diebstahl in einem satz - dieb nikolaus ?
oder § 242 stgb ( diebstahl ) in weihnachtlichem gewand !
viele kinder finden es ja romantisch, wenn der nikolaus beim ablegen der geschenke unter dem weihnachtsbaum ein paar plätzchen mitnimmt ...
tatsächlich ist dies aber eine straftat, denn sogar ohne die renntiere als bandenmitglieder macht sich unser rotgekleidete freund strafbar - nämlich des diebstahls !
den erklären wir nun in einem satz:
wer (DU) eine fremde (GEHÖRT DIR NICHT) bewegliche (KANNST DU WEGSCHAFFEN) sache (ALLES AUSSER MENSCH) einem anderen (NICHT DU) in der absicht (WILLST DU) wegnimmt (DER ANDERE HAT´S NICHT MEHR) , die sache sich (DU) oder einem dritten (DEIN KUMPEL) rechtswidrig (DARFST DU NICHT) zuzueignen (GIBST DU NICHT MEHR HER), wird mit freiheitsstrafe (KNAST) bis zu fünf jahren (LANGER KNAST) oder mit geldstrafe (KOHLE) bestraft (MERK DIR´S)
bleibt mir gewogen
euer kling