Sonntag, 15. Oktober 2023

Die StPO als Klaviatur für die Noten des StGB






Die Strafprozeßordnung ist die Klaviatur, auf der man die Noten des Strafgesetzbuches spielt











Für mich als kreativer Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht eine treffende Analogie!


Das Strafgesetzbuch (StGB) ist so etwas wie der Drehbuchautor des Krimis, während die Strafprozessordnung (StPO) die Regieanweisungen für die Aufführung gibt.


Das StGB legt fest, welche Handlungen mit welcher Strafe bewehrt sind, ähnlich wie ein Autor die Handlung und Charaktere in einem Buch entwirft.


Es sagt zum Beispiel, dass Diebstahl, Betrug und Mord strafbar sind und welche Strafe droht - quasi sind die Täter, die Opfer und die Strafvorschriften die Hauptakteure in unserem Krimi.


Die StPO hingegen ist wie ein Regisseur, der die Schauspieler (die Anwälte, Richter, Angeklagte, Sachverständige und Zeugen) dirigiert und den Ablauf festlegt.


Sie sagt, wie der Prozess ablaufen soll, wer wann sprechen darf und welche Beweise vorgelegt werden können. Es sorgt dafür, dass die Bühne (der Gerichtssaal) ordentlich ist und alle wissen, was zu tun ist.


Wenn wir uns das Ganze als Theaterstück vorstellen, dann ist dem StGB anzugleichende Handlung das Drama selbst und die StPO ist das Regiebuch, das sicherstellt, dass alles reibungslos abläuft. Und am Ende hoffen wir auf ein gutes Ende für die Hauptdarsteller, nämlich für die Mandanten !


Das Strafgesetzbuch legt also die Grundlage, quasi die Tonleiter, auf der dann im Strafprozess die Noten des Strafgesetzbuches zum "Klingen" gebracht werden.


Um diese Paragraphen aber zum klingen zu bringen, bedarf es auch einer Tstatur, also in unserem Fall der Strafprozeßordnung.


Jeder Paragraf, jede Vorschrift, ist wie eine einzelne Taste oder Note, und der virtuose Einsatz dieser Elemente entscheidet über den Verlauf des "Konzerts".


Aber die Kreativität ist das Wichtigste in der Strafverteidigung. Man muß den Richter manchmal auch durch eine "Blue Note" überraschen, um unvorhersehbar verteidigen zu können


Ja, die "Blue Note"!


In der Musik dieser kleine, unerwartete Akzent, der das gesamte musikalische Stück verändert und die Zuhörer – oder in meinem Fall den oder die Richter – aufhorchen lässt.


Kreativität und Überraschungsmomente können oft den Unterschied ausmachen, sowohl in der Musik als auch im Gerichtssaal.


Ähnlich wie im Jazz, wo die "Blue Notes" dem Stück Tiefe und Komplexität verleihen, können unerwartete Argumente oder Herangehensweisen in einem Strafverfahren die Sichtweise des Gerichts möglicherweise in eine neue Richtung lenken.


Durch solche taktischen Meisterstücke werden auf der "Klaviatur" der Strafprozeßordnung die Noten des Strafgesetzbuchs nicht nur gespielt, sondern regelrecht zum Leben erweckt. 


Ein faszinierendes Zusammenspiel von Strategie, Geschick und ja, auch ein 

bisschen Show.


Deswegen ist es wichtig, daß der Strafverteidiger wie der Musiker, nicht nur sein "Instrument" ( also die StPO ) beherrscht, sondern auch die Noten ( also die Paragraphen ) lesen kann.



Bleibt mir gewogen

Euer Kling


www.steffenkling.de