Sonntag, 7. Juni 2020

sex nach mitternacht - das prostitutionsSchutzGesetz


der fall:

stephane ist milchbauer auf einem kleinen aussiedlerhof mitten im nirgendwo. nachdem ihn seine langjährige freundin verlassen und er auch die nahegelegene dorfdisco in fleischlicher hinsicht abgegrast hat, befindet er sich nun in einem ebensolchen notstand.

er beschließt deswegen seine hormonsteuerung im nahegelegenen industriegebiet zum ausgleich zu bringen. im befriedigungsbetrieb << ritze >> will er seinen hungernden compagnon in dieselbe einer der käuflichen damen verbringen und mit seinem lasterhaften tun die last der lust von seinen triebgebeugten schultern nehmen.

da er ( seinem beruf widersprechend ) nicht nur eine lactose-, sondern auch latexintoleranz hat, kommt ihm die werbung der lustscheuer wegen kondomfreien verkehrs gerade recht und er stürzt sich willig mit aller hingabe zur hergabe in das triebbefreiende vergnügen, wobei ihn pierrette - zwar vom beruf aber nicht vom gewicht her ein leichtes mädchen - tatkräftig spreizender art und weise unterstützt.

kurz vor mitternacht entspannt sich stephane frischgeduscht neben seinem ihm freude(n) bringendend mädchen pierrette und läßt sie ( in erinnerung an die berufliche vorgehensweise des melkens ) nochmals kurz nach dem mitternächtlichen glockenschlag an jenen handgreiflich werden. da allerdings auch der potenteste jungbulle seine züchterischen grenzen hat, verbleibt es bei der kurtisanischen handarbeit.

unser stephane will jetzt bauernschlau die gunst der stunde nutzen und die gunstgewerblerin pierrette um ihr honorar prellen. immerhin glaubt er zu wissen, daß dies zwar das älteste gewerbe der welt ist, aber hier sittenwidriger lohn nicht gefordert werden kann ( außer er kommt dem hauswirtschafter in die quere ). seiner triebfeder entspannt macht er sich deswegen von und zu seinem acker.

pierrette ist zwar beruflich eine kokotte aber gleichwohl eine sehr bigotte und will dies schreiende unrecht nicht ungesühnt lassen. sie erstattet deswegen bei der polizei strafanzeige gegen den stephane.

der staatsanwalt meint ...

gar nichts, denn er gibt den fall an den altgedienten oberamtsanwalt in der dörflichen außenstelle der staatsanwaltschaft im nirgendwo ab. dieser ist von den ewigen einsiedlerhöfischen inzuchtsverfahren und betrügereien beim zuchtbullen versteigern angeödet und wirft sich voller elan in den fall.

ok, seiner meinung nach muß stephane nichts zahlen, denn pierrette hat keinen vorschuß verlangt und hinterher kann sie nichts mehr fordern. aber da gibt es doch das am 01.07.2017 in kraft getretene neue prostituiertenschutzgesetz ( so mit gummipflicht und ähnlichem ). stephane hatte ungeschützten sex mit pierrette und beendete seine triebbefreienden maßnahmen erst nach mitternacht, also am 01.07.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß am 01.07.2017 das neue prostituiertenschutzgesetz in kraft getreten ist.

kern davon ist, daß sich die putains nun persönlich auf dem ordnungsamt ihrer wirkungsstätte ( auch rückwirkend ) anmelden müssen. damit verbunden ist ein obligater termin beim gesundheitsamt wegen aufklärung gesundheitlicher risiken und ein termin beim ordnungsamt umd festzustellen, daß hier eine freiwillige dienstbarkeit vorliegt - stichwort << weg vom menschenhandel >> und << minderjährigkeit beim handwerk >>.

auch muß der bordellberteiber oder ähnlich tätige unternehmer nun eine konzession beantragen - nach dem motto, die hingabe des kunden dient der hergabe an das finanzamt.

letztlich darf die lustbefriedigungsstelle nicht mehr mit ungeschütztem verkehr werben.

aber das prostitutionsschutzgesetz outet sich in § 33 prostSchG als reine ordnungswidrigkeit, sodaß eine straftat zunächst mal gar nicht vorliegt.

allerdings ist unser oberamtsanwalt auch << herr >> der ordnungsrechtlichen bußgeldvorschriften und könnte den stephane immer noch mit empfindlichen bußgeldern belegen, die den dirnenlohn bei weitem übersteigen.

bei unserem stephane wird er sich der oberamtsanwalt allerdings mit einem latexstifel in den anus treten müssen, denn

- beendet ist eine stratat ( oder ordnungswidrigkeit ) in dem moment, wo alle merkmale der strafnorm erfüllt sind.
- hier ist dies der zeitpunkt des ungeschützten geschlechtsverkehrs und der endete vor dem mitternächtlichen glockengeläut
- das neue prostSchG gilt mit der ersten sekunde des 01.07 und keine solche vorher
- nach mitternacht wurde stephane aber nur noch händisch bedient, so daß der tatbestand schon am 30.06.17 abgeschlosssen war

damit wäre stephane nicht aus dem neuen gesetz zu sanktionieren !

was unser oberamtsanwalt allerdings übersehen hat ist, daß es bereits seit dem 01.01.2002 das prostituionsgesetz gibt, welches es selbigen ermöglicht, den lohn einzuklagen und zwar auch dann, wenn es keine vorkasse gab.

immerhin ist es so, daß - geschätzt - JEDEN TAG über EINE MILLION männer die lustvolle dienstleistung in anspruch nehmen. wenn also unsere pierrette vor dem explodieren der sexbomb ein entgelt vereinbart hat, dann erwirbt sie eine rechtswirksame und damit einklagbare forderung.

wie immer im strafrecht gilt der einzelfall, so daß auch ein betrug des stephane in frage kommt ... 

bleibt mir gewogen
euer kling