Sonntag, 1. März 2020

i love the nightlife, oder - döner nach mitternacht

 der fall zur hackfleischverordnung:

stephane war erfolgreicher, aber letzten endes gescheiterter inhaber des in seinem ort bekannten fuga restaurants << zum kugelfisch >>. nachdem viele seiner gäste nach letalem ausgang des genusses seiner spezialität nicht mehr den eingang in sein restaurant fanden, nahm sein schicksal zusammen mit seinem japanischen koch in der vollzugsdanstalt seinen fortgang ( dazu in einem anderen post ).

jetzt aber ist stephane wieder glücklich, denn nach den vielen jahren als koch in der gefängniskantine nahm - wieder in freiheit - er an einem vierstündigen kurs << unterrichtung im gaststättengewerbe >> der ihk teil, absolvierte den << boulettenschein >> und erhielt nach verschiedenen widrigkeiten seine konzession zurück.

er führt nun den gegenüber dem polizeirevier gelegenen döner imbiß << happy effendi >>, wobei sein 700 gr doppeldöner mit den 1200 kalorien die geschäftsattraktion ist und sich bei den benachbarten polizisten großer beliebtheit erfreut. aufgrund des hohen knoblauchgehalts der soße können diese bei einsätzen neuerdings auf das täterpfefferabwehrspray verzichten und nennen den kebap jetzt den mit der täterdönerabwehrsoße ...

seine großdönerspieße lagert stephane sicher in plastikfolien verpackt auf der personaltoilette, in der auch das körbchen seiner dönerdiebabwehrdogge steht. 

in dieser nacht nun hat polizeimeister kiebatschi nachtdienst im revier und möchte sich bei stephane, der bis 03:00 geöffnet hat, noch einen << dönerabsacker >> holen und während des schreibens des schichtberichts einverleiben.

er holt sich deswegen gegen 01:30 den döner bei dem gerade seinen fleischwolf reinigenden stephane, ißt aber, weil sein verpartnerter verlobter ( seine freunde nennen ihn dracula ) keinen knoblauch mag, nur die hälfte und legt die andere hälfte in den schichtkühlschrank.

dort findet ihn am nächsten morgen seine kollegin polizeiobermeisterin pierrette von der folgeschicht und verdrückt den rest. sie hat damit nicht nur die anstandsregeln gebrochen, sondern sich nach dem genuß auch heftigst erbrochen. sie führt dies nach rücksprache mit kiebatschi auf den döner zurück und zeigt stephane an.

der staatsanwalt meint:

klarer fall,der effendi wird fürderhin gar nicht mehr so happy sein. im döner ist nämlich hackfleisch enthalten und außerdem fällt er auch unter den appetitlichen begriff des << schabefleischs >>.

deswegen fällt er unter die hackfleischverordnung ( HFIV ). er darf danach nur am tag der herstellung verkauft werden.

da polizeimeister kiebatschi den döner erst morgens um 03:00 und damit am folgetag gekauft hat, haben sich aufgrund des hohen eiweißgehaltes viele salmonellen gebildet und pierrette den rest gegeben. dafür wird der effendi büßen müssen.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst mal gibt es die hackfleischverordnung nicht mehr - diese ist nämlich im jahr 2007 in die tierische lebensmittel hygieneverordnung - tier LMHV - aufgegangen ( ich liebe das juristendeutsch wirklich ).

tatsächlich schreibt diese aber vor, daß das hackfleisch ( und damit auch unser döner )  am tag der herstellung verkauft werden muß.

was stephanes anwalt aber kennen muß, sind die in den verwaltungsvorschriften zum LMHV genannten ausnahmen. und tatsächlich finden wir dort des effendis rettung - für gaststätten ( und damit auch stephanes imbiß ), deren öffnungszeit über 24 uhr hinausgeht, ist verkaufsende erst der zeitpunkt des schließens des imbisses ( da die juristerei alles andere als einfach ist, gilt diese regelung natürlich nicht bei 7/7 24/24 betrieben, dort gilt die 24 stunden regel ).

also durfte stephane auch noch um 01:30 seinen döner verkaufen, da er ja erst um 03:00 schließt. er hat sich also deswegen nicht strafbarbar gemacht.

aufgrund seines boulettenscheins hat stephane auch die anforderungen an den begriff der << sachkundigkeit des dönermannes >> erfüllt und reinigt auch seinen fleischwolf mindestens 2x  am tag. auch hier wird man stephane kein gammelfleischiges verhalten vorwerfen können.

ins fleisch schneiden wird stephane allerdings die aufbewahrung der frischen spieße, denn die toilette gehört nicht zu den klassischen kühlregalen, in der die nicht benutzte frischware aufzubewahren ist, ganz zu schweigen von dem benachbarten hundekörbchen.

und nun geht´s an das juristendeutsch. nach kapitel II abschnitt 10 der tierischen lebensmittel hygieneverordnung ( nicht vergessen -> tier LMHV ) richten sich die strafvorschriften nach dem lebensmittel-, bedarfsgegenstände- und futtermittelgesetzbuch ( LFGB ), dessen inhalt ich gerne und oft mit dem türkischen inhaber des meiner kanzlei gegenüber liegenden dönerladens diskutiere, während er meinen doppeldöner anrichtet.

