stephane war erfolgreicher, aber letzten endes gescheiterter inhaber des in seinem ort bekannten fuga restaurants << zum kugelfisch >>. nachdem viele seiner gäste nach letalem ausgang des genusses seiner spezialität nicht mehr den eingang in sein restaurant fanden, nahm sein schicksal zusammen mit seinem japanischen koch in der vollzugsdanstalt seinen fortgang ( dazu in einem anderen post ).
jetzt aber ist stephane wieder glücklich, denn nach den vielen jahren als koch in der gefängniskantine nahm - wieder in freiheit - er an einem vierstündigen kurs << unterrichtung im gaststättengewerbe >> der ihk teil, absolvierte den << boulettenschein >> und erhielt nach verschiedenen widrigkeiten seine konzession zurück.
er führt nun den gegenüber dem polizeirevier gelegenen döner imbiß << happy effendi >>, wobei sein 700 gr doppeldöner mit den 1200 kalorien die geschäftsattraktion ist und sich bei den benachbarten polizisten großer beliebtheit erfreut. aufgrund des hohen knoblauchgehalts der soße können diese bei einsätzen neuerdings auf das täterpfefferabwehrspray verzichten und nennen den kebap jetzt den mit der täterdönerabwehrsoße ...
seine großdönerspieße lagert stephane sicher in plastikfolien verpackt auf der personaltoilette, in der auch das körbchen seiner dönerdiebabwehrdogge steht.
in dieser nacht nun hat polizeimeister kiebatschi nachtdienst im revier und möchte sich bei stephane, der bis 03:00 geöffnet hat, noch einen << dönerabsacker >> holen und während des schreibens des schichtberichts einverleiben.
er holt sich deswegen gegen 01:30 den döner bei dem gerade seinen fleischwolf reinigenden stephane, ißt aber, weil sein verpartnerter verlobter ( seine freunde nennen ihn dracula ) keinen knoblauch mag, nur die hälfte und legt die andere hälfte in den schichtkühlschrank.
dort findet ihn am nächsten morgen seine kollegin polizeiobermeisterin pierrette von der folgeschicht und verdrückt den rest. sie hat damit nicht nur die anstandsregeln gebrochen, sondern sich nach dem genuß auch heftigst erbrochen. sie führt dies nach rücksprache mit kiebatschi auf den döner zurück und zeigt stephane an.
der staatsanwalt meint:
klarer fall,der effendi wird fürderhin gar nicht mehr so happy sein. im döner ist nämlich hackfleisch enthalten und außerdem fällt er auch unter den appetitlichen begriff des << schabefleischs >>.
deswegen fällt er unter die hackfleischverordnung ( HFIV ). er darf danach nur am tag der herstellung verkauft werden.
da polizeimeister kiebatschi den döner erst morgens um 03:00 und damit am folgetag gekauft hat, haben sich aufgrund des hohen eiweißgehaltes viele salmonellen gebildet und pierrette den rest gegeben. dafür wird der effendi büßen müssen.
kling sagt ...
so einfach ist das nicht !
zunächst mal gibt es die hackfleischverordnung nicht mehr - diese ist nämlich im jahr 2007 in die tierische lebensmittel hygieneverordnung - tier LMHV - aufgegangen ( ich liebe das juristendeutsch wirklich ).
tatsächlich schreibt diese aber vor, daß das hackfleisch ( und damit auch unser döner ) am tag der herstellung verkauft werden muß.
was stephanes anwalt aber kennen muß, sind die in den verwaltungsvorschriften zum LMHV genannten ausnahmen. und tatsächlich finden wir dort des effendis rettung - für gaststätten ( und damit auch stephanes imbiß ), deren öffnungszeit über 24 uhr hinausgeht, ist verkaufsende erst der zeitpunkt des schließens des imbisses ( da die juristerei alles andere als einfach ist, gilt diese regelung natürlich nicht bei 7/7 24/24 betrieben, dort gilt die 24 stunden regel ).
also durfte stephane auch noch um 01:30 seinen döner verkaufen, da er ja erst um 03:00 schließt. er hat sich also deswegen nicht strafbarbar gemacht.
aufgrund seines boulettenscheins hat stephane auch die anforderungen an den begriff der << sachkundigkeit des dönermannes >> erfüllt und reinigt auch seinen fleischwolf mindestens 2x am tag. auch hier wird man stephane kein gammelfleischiges verhalten vorwerfen können.
ins fleisch schneiden wird stephane allerdings die aufbewahrung der frischen spieße, denn die toilette gehört nicht zu den klassischen kühlregalen, in der die nicht benutzte frischware aufzubewahren ist, ganz zu schweigen von dem benachbarten hundekörbchen.
und nun geht´s an das juristendeutsch. nach kapitel II abschnitt 10 der tierischen lebensmittel hygieneverordnung ( nicht vergessen -> tier LMHV ) richten sich die strafvorschriften nach dem lebensmittel-, bedarfsgegenstände- und futtermittelgesetzbuch ( LFGB ), dessen inhalt ich gerne und oft mit dem türkischen inhaber des meiner kanzlei gegenüber liegenden dönerladens diskutiere, während er meinen doppeldöner anrichtet.
diese vorschriften weisen im extremfall eine freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder günstigstenfalls eine geldstrafe aus. als nebenfolge wird man stephane auch erneut die konzession entziehen.
nun, guten appetit und bleibt mir gewogen
euer kling