Sonntag, 23. Februar 2020

kein faschingsscherz - falschparker wider willen



falschparken wider willen, oder - warum du immer wissen solltest, wann bei dir ein faschingsumzug ist ...

du willst dem karneval entfliehen und fährst für 8 tage in den wohlverdienten skiurlaub und - nach deiner rückkehr ist dein auto weg; steht nun im städtischen autohof, du sollst den bußgeldbescheid und die abschleppkosten zahlen.

einen tag nach deiner abreise stellt die stadt ein temporäres parkverbotsschild für den am wochenende stattfindenden karnevalsumzug auf. du kannst dein auto natürlich nicht rechtzeitig wegfahren, denn - du bist ja beim après - ski ...

ungerecht ? leider nein !

schön ist es, daß allgemein anerkannt ist, daß man dir als autobesitzer natürlich eine gewisse zeit zum reagieren und zum umparken geben muß.

unschön ist es, daß die obergerichtliche rechtsprechung hier einen zeitraum von drei tagen als ausreichend erachtet.

es ist deswegen bei längeren abwesenheiten sinnvoll, jemanden aus deinem bekanntenkreis ( noch besser aus der nachbarschaft ), deinen autoschlüssel zu hinterlassen, diesen zu bitten ab und an nachzusehen und ggf umzuparken.

tip: bei einem wohlformulierten einspruch und hinweis, daß man tatsächlich von dieser rechtslage keine ahnung hatte, kann man ggf im einzelfall auf eine rücknahme des bußgeldbescheides hoffen; um den gebühren bescheid für das abschleppen wirst du allerdings kaum herumkommen.

aber wie immer kommt es auch hier auf die umstände des einzelfalles an, aber grundsätzlich solltest du immer an obiges denken !

bleibt mir gewogen
euer steffen