegene kneipe << zum hasenstall >>, wo er wenig später festgenommen wird.

pierrette erstattet strafanzeige wegen hausfriedensbruches und räuberischen diebstahls.

der staatsanwalt meint ...

da hat pierrette recht !

klarer fall - zunächst mal hausfriedensbruch ( § 123 stgb ) und sogar sachbeschädigung ( § 303 stgb ) an der lampe des meisters.

dann noch räuberischer diebstahl ( § 252 iVm § 249 stgb ) wegen wegnahme der englischen widder unter einsatz löffelgezielter gewalt und des has´abwehrsprays, während er noch im besitz des beutebeutels ist.

ha(l)sstarrig, wie sich der stephane verhalten hat, droht ihm hier mehr als die mindeststrafe von drei jahren. 

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

einen hausfriedensbruch könnte stephane zwar begangen haben, denn trotz allem sind die höchsthaslichen stallungen in einem gebäude untergebracht.

da die hasienda aber öffentlich zugänglich und mit keinerlei bewachungsmaß-nahmen gesichert ist, liegt hier grundsätzlich das generelle einverständnis des hasenvereins zum betreten vor, so daß sich stephane - auch zu ungewöhnlicher zeit - auf den hasenrasen begeben durfte.

auch daß er innerlich vorhat, sich widder geltenden rechts der hasen zu bemächtigen schließt dies nicht aus.

daß die generelle zutrittserlaubnis nicht für personen mit deliktischen ( also böses vorhabend ) absichten gilt ist gesetzlich nicht geregelt.

damit ist stephane nicht wegen stallfriedensbruch zu bestrafen.

die sachbeschädigung hat stephane zwar an des meisters lampe begangen, allerdings kann dies nur dann verfolgt werden, wenn pierrette einen entsprechenden strafantrag nach § 303 c stgb gestellt hätte.

und genau darin liegt der hase im pfeffer begraben, denn das hat sie gerade nicht gemacht, und darauf muß der strafverteidiger auch achten.

daß nun der staatanwalt wegen einer glühbirne so has´erfüllt ist, daß er ein öffentliches interesse bejaht und damit trotzdem eine bestrafung herbeiführt, scheint abwegig.

damit fehlt es aber auch an einer sachbeschädigung.

ein räuberischer diebstahl könnte aber schon vorliegen !

stephane hat aber die hasen in seinen beutesicherungsbeutel gepackt und damit seinen besitzwillen gezeigt - das verbringen in seinen kulturbeutel stellt nämlich das brechen des gewahrsams des tatsächlichen haseninhabers dar und damit liegt eben schon mal ( theoretisch ) ein diebstahl vor.

überdies hat er beim entdecken seiner straftat gewalt angewandt ...

also, fange wir mal von oben an:

gewalt ?

- gegen harvey nein, denn da dieser unsichtbar ist, kann nunmehr vorhersehender weise keine straftat gegen selbigen gerichtet sein ...

- gegen den haskie ja, denn nach § 17 tierschutzgesetz hat stephane ohne vernünftigen ( das verschleiern der idendität zählt hierzu gerade nicht ) grund dem haskie körperliche unbill verliehen.

- gegen pierrette ja, denn der schlag hinter die löffel stellt eine körperverletzung dar

-> eine gewaltanwendung läge damit vor ....

diebstahl ?

- zunächst ja, denn stephane hat die hasen in seinen unmittelbaren besitz unter brechen des ursprünglichen gewahrsams gebracht

- eigentlich aber nein, denn er hat den hasenbeutel nach seiner entdeckung in die ecke geschmissen - landläufig rücktritt seiner geplanten straftat

versuchter räuberischer diebstahl ?

- nein, denn er wollte ja gerade nicht im besitz der englischen widder bleiben, sondern sich auf englische art ( tschüß ohne verabschiedung ) davon machen

- ein beutesicherungswille liegt damit nicht vor, vielmehr wollte er sich einfach einer drohenden bestrafung entziehen ( wenn´s der richter glauben will )

und was bleibt ?

tja, ein verstoß gegen das tierschutzgesetz und eine einfache körperverletzung !

was bedeutet das nuin für stephane´s enkel ?

die moderne kinderpsychologische forschung erkennt den osterhasen als state of mind an und sagt: 

  • Heute gilt es weithin als unschädlich, kleineren Kindern zu vermitteln, der Osterhase bringe Eier und Süßigkeiten zum Osterfest. Nach Auffassung von Psychologen rege diese Illusion die Fantasie an und unterstütze die kognitive Entwicklung. Allerdings sollten kritische Fragen und Zweifel der Kinder unterstützt werden, so dass der Glaube an den Hasen auch durch Austausch mit anderen Kindern schließlich von selbst verschwindet

also, für stephane maximal eine geldstrafe aber viele diskussionen mit den enkelkindern ...

frohe ostern und bleibt mir gewogen

euer kling



Sonntag, 19. Februar 2023

die verhinderte polonaise ...


der fall zum stromdiebstahl:


stephane ist bassist in der tanzband << die singenden stromer >> und freut sich auf seinen auftritt beim örtlichen karnevalsverein, wo er mit polonaisiger vorgehensweise die jecken für sich gewinnen will.

seine saxophon spielende nachbarin pierrette schunkelt konkurrierend mit ihrer band<< die leeren akkus >>  beim kappeabend des lokals << starkstrom >>, was stephane ärgert.

voller energie will er ihr deswegen das üben mit ihren play alongs an ihrer heim pa vermiesen, damit sie ( im gegensatz zu seinem gitarristen ) nicht in den musiker olymp eingeht und mit einer bronzeplatte im örtlichen walk of fame geehrt wird.

stephane entfernt deswegen im keller am sicherungskasten die pierrett´schen sicherungen und schließt mittels verlängerungskabel seine 6000 watt crown endstufe nebst seiner zweier hartke hochwattboxen ( er ist offen gestanden kein fan vom üben in zimmerlautstärke ) an pierrettes stromverteiler an.

er will damit einen kurzschluß in ihrer wohnung verursachen, sie vom netz trennen und am tonleitern hindern.

beim einschalten der crown endstufe ( leise das mantra des captain kirk der enterprise ENERGIE flüsternd ) erleidet er aber einen stromschlag, sinkt wie vom blitz getroffen ebenso energielgeladen wie ohnmächtig zu boden und wird so von pierrette aufgefunden, die zwar keinen kurzschluß hatte, aber vom poltern in der nachbarwohnung ( die hartke boxen fielen nämlich auf den stephane ) aufmerksam wurde und nach dem rechten sehen wollte.

sie sieht des wechselstromers unterfangen und erstattet - auch einen strafantrag stellend - empört anzeige .

der staatsanwalts meint ...

klarer fall, stephane hat versucht, der pierrette einen energieverlust beizubringen, was nach § 248c stgb ( entziehen elektrischer energie ) auch im falle des versuchs ( er wurde ja vorher ohnmächtig ) strafbar ist. dies wird mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu fünf jahren sanktioniert.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß auch der versuchte ( laienhaft gesprochen ) stromdiebstahl strafbar ist. ein solcher liegt nämlich immer dann vor, wenn man elektrische energie nutzt ( zu nutzen versucht ), auf die man keinen anspruch hat; zB wäre im extremfall stephane als arbeitnehmer strafbar, wenn er an der arbeitgebnerischen ladentheke im örtlichen musikgeschäft sein handy zum ungestörten streamen auflädt ( doch, das gibt es ! ). auch hat pierrette den erforderlichen strafantrag gestellt.

aber ist hier des staatsanwaltes sicherung durchgebrannt, was stephanes strafbarkeit betrifft. stephane wollte nämlich die pierrette schädigen, aber nicht ihre energie nutzen ( das macht nämlich nur ihr mann, der anwalt ).

damit liegt eine schädigungsabsicht vor, die allerdings auch nach der zweiten tatbestandsalternative des §248c strafbar ist und zwar mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu zwei jahren. klassischer fall ist nämlich der mit absicht herbeigeführte kurzschluß, um den wahren nutzer zu schädigen.

und jetzt kommt wieder was, das ich im strafrecht so liebe ...

die strafbarkeit des versuches für den << normalen stromdiebstahl >> ergibt sich aus absatz 3 der vorschrift. das entziehen der energie in schädigungsabsicht steht allerdings erst in absatz 4 und damit nach der versuchsstrafbarkeit. deswegen ist hier der versuch ( bei der schädigungsabsicht ) gerade nicht strafbar. es fällt deswegen zwar nicht der strom, aber die strafbarkeit aus.

deswegen ist stephanes high energy tat außer seiner ohnmacht zumindest strafrechtlich folgenlos.

und ihr sucht jetzt eure 70er jahre klamotten raus und geht zur nächsten prunksitzung

bleibt mir gewogen
euer kling ...

Sonntag, 5. Februar 2023

der vermummte karnevalist ...

der fall:

stephane ist leidenschaftlicher karnevalist in seiner nicht gerade als karnevalistische hochburg bekannten kleinstadt im rheingau. gemäß dem motto << meins bleibt meins >> hat er sich im lauf der jahre eine stattliche anzahl von jeckenkostümen zugelegt, die er sorgfältig sammelt und weder tünnes noch schäl zu leihen vermag.

dieses jahr entscheidet er sich, am rosenmontagsumzug sein ihm von seinem verstorbenen freund taxi edgar vererbtes ganzkörperkostüm << känguru >> zu tragen, welches neben einer über das gesicht zu ziehenden schnauze auch mit einer gewaltigen rückenwirbelverlängerung und einem passablen beutel ausgestattet ist.

dermaßen kostümiert, fährt er mit seinem auto in die stadt und nimmt zur begeisterung der rheinischen aborigines als känguru an dem umzug teil. auf der rückfahrt wird er - obwohl nüchtern - angehalten ( ok, ,welches känguru fährt schon auto ? ).

wegen seiner teilnahme am umzug und des fahrens unter kostümeinfluß wird er seitens der ( übrigens ja irgendwie auch kostümierten ) beamten angezeigt.

der staasanwalt meint ...

ein faschingsumzug ist eine öffentliche versammlung unter freiem himmel und durch das ganzkörper kostüm ist stephane allenfalls als känguru jack erkennbar, aber nicht als stephane. er hat sich deswegen nach § 17a des versammlungsgesetzes wegen verstoßes gegen das vermummungsverbot strafbar gemacht.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß es bei öffentlichen versammlungen unter freiem himmel verboten ist, eine aufmachung zu tragen, die die feststellung der idendität erschwert - oder im falle unseres kängurus sogar verhindert ...
insoweit läge hier ratio legis tatsächlich ein verstoß gegen das vermummungsverbot vor. aber vor § 17a steht halt noch der § 17, der ausnahmen vorsieht. dazu gehören insbesondere traditionelle volksfeste und damit auch faschingsumzüge inklusive verkleideter kängurus. stephane wäre deswegen wegen der teilnahme am umzug nicht zu bestrafen !

er ist aber mit einer ganzkopfkänguruschnauzenverkleidung zum umzug gefahren und hat damit - wie es nun mal bei kängurus so üblich ist - sowohl sicht als auch gehör beeinträchtigt. das aber ist ( vielleicht nicht in australien, aber im rheingau ) nach § 23 stvo eine ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt ...

also wird stephane´s kängurubeutel immer noch durch ein wenig spaßiges bußgeld geleert werden !
 
bleibt mir gewogen ...

euer kling