diese vorschriften weisen im extremfall eine freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder günstigstenfalls eine geldstrafe aus. als nebenfolge wird man stephane auch erneut die konzession entziehen.

nun, guten appetit und bleibt mir gewogen

euer kling

 

Sonntag, 23. Februar 2020

kein faschingsscherz - falschparker wider willen



falschparken wider willen, oder - warum du immer wissen solltest, wann bei dir ein faschingsumzug ist ...

du willst dem karneval entfliehen und fährst für 8 tage in den wohlverdienten skiurlaub und - nach deiner rückkehr ist dein auto weg; steht nun im städtischen autohof, du sollst den bußgeldbescheid und die abschleppkosten zahlen.

einen tag nach deiner abreise stellt die stadt ein temporäres parkverbotsschild für den am wochenende stattfindenden karnevalsumzug auf. du kannst dein auto natürlich nicht rechtzeitig wegfahren, denn - du bist ja beim après - ski ...

ungerecht ? leider nein !

schön ist es, daß allgemein anerkannt ist, daß man dir als autobesitzer natürlich eine gewisse zeit zum reagieren und zum umparken geben muß.

unschön ist es, daß die obergerichtliche rechtsprechung hier einen zeitraum von drei tagen als ausreichend erachtet.

es ist deswegen bei längeren abwesenheiten sinnvoll, jemanden aus deinem bekanntenkreis ( noch besser aus der nachbarschaft ), deinen autoschlüssel zu hinterlassen, diesen zu bitten ab und an nachzusehen und ggf umzuparken.

tip: bei einem wohlformulierten einspruch und hinweis, daß man tatsächlich von dieser rechtslage keine ahnung hatte, kann man ggf im einzelfall auf eine rücknahme des bußgeldbescheides hoffen; um den gebühren bescheid für das abschleppen wirst du allerdings kaum herumkommen.

aber wie immer kommt es auch hier auf die umstände des einzelfalles an, aber grundsätzlich solltest du immer an obiges denken !

bleibt mir gewogen
euer steffen


Sonntag, 16. Februar 2020

der vermummte karnevalist oder - kängurus im rheingau ...



der fall:

stephane ist leidenschaftlicher karnevalist in seiner nicht gerade als karnevalistische hochburg bekannten kleinstadt im rheingau.

gemäß dem motto << meins bleibt meins >> hat er sich im lauf der jahre eine stattliche anzahl von jeckenkostümen zugelegt, die er sorgfältig sammelt und weder tünnes noch schäl zu leihen vermag.

dieses jahr entscheidet er sich, am rosenmontagsumzug sein ihm von seinem verstorbenen freund taxi edgar vererbtes ganzkörperkostüm << känguru >> zu tragen, welches neben einer über das gesicht zu ziehenden schnauze auch mit einer gewaltigen rückenwirbelverlängerung und einem passablen beutel ausgestattet ist.

dermaßen kostümiert, fährt er mit seinem auto in die stadt und nimmt zur begeisterung der rheinischen aborigines als känguru an dem umzug teil.

auf der rückfahrt wird er - obwohl nüchtern - angehalten ( ok, ,welches känguru fährt schon auto ? ). wegen seiner teilnahme am umzug und des fahrens unter kostümeinfluß wird er seitens der ( übrigens ja irgendwie auch kostümierten ) beamten angezeigt.

der staasanwalt meint ...

ein faschingsumzug ist eine öffentliche versammlung unter freiem himmel und durch das ganzkörper kostüm ist stephane allenfalls als känguru jack erkennbar, aber nicht als stephane. er hat sich deswegen nach § 17a des versammlungsgesetzes wegen verstoßes gegen das vermummungsverbot strafbar gemacht.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß es bei öffentlichen versammlungen unter freiem himmel verboten ist, eine aufmachung zu tragen, die die feststellung der idendität erschwert - oder im falle unseres kängurus sogar verhindert ...

insoweit läge hier ratio legis tatsächlich ein verstoß gegen das vermummungsverbot vor.

aber vor § 17a steht halt noch der § 17, der ausnahmen vorsieht. dazu gehören insbesondere traditionelle volksfeste und damit auch faschingsumzüge inklusive verkleideter kängurus. stephane wäre deswegen wegen der teilnahme am umzug nicht zu bestrafen !

er ist aber mit einer ganzkopfkänguruschnauzenverkleidung zum umzug gefahren und hat damit - wie es nun mal bei kängurus so üblich ist - sowohl sicht als auch gehör beeinträchtigt.

das aber ist ( vielleicht nicht in australien, aber im rheingau ) nach § 23 stvo eine ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt ...

also wird stephane´s kängurubeutel immer noch durch ein wenig spaßiges bußgeld geleert werden !


bleibt mir gewogen ...

euer kling 

Sonntag, 9. Februar 2020

die verhinderte polonaise ...

 der fall zum stromdiebstahl:

stephane ist bassist in der tanzband << die singenden stromer >> und freut sich auf seinen auftritt beim örtlichen karnevalsverein, wo er mit polonaisiger vorgehensweise die jecken für sich gewinnen will.

