der fall zur höhe der geldstrafe im strafgesetzbuch
viele strafvorschriften im strafgesetzbuch drohen statt einer freiheitsstrafe auch eine geldstrafe an - doch wie wird diese berechnet ?
wenig hilfe bietet die angabe eines betroffenen, er hätte eine geldstrafe von 3000.-- euro bekommen.
also kucken wir mal in § 40 stgb, da wird uns geholfen ...
grundsätzlich wird eine geldstrafe nach tagessatzzahl x tagessatzhöhe berechnet - hilft auch nicht weiter, gelle ?
also,
die anzahl der tagessätze
richtet sich nach § 40 I - mindestens 5 und ( in der regel ) maximal 360.
und wie findet man die richtige anzahl ?
die anzahl der tagessätze bestimmt sich nach dem grad der schuld der begangenen straftat - klingt gut, aber kapiert keiner ...
also schalten wir das radio ein und hören, daß gestern vor dem landgericht zwei täter verurteilt wurden; der eine bekam 5 jahre, der andere 7 jahre.
nun wissen wir also ( und das auch ohne jurastudium ), daß der mit den 7 jahren mehr oder schlimmeres gemacht hat als der mit den 5 jahren.
also gilt ( laienhaft ) bei der freiheitsstrafe: je mehr oder schlimmer, desto länger ...
bei der geldstrafe gilt ( ebenso laienhaft ) für die anzahl der tagessätze sinngemäß das gleiche: je mehr oder schlimmer, desto mehr ...
die höhe der tagessätze
richtet sich nach § 40 II: netto geteilt durch 30 = höhe des tagessatzes.
einkommen ist alles, was man einnimmt; angefangen vom gehalt, über kindergeld, sonstige einnahmen, etc ...
abgezogen werden kann der nicht berufstätige partner mit ca 25% und pro kind 15%, allerdings nicht mehr als 50%. was du sonst so ausgibst ( kredit, miete, etc ) interessiert nicht !
der theoretische mindestsatz ist 1.--, was aber so gut wie gar nicht vorkommt. in der regel ist der mindestsatz 5.-- und kann bis zu 30.000.-- gehen ( und deswegen hätte onassis auch ca bei dieser höhe gelegen ).
manchmal ist es gut, die staatsanwaltschaft die höhe des tagessätzes schätzen zu lassen und so manch einer hat dadurch einiges gespart ( steht in § 40 III ).
die folgen einer geldstrafe
können verheerend sein ...
zunächst wird eine geldstrafe ab 90 tagessätzen in das führungszeugnis eingetragen und du mußt dich als vorbestraft bezeichnen.
wenn du übrigens eine weitere geldstrafe bekommst, auch im strafbefehlswege, dann werden beide im führungszeugnis eingetragen, auch wenn beide unter den 90 tagessätzen wären.
ein exemplarisches darstellen möglicher prbleme siehst du in meinem märzblog im zusammenhang mit den folgen einer eintragung insbesondere für einen selbstständigen.
außerdem kann die strafvollstreckungsbehörde im falle, daß du die geldstrafe nicht bezahlst eine erstazfreiheitsstrafe androhen. pro tagessatz einen tag ersatzfreiheitsstrafe.
natürlich gibt es in diesen fällen einige möglichkeiten, darum herumzukommen, wenn es bei dir mal so weit wäre, frage den kling !
bleibt mir gewogen
euer kling