Sonntag, 17. Mai 2020

brennender schnuller oder eltern haften für ihre kinder - wirklich ?



















ab dem 18.05.2020 werden in baden württemberg in unterschiedlichem maß die kindergärten und schulen wieder geöffnet. und damit heißt es

oh je, sie kommen wieder und sind unterwegs !
kleine monster - süß, aber heimtückisch ...

viele eltern schlagen drei kreuze ob der befreiung der mehrwöchigen belagerung, aber werden nun mit dem tatendrang der kleinen befreiten freizeitwütigen konfrontiert.

ein kleines malheur ist schnell passiert und nun ?
die allgemeinen haftungsrechtlichen regelungen sind laienhaft schnell erfasst:
  • unter sieben jahre im wesentlichen nie, außer eltern haben aufsichtspflicht verletzt ... ( ansonsten kein schadenersatz für den geschädigten )
  • rahmen der aufsichtspflicht bestimmt sich nach alter und einsichtsfähigkeit des kindes ... ( konnte kind gefahr erkennen ? )
  • falls kind << alt genug >> möglichkeit der geltendmachung des schadens bis zu 30 jahren ( vergiß dein lehrlingsgehalt )
  • falls man sich dem gemeinschaftlichen basteln durch gewährung des internetzugangs entzogen hat: keine automatische haftung der eltern bei mißbräuchlicher nutzung des internets ( aufklärung genügt auch bei file sharing, downloads, etc )
  • grundsätzlich gelten die umstände des einzelfalles

bleibt mir gewogen ...
euer kling

www.steffenkling.de