der fall:
stephane ist vorsitzender des kegelclubs in seinem wohnort und betreut außer außergeschlechtlicher weise neben den ehefrauen der neun vereinskegel auch das neunkegelvereinsheim.
nach einer durchzechten nacht hat er sich neben einem beim kegeln ausgekugelten arm auch betrunkener art und weise dergestalt an der einrichtung zu schaffen gemacht, daß nun eine totalrenovierung des vereinshauses ansteht.
die eifersüchtigen vereinsmitglieder, die ihren verein sinniger weise << die neun kegel >> nennen, bestehen darauf, daß er die kosten zu tragen hat.
stephane entschließt sich deswegen, sich neu einrichtender weise auf dem sperrmüll zu bedienen, der an diesem abend in seiner straße stattfindet.
mit seinem bollerwagen durch die straße ziehend, hier und dort ein stühlchen oder ein tisch´chen aufladend, gelangt er schließlich an das haus der pierrette, einer gescheiterten kunstmalerin.
diese hatte mehrere ihrer epochalen kunstwerke zur abholung durch die müllabfuhr bereitgestellt, weil weder sie noch die nachwelt diese als weder kunst- noch wandgerecht zu bezeichnen vermochten.
spontan kommt stephane auf die idee, das keglerheim mit pierrettes gemälden zu zieren und bedient sich neben der am straßenrand stehenden gemälde auch zweier farbverspritzter stühle, die pierrette als palette nutze.
pierrette, farbrührend am fenster stehend, sieht die dreistigkeit des stephane und eilt vor die tür, um ihn an der mitnahme der künstlerischen machwerke und der stühle zu hindern.
dieser stellt sie aber nicht zurück weil er die bilder behalten will und entfernt sich.
tage später wird er von der polizei ermittelt, weil er die bilder über eine internet plattform versteigern will.
der staatsanwalt meint ...
klarer fall, diebstahl, die bilder gehören entweder ( und immer noch ) pierrette oder ( schon ) den städftischen entsorgern, keinesfalls aber stephane.
kling sagt ...
so einfach ist das nicht !
zunächst mal haben wir juristen eine tolle definition für sperrmüll, die sich sicherlich für den einen oder anderen bollerwagen ziehenden sammler nicht recht erschließen will.
diese steht nachvollziehbar in der abfallsatzung ( kann je nach verwaltungsbezirk auch so ähnlich heißen ) und sagt:
sperrmüll sind feste abfälle ( gewußt ? nullplural -> einzahl = mehrzahl ), die typischerweise in privaten haushaltungen anfallen, die wegen ihres umfanges oder ihres gewichtes auch nach zumutbarer zerkleinerung nicht in die im entsorgungsgebiet vorgeschriebenen behälter passen und getrennt vom hausmüll eingesammelt und transportiert werden ( also das sage nicht ich, sondern die satzung ).
nach der zweckdeutung dieser vorschriften gibt deswegen die pierrett'sche sperrmüllentledigerin nicht etwa ihr eigentum auf ( dann dürfte stephane das ohne probleme mitnehmen ), sondern stellt es ausdrücklich durch die mitnahme der offiziellen entsorger - und nur dieser - bereit.
dies ist die offizielle haltung der städtischen entsorgungsbetriebe, so daß stephane hier sowohl an den bildern als auch den stühlen einen diebstahl begangen hat.
tatsächlich hat bislang noch kein gericht einen bollerwagen ziehenden mülldieb verurteilt, aber ein gewisser grundsatz hat sich doch herausgebildet.
bei allgemeinen gegenständen, zB stühlen, tischen, etc dürfte das tatsächliche interesse des sich der müll entledigenden gering sein, ob der stuhl auf dem müll oder in stephane´s vereinsheim zwischen den kegeln landet.
bei höchstpersönlichen gegenständen ist das allerdings anders. hierzu gehören zB kontoauszüge, briefe, etc ( wobei allerdings der, der seine kontoauszüge auf den sperrmüll wirft, wenig mitleid verdienen dürfte ). und dazu gehören auch kunstwerke, die ein künstler eben gerade nicht für die nachwelt erhalten wissen will.
deswegen darf stephane das vereinsheim mit den stühlen der pierrette schmücken, die bilder aber hat er rechtswidrig entwendet, also gestohlen ...
bleibt mir gewogen
euer kling