keine rettung, denn - eine strafanzeige kann man nicht zurücknehmen
viele menschen denken, man könne eine strafanzeige zurücknehmen - das ist falsch !
die strafANZEIGE bedeutet, daß man den ermittlungsbehörden eine straftat zur kenntnis bringt; diese müssen dann von amts wegen ermitteln und das dann auch, wenn der anzeigeerstatter kein interesse an einer strafverfolgung mehr hat.
es gibt aber delikte, die werden nur auf strafANTRAG verfolgt, zB hausfriedensbruch oder eine sachbeschädigung. wenn hier der strafantrag zurückgenommen wird, ist ein weiterermitteln nicht möglich ( und grundsätzlich sollte auch bei entsprechenden delikten dein anwalt des vertrauens dies als erstes checken, dann spart man sich nämlich viel aufwand )
ausnahme wäre nur, wenn die staatsanwaltschaft das sogenannte öffentliche interesse bejaht und den den vorfall ermittelt wissen und den täter zur verantwortung ziehen will.
bleibt mir gewogen ...
euer kling