der fall:
stephane arbeitet als nachtwächter im örtlichen freiherr von drais museum und ist vom nächtlichen rundgang mit stangenwaffe, horn und laterne angeödet.
noch schlimmer ist, daß an diesem abend bei seinem freund, dem benachbarten turmwächter, eine party mit livemusik der turmbläserband << power of tower >> stattfindet, zu der er eigentlich auch eingeladen ist.
er beschließt deswegen, die abwesenheit der anderen musealen kollegen zu nutzen, sich für einige stunden zu verdünnisieren und sich zu seinen freunden der nacht zu begeben.
da er weiß, daß dort viel getrunken wird und er zurück im museum sein muß, bevor die siebte stunde ausgerufen wird, benötigt er einen fahrbaren untersatz.
wegen der alkoholkontrollen will er aber kein auto nehmen, auch ist er sich nicht sicher, ob er denn alkoholisch beeinflußt fahrradfahren darf ...
er ist deswegen schlau und beschließt, eines der im museum ausgestellten drais´chen fahrzeuge ohne motor auszuleihen, wobei die draisine als schienenfahrzeug ( mangels gleisen zum haus des turmwächters ) ausscheidet.
aber gott sei dank hat ja der monnemer karl - drais(t) wie er war - schon vor über 200 jahren ( du willst es wissen ? - ok, war am 12. juni 1817 ) die mannheimer bevölkerung mit der laufmaschine draisine überrascht.
mit dieser - die eigenschaft als fahrrad entschieden verneinend - kommt stephane im wahrsten sinne des wortes fußläufig schnell zur party.
draisinenüberzeugt gedenkt sich stephane selbige auszuborgen und am frühen morgen wieder in der großraumglasdraisinenvitrine abzustellen.
er besteigt die draisine und fährt - nahezu laufend - mit seinem laufrad zur türmlichen party.
als die glocke zur sechsten stunde erklingt, schwingt er sich auf seine draisine und radelt ge-f-üßlich ins museum zurück, wo er allerdings von der polizei kontrolliert wird, weil die draisine mit keinem scheinwerfer ausgestattet ist.
dabei stolpert stephane über seinen eignen fuß und fällt von der draisine. die wachtmeister messen beim nachtwächter eine promillezahl derer von 2,2.
der staatsanwalt meint ...
ich gebe mich mit fahrradfahrendem fußvolk nicht ab und lasse das ganze meinen referendar marc alfons bearbeiten. dieser fährt zwar sportlich interessiert klapprad, aber zwei räder sind zwei räder ...
dieser wiederum sagt glasklarer fall, diebstahl der draisine ok, aber abzustrafender alkohol auf dem fahrrad wäre verrat an der sportlichen zweiradzunft.
und daß die draisine keinen scheinwerfer hat, ist nicht einmal eine ordnungswidrigkeit, denn vor 200 jahren brauchte man noch keinen scheinwerfer an der draisine.
kling sagt ...
so einfach ist das nicht !
stephane hätte gück im unglück, wenn unser klappradfahrender referndar den fall an dem staatsanwalt vorbeischmuggeln würde, denn der ist nicht gerade auf dem laufenden.
natürlich darf man zunächst mal betrunken nicht fahrradfahren. zwar gibt es keinen gesetzlich festgelegten promillewert, ab dem ein radfahrer fahruntüchtig wäre - und es ernst wird -, aber der grenzwert zum ernst des lebens liegt in der regel bei 1,6 promille ( zur info - beim autofahrer bei 1,1 promille !!! ).
mit seiner blutalkoholkonzentration würde stephane also eine straftat begehen und ein radfahrender nachtwächter könnte seinen führerschein verlieren ...
aber stephane nutzt doch eine laufmaschinen draisine - ist das auch ein fahrzeug ?
klar, ein fahrzeug ist jedes technische gerät, das der fortbewegung dient und - auch - mit muskelkraft betrieben wird ( mit motor wäre es ein kraftfahrzeug ).
damit fällt auch unsere laufmaschine unter die straßenverkehrszulassungverordnung und wird einem fahrrad gleichgestellt ( deswegen würde die draisine im öffentlichen straßenverkehr auch einen scheinwerfer und sogar eine bremse benötigen - bremsen à la indiana jones mit dem stiefel reicht also nicht aus ).
gestohlen hat stephane die draisine zwar nicht, denn er wollte sie ja nur benutzen und dann wieder zurückgeben.
aber wir strafjuristen haben tolle paragraphen in den untiefen unseres strafgesetzbuches versteckt, so auch den § 248b - den unbefugten gebrauch eines fahrzeuges. ja genau - fahrzeug !
ein solches darf man nämlich nicht ohne zustimmung des eigentümers nutzen. dieser paragraph betrifft deswegen auch ausdrücklich fahrräder und - da man ihn auf dem falschen fuß erwischte - auch für den stephane mit seiner draisine.
also ist im extremfall unser stephane nicht nur seinen job als nachtwächter, sondern auch seinen führerschein los und wäre auch noch wegen des unbefugten gebrauchs einer draisine zu sanktionieren.
also, besser laufen ( und was dem alkoholisierten fußgänger den führerschein kostet, erfahrt ihr in einem anderen post - wir haben ja noch viele lesestunden vor uns ... )
bleibt mir gewogen,
euer kling