seine saxophon spielende nachbarin pierrette schunkelt konkurrierend mit ihrer band<< die leeren akkus >>  beim kappeabend des lokals << starkstrom >>, was stephane ärgert. voller energie will er ihr deswegen das üben mit ihren play alongs an ihrer heim pa vermiesen, damit sie ( natürrlich im gegensatz zu seinem gitarristen ) nicht in den musiker olymp eingeht und mit einer bronzeplatte im örtlichen walk of fame geehrt wird.

stephane entfernt deswegen im keller am sicherungskasten die pierrett´schen sicherungen und schließt mittels verlängerungskabel seine 6000 watt crown endstufe nebst seiner zweier hartke hochwattboxen ( er ist offen gestanden kein fan vom üben in zimmerlautstärke ) an pierrettes stromverteiler an. er will damit einen kurzschluß in ihrer wohnung verursachen, sie vom netz trennen und am tonleitern hindern.

beim einschalten der crown endstufe ( leise das mantra des captain kirk der enterprise ENERGIE flüsternd ) erleidet er aber einen stromschlag, sinkt wie vom blitz getroffen ebenso energielgeladen wie ohnmächtig zu boden und wird so von pierrette aufgefunden, die zwar keinen kurzschluß hatte, aber vom poltern in der nachbarwohnung ( die hartke boxen fielen nämlich auf den stephane ) aufmerksam wurde und nach dem rechten sehen wollte.

sie sieht des wechselstromers unterfangen und erstattet - auch einen strafantrag stellend - empört anzeige .

der staatsanwalts meint ...

klarer fall, stephane hat versucht, der pierrette einen energieverlust beizubringen, was nach § 248c stgb ( entziehen elektrischer energie ) auch im falle des versuchs ( er wurde ja vorher ohnmächtig ) strafbar ist. dies wird mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu fünf jahren sanktioniert.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist zwar, daß auch der versuchte ( laienhaft gesprochen ) stromdiebstahl strafbar ist. ein solcher liegt nämlich immer dann vor, wenn man elektrische energie nutzt ( zu nutzen versucht ), auf die man keinen anspruch hat; zB wäre im extremfall stephane als arbeitnehmer strafbar, wenn er an der arbeitgebnerischen ladentheke im örtlichen musikgeschäft sein handy zum ungestörten streamen auflädt ( doch, das gibt es ! ). auch hat pierrette den erforderlichen strafantrag gestellt.

aber ist hier des staatsanwaltes sicherung durchgebrannt, was stephanes strafbarkeit betrifft. stephane wollte nämlich die pierrette schädigen, aber nicht ihre energie nutzen ( das macht nämlich nur ihr mann, der anwalt ).

damit liegt eine schädigungsabsicht vor, die allerdings auch nach der zweiten tatbestandsalternative des §248c strafbar ist und zwar mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu zwei jahren. klassischer fall ist nämlich der mit absicht herbeigeführte kurzschluß, um den wahren nutzer zu schädigen.

und jetzt kommt wieder was, das ich im strafrecht so liebe ...

die strafbarkeit des versuches für den << normalen stromdiebstahl >> ergibt sich aus absatz 3 der vorschrift. das entziehen der energie in schädigungsabsicht steht allerdings erst in absatz 4 und damit nach der versuchsstrafbarkeit. deswegen ist hier der versuch ( bei der schädigungsabsicht ) gerade nicht strafbar. es fällt deswegen zwar nicht der strom, aber die strafbarkeit aus.

deswegen ist stephanes high energy tat außer seiner ohnmacht zumindest strafrechtlich folgenlos.

und ihr sucht jetzt eure 70er jahre klamotten raus und geht zur nächsten prunksitzung

bleibt mir gewogen
euer kling ...




Sonntag, 26. Januar 2020

die radarfallen app - zu schnell zur prunksitzung



der fall:

stephane ist begeisterter ( aber armer ) karnevalist. Er nimmt über die fünfte jahreszeit an jeder erreichbaren prunksitzung in der umgebung teil, weil es da << fer umme >> reichlich schorle und fast(nachts)food gibt.

hauptberuflich verdingt er sich zu allen jahreszeiten als dieb und wechselt anlaßbezogen allenfalls das äußere gewand, bleibt aber seiner einnehmenden haltung treu.

da er selbstverständlich kein eigenes auto hat, beschließt er, eines aufzubrechen, kurzzuschließen und damit zur prunksitzung zu fahren, um sich wie üblich zu verköstigen.

wegen der ( verfluchten ) neuen alarmanlagen muß er mehrere autos ausprobieren und wegen dieser verzögerung gerät er in gefahr, zu spät zur narrenspeisung zu kommen.

da seine handy prepaid karte justament heute morgen jeglichen guthabens verlustig ging, mußte er sich bei einem passanten auf dem fastnachtsmarkt ein handy << stehlenderweise ausborgen >>.

seine geschwindigkeitsüberschreitungen vorhersehend bittet er seinen beifahrer ( der nach dem karnevalistischen alkoholgenuß zurückