Sonntag, 13. August 2023

csd trifft brao


 der fall:


stephane ist anwalt und gleichzeitig syndicus des örtlichen lesben-, homosexuellen- und dritten geschlechtsverbandes ( lsdv ) und war rege mit der planung des gestrigen christopher street day in mannheim beschäftigt.

passend zum csd erstellte er einen werbeflyer für seine kanzlei, die ihn zusammen mit seinen << jungs, mädels und diversitäten >> in entsprechendem outfit zeigt, wobei auch seine kanzleiadresse nebst angebotenen diensten aufgeführt ist. der flyer wird großzügig in entsprechenden szenelokalen verteilt und auch in einschlägigen foren ausgelegt.

pierrette ist ebenfalls anwältin, trägt gerne graue strickpullis mit birkenstock und residiert mit ihrer kanzlei im selben haus, in dem auch stephane sein wohlfrequentiertes büro hat.

privat ist sowohl sie als auch ihre ehe zerüttet, denn ihr mann hat sie kürzlich verlassen, weil er sich in eine dragqueen verliebt hat.

zugleich hat er auch unerwartet für pierrette ( die es eher nach der luther´schen sexdoktrin hielt ) seine geschlechtliche vorliebe gewechselt, mit der pierrette deswegen einen  - im wahrsten sinn des wortes - << umkehrschluß >> gemacht und sie verlassen.

die von männern oder was auch immer enttäuschte pierrette findet zufällig einen der werbefyler des stephane und denkt sich, daß sie nicht in der christopher street in greenwich village residiert und man schon gar nicht mehr das jahr 1969 schreibt !

dessen werbeflyer stellt deswegen einen verstoß gegen die anwaltlichen berufspflichten dar, insbesondere aber einen wettbewerbsverstoß gem § 43b der anwaltlichen berufsordnug ( brao ), und den bringt sie auch dem anwaltsgericht und der staatsanwaltschaft zur kenntnis.

der staatsanwalt meint ...

da hat die pierrette recht !

§ 43 brao legt es dem anwalt auf, in seinem beruf die pflichten und die würde zu bewahren, die ihm seitens seines berufsstandes auferlegt ist.

da stephane in seinem flyer weder bewußt unwahrheiten verbreitet, noch herabsetzende äußerungen verbreitet ( mal von pierrettes seelenleben abgesehen, deren mann sich zu einer dragqueen hingewandt hat ), liegt ein verstoß gegen das sachlichkeitsgebot des § 43a brao zwar nicht vor.

aber ganz dicke hat hier der stephane gegen das wettbewerbsverbot des § 43b brao verstoßen, denn ein kanzleiflyer mit motiven des csd stellt eine werbung dar, die nichts mit dem anwaltsberuf zu tun hat, sondern nur die << niederen >> instinkte des menschen anspricht und mit kunstfreiheit ( nur falls stephane auf diese idee käme ) hat das schon mal garnichts zu tun !

stephane wird deswegen zu sanktionieren sein und auch das anwaltsgericht wird dann ein wörtchen zu reden haben ...

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

§ 43b brao sagt:

 
Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet
und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.


man könnte darüber streiten, ob es sich hier um einen wettbewerbsverstoß handelt, wenn stephane zB ein mit erbrecht oder verkehrsrecht ( nein, nicht solcher verkehr ! ) befasster anwalt wäre, denn dann wäre die bezugnahme zum csd doch recht weit hergeholt.

aber stephane ist auch syndicus des lsdv und vertritt entsprechende mandanten. der flyer zeigt mit seinen motiven genau das, womit stephane in beruflicher hinsicht zu tun hat. zugegebener maßen etwas plakativ, aber gleichwohl inhaltlich und sachlich korrekt.

insoweit wird pierrettes vorstoß keinen verstoß des stephane begründen !

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 18. Juni 2023

neulich bei tengelfrau


oder der griff in den heiligen schritt ...


der fall:

stephane steckt beim einkaufen in dem von ausschließlich weiblichem personal geführten örtlichen lebensmittelmarkt << könig´s tengelfrau >> eine 0,75 liter flasche eau de vie williams christ für € 12,80 in den hosenschritt, um diese außerhalb des käuflichen zu << erwerben >>.

er möchte damit seine freundin, die er liebevoll << aldi >> nennt und die nichts von einer wein-rewe hergestellten getränken hält, überraschen.

für den fall, daß er doch erwischt wird, hat er fürsorglich das preisschild an der flasche abgerubbelt und mit dem etikett der nachbarschaftsflasche überklebt.

der interessierten ladendetektivin pierrette fällt die kräftige manneswölbung in stephane´s hose auf, die sie allerdings aufgrund eigener lebenskenntnisse nicht in den bereich der primären geschlechtsmerkmale einzuordnen vermag und schlimmes ahnt.

sie stellt stephane deswegen an der von norma bedienten kasse zur rede, der sich zunächst mit abstreiten der flasche in der hose der strafbarkeit wegen ladendiebstahls entziehen möchte.

beim anschließenden gerangel mit sämtlichen wissensbegierigen kassendamen und der detektivin kommt es letzten endes zum gemeinschaftlichen ( eigentlich verbotenen ) zugriff auf seinen intimbereich und dem sofortigen schrumpfen des schrittbereichs nach herausziehen des christlichen williams ( wobei wiederum die flasche gemeint ist ).

das von der wundersamen schrumpfung enttäuschte weibliche personal nimmt ihn kurzerhand fest und kettet ihn ( ähnlich dem echten heiligen william ) im keller an ( wobei dieser ermordet wurde, was stephane wiederum erspart bleibt ).

fröhlich ein << just a lidl bit >> summend ruft pierrette schließlich die polizei und hofft, daß stephane´s karriere als ladendieb ein ende findet ( und deswegen heißt edeka landläufig auch << ende der karriere >> ).

der staatsanwalt meint ...

den couragierten damen im supermarkt danke ich, daß sie den polizisten die arbeit abgenommen und den stephane festgenommen haben.

ladendiebstahl ist in deutschland nr 1 der straftaten und wird deswegen entsprechend hart bestraft. stephane wird sich also vor dem kadi zu verantworten haben.

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß mit dem verbringen der flasche am körper stephane die sogenannte << sachherrschaft >> an der flasche schon in den räumlichkeiten an sich gebracht hat und deswegen nicht erst den supermarkt verlassen muß.

tatsächlich hat er mit dem austauschen des preisschildes sogar noch die straftatbestände des betruges und der urkundenfälschung begangen ( was aber in der regel so nicht vefolgt wird ).

allerdings gibt es auch beim ladendiebstahl eine geringwertigkeitsgrenze, die in der regel bei euro 50.-- liegt.

soweit also stephane noch keine anderen straftaten begangen hat und erstmals mit seinem heiligen willi täterschaftlich in erscheinung tritt, wird der kling ihm helfen können, daß das verfahren eingestellt wird !

was aber ist mit pierrettte und ihrer phalanx wehrhafter amazonen ?

tatsächlich haben sich auch diese strafbar gemacht ...

zwar dürfen sie den stephane im rahmen des << jedermann >> festnahmerechts nach § 127 stpo festhalten, um die personalien zu überprüfen ( gilt laienhaft immer dann, wenn jemand bei einer straftat auf frischer solcher ertappt wird und das risiko besteht, daß sich selbiger der feststellung der personalien entzieht ).

aber auch der ladendetektiv hat keine sonderrechte - deswegen durfte stephane nicht durchsucht und schon gar nicht bis zum eintreffen der polizei im keller angekettet werden ( und wenn er ihn bittet, mit in´s büro zu kommen, darf sich stephane weigern und der detektiv muß die polizei zur überprüfung der personalien rufen ).

was er allerdings darf, ist ein hausverbot aussprechen, wenn ihm dies seitens des ladeninhabers gestattet wurde ( und wenn stephane wieder in den laden geht, würde er sich des hausfriedensbruches strafbar machen ) - und er darf natürlich eine fangprämie kassieren, die in der regel auf euro 50.-- festgesetzt ist und die der dieb zahlen muß.

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 28. Mai 2023

pfingstochsen und andere heilige


 der fall zum kreditbetrug ....

der fall:

stephane ist aufgrund seiner äußerlichen eitelkeit in seinem dorf das menschgewordene pendant zum pfingstochsen.

er beschließt einen ebensolchen für das pfingstfest - ähnlich geschmückt wie er - zum heraustreiben auf die sommerwiese zu stiften, um anschließend der held auf dem abendlichen schlachtfest zu sein.

gemäß dem motto << mehr schein als sein >> ist stephane allerdings finanziell weder auf pfingst- noch auf sonstige rosen gebettet und hat deswegen schon vor wochen beschlossen, einen kredit zu ergattern um den ochsen aus selbigen zu erwerben.

er stockt nun unter fälschung seiner einkommensnachweise sein eher kleines gehalt als posaunenchorleiter der ortskirche auf und geriert sich nicht nur noten- sondern auch papiermäßig zum wohlverdienendnen stadtkantor.

dergestalt bestallt begibt er sich zu einer bank in der nahegelegenen großstadt und beantragt einen kredit für seinen pfingstochsen - es soll ein 500 kg schwerer charolais ochse für 1500.— sein, der dem sakulären ende ( immerhin ist ostern an pfingsten rum ) zugeführt werden soll.

die ledige bankangestellte pierrette ist von stephanes wunsch hinsichtlich des nahezu karitativen zwecks des kredits so gerührt, daß sie vor lauter tränen in den augen die noch nasse tinte der unterschrift unter den abgefälschten papieren übersieht und und mit feuchten kalbsaugen flugs den kredit genehmigt.

stephane denkt, so betrügerisch kann das gar nicht sein, denn er versteckt in seinem keller eine reliquie dritter klasse.

es ist dies ein tempotaschentuch, das bei seinem besuch der grabesstätte des heiligen wolfgang ( der wiederum eine reliquie erster klasse ist ) in regensburg auf das skelett desselbigen fiel.

das zellstöffliche tempo ist deswegen nicht nur nasalen schleims ( von stephane, dem jegliche reliquienfähigkeit abgeht ) sondern auch wertbehaftet, da es von einem ( wenn auch toten ) heiligen berührt wurde.

stephane weiß überdies, daß reliquien nicht nur hoch in der gunst der gläubigen sondern auch im kurs stehen.

er hat sich - trotz des verbots des reliquienhandels der katholischen kirche - bei einem kirchenabsatzstore im benachbarten ausland kundig gemacht und weiß, daß er sein nahezu heiliges tempo mit ebensolchen an den kleriker bringen könnte.

da er jedoch weiß, daß das finanzamt beim verkauf seines tempos eher verschnupft reagieren würde, verschweigt er diese zellstöffige kostbarkeit und zahlt den kredit brav in drei monatsraten ab.

der bankdirektor erfährt aus zufall von stephanes unchristlicher vorgehensweise und erstattet anzeige.

der staatsanwalt meint …

ich bin protestant und schon luther verachtete den (vor)reformatorischen reliquienhype.

schlimmer aber ist, daß stephane unter vorlage falscher papiere einen kredit erschlich, denn in kenntnis seiner wahren vermögensverhältnisse wäre jeder bankangestellte ein hornochse, der unter diesen umständen einen pfingstöchslichen kredit genehmigt hätte.

auch wenn er diesen zurückbezahlt hat, ist es doch ein betrug nach § 263 stgb, der mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu fünf jahren bestraft werden kann.

ganz zu schweigen von der urkundenfälschung nach § 267 stgb, die mit einem eben solchen strafmaß zu biblischen buche schlägt …

kling meint …

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß die bank dann getäuscht ist, wenn sie einen kredit gewährt, den sie bei kenntnis aller umstände nicht gewährt hätte.

da stephane als posaunenchorleiter ein unterer kirchlich bediensteter mit ca euro 1200.— brutto ist, ein stadtkantor allerdings mit ca euro 4200.— brutto sein kirchliches dirigentenstäbchen hält, wäre dem blechblos´nleiter ein solcher kredit nicht gewährt worden, dem filigranen und auf bach´s spuren wandelnden stadtkantor dagegen schon.

stephane´s einwand, daß er den kredit doch vollständig ohne probleme zurückbezahlt hat, spielt hier übrigens keine rolle, denn das strafrecht kennt tiefste abgründe in der verbrechensverfolgung und somit auch den begriff des vermögensgefährdungsschadens.

das ist der, den die bank erlitten hätte, wenn die befriedigung des kredits im wahrsten sinne des wortes verlustig gegangen wäre.

also wäre stephane eigentlich wegen kreditbetruges in form der vermögensgefährdung strafbar.

ein schönes wort im bereich der strafverteidigung ist aber der begriff << eigentlich >>. 

stephane ist nämlich im besitz seines heiligen tempos.

zwar kennt die bank dessen existenz nicht, aber das muß sie auch nicht. erforderlich ist nur, daß der kredit hinreichend gesichert ist, d.h., ohne zeitlichen verlust in voller höhe bedient werden kann.

da stephane seinen reliquienhändler kennt und weiß, daß er sein tempopapier jederzeit in zahlungskräftiges notenpapier umtauschen kann, besteht objektiv keine vermögensgefährdung.

deshalb müßte unser staatsanwalt unter protestantischen protests bei einem glas meßwein im benachbarten luther und wegner diese anklage im strafprozessualen reluiquienschrein begraben.

allerdings kann auch der kreativste strafverteidiger nicht immer alles richten, weshalb stephane wegen der urkundenfälschung zwar nicht zu kreuzigen, aber zu sanktionieren sein wird.

er hat nämlich eine echte urkunde ( sein gehaltsnachweis als blechbläser ) gefälscht ( aus 1200.— 4200.— gemacht ) und diese auch noch gebraucht ( vorlage zum erlangen des kredites ); das wiederum ist strafbar nach § 267 I 2te und 3te tatbestandsalternative.

bleibt mir gewogen …
euer kling

Sonntag, 9. April 2023

das ostern special - raub im hasenstall

 

das ostern special - raub im hasenstall

 oder der fall zum räuberischen diebstahl

stephane lebt im sächsisch-anhaltischen osterhausen, ist has IV empfänger und trotz seiner hasenscharte im ort bei der damenwelt ein beliebter rammler.

den sinn des osterfestes hat er falsch verstanden und überlegt, ob er nach karfischlichen freitag sich und seiner neuesten liebschaft am ostersonntag für den gemeinsamen hasenzahn sowohl einen falschen als auch einen backofenmäßigen hasen statt dessen eier in das nest legt.

er beschließt deswegen, sich frühmorgens in den öffentlich zugänglichen örtlichen hasenverein zu begeben - der, am ortsrand, dort wo sich fuchs und hase gute nacht sagen -  in einer hasienda untergebracht ist, um sich dort das objekt seiner kulinarischen begierde zu verschaffen.

dorthin kommt allenfalls erst am frühen morgen ehrenamtlichfütterungsbedingt die mittlerweile in rente befindliche ehemaligen has´-, nas´ und ohrenärztin pierrette des ortes zusammen mit deren freund harvey und ihrem haskie.

da er weiß, wie der hase läuft will stephane zur sicherheit ein has´abwehrspray mitnehmen, hat allerdings nicht vor, dieses einzusetzen, da er sich ähnlich unsichtbar wie harvey an die karnickel schleichen will.

so gerüstet begibt er sich zum hasenkontor und hastet zu den ställen des meisters lampe, welche von einer selbigen angestrahlt werden, die er als hasenfuß er aus furcht vor entdeckung zerstört. 

da die dort lebenden deutschen riesen weder in seinen beutel, geschweige denn in seinen topf gehen, packt er sich einige englische widder, die er wegen der hängeohren als besonders schmackhaft einschätzt, ein.

wegen der notwendigen zähmung der widderspenstigen nimmt das allerdings alles mehr zeit in anspruch, als stephane dachte - und so kommt, was kommen mußte ...

zwischenzeitlich nämlich macht sich par hasard die haswachtmeisterin, bewaffnet mit einem sack karotten zur speisung der fünftausend ( hasen ) auf.

sie entdeckt zunächst den leeren hasenkorb früh am morgen, als eben die sonne aufging und gleich darauf auch den stephane, der sich erfolglos hinter der hasentränke und dem hasenmäher versteckte.

stephane schämt sich jetzt und will nicht, daß seine hastat ruchbar wird.

er gibt der renitenten rentnerin eines hinter die löffel, setzt den haskie mit seinem has´ abwehrspray außer gefecht und flieht - seinen hasensack zurücklassend - in die nahegelegene kneipe << zum hasenstall >>, wo er wenig später festgenommen wird.

pierrette erstattet strafanzeige wegen hausfriedensbruches und räuberischen diebstahls.

der staatsanwalt meint ...

da hat pierrette recht !

klarer fall - zunächst mal hausfriedensbruch ( § 123 stgb ) und sogar sachbeschädigung ( § 303 stgb ) an der lampe des meisters.

dann noch räuberischer diebstahl ( § 252 iVm § 249 stgb ) wegen wegnahme der englischen widder unter einsatz löffelgezielter gewalt und des has´abwehrsprays, während er noch im besitz des beutebeutels ist.

ha(l)sstarrig, wie sich der stephane verhalten hat, droht ihm hier mehr als die mindeststrafe von drei jahren. 

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

einen hausfriedensbruch könnte stephane zwar begangen haben, denn trotz allem sind die höchsthaslichen stallungen in einem gebäude untergebracht.

da die hasienda aber öffentlich zugänglich und mit keinerlei bewachungsmaß-nahmen gesichert ist, liegt hier grundsätzlich das generelle einverständnis des hasenvereins zum betreten vor, so daß sich stephane - auch zu ungewöhnlicher zeit - auf den hasenrasen begeben durfte.

auch daß er innerlich vorhat, sich widder geltenden rechts der hasen zu bemächtigen schließt dies nicht aus.

daß die generelle zutrittserlaubnis nicht für personen mit deliktischen ( also böses vorhabend ) absichten gilt ist gesetzlich nicht geregelt.

damit ist stephane nicht wegen stallfriedensbruch zu bestrafen.

die sachbeschädigung hat stephane zwar an des meisters lampe begangen, allerdings kann dies nur dann verfolgt werden, wenn pierrette einen entsprechenden strafantrag nach § 303 c stgb gestellt hätte.

und genau darin liegt der hase im pfeffer begraben, denn das hat sie gerade nicht gemacht, und darauf muß der strafverteidiger auch achten.

daß nun der staatanwalt wegen einer glühbirne so has´erfüllt ist, daß er ein öffentliches interesse bejaht und damit trotzdem eine bestrafung herbeiführt, scheint abwegig.

damit fehlt es aber auch an einer sachbeschädigung.

ein räuberischer diebstahl könnte aber schon vorliegen !

stephane hat aber die hasen in seinen beutesicherungsbeutel gepackt und damit seinen besitzwillen gezeigt - das verbringen in seinen kulturbeutel stellt nämlich das brechen des gewahrsams des tatsächlichen haseninhabers dar und damit liegt eben schon mal ( theoretisch ) ein diebstahl vor.

überdies hat er beim entdecken seiner straftat gewalt angewandt ...

also, fange wir mal von oben an:

gewalt ?

- gegen harvey nein, denn da dieser unsichtbar ist, kann nunmehr vorhersehender weise keine straftat gegen selbigen gerichtet sein ...

- gegen den haskie ja, denn nach § 17 tierschutzgesetz hat stephane ohne vernünftigen ( das verschleiern der idendität zählt hierzu gerade nicht ) grund dem haskie körperliche unbill verliehen.

- gegen pierrette ja, denn der schlag hinter die löffel stellt eine körperverletzung dar

-> eine gewaltanwendung läge damit vor ....

diebstahl ?

- zunächst ja, denn stephane hat die hasen in seinen unmittelbaren besitz unter brechen des ursprünglichen gewahrsams gebracht

- eigentlich aber nein, denn er hat den hasenbeutel nach seiner entdeckung in die ecke geschmissen - landläufig rücktritt seiner geplanten straftat

versuchter räuberischer diebstahl ?

- nein, denn er wollte ja gerade nicht im besitz der englischen widder bleiben, sondern sich auf englische art ( tschüß ohne verabschiedung ) davon machen

- ein beutesicherungswille liegt damit nicht vor, vielmehr wollte er sich einfach einer drohenden bestrafung entziehen ( wenn´s der richter glauben will )

und was bleibt ?

tja, ein verstoß gegen das tierschutzgesetz und eine einfache körperverletzung !

was bedeutet das nuin für stephane´s enkel ?

die moderne kinderpsychologische forschung erkennt den osterhasen als state of mind an und sagt: 

  • Heute gilt es weithin als unschädlich, kleineren Kindern zu vermitteln, der Osterhase bringe Eier und Süßigkeiten zum Osterfest. Nach Auffassung von Psychologen rege diese Illusion die Fantasie an und unterstütze die kognitive Entwicklung. Allerdings sollten kritische Fragen und Zweifel der Kinder unterstützt werden, so dass der Glaube an den Hasen auch durch Austausch mit anderen Kindern schließlich von selbst verschwindet

also, für stephane maximal eine geldstrafe aber viele diskussionen mit den enkelkindern ...

frohe ostern und bleibt mir gewogen

euer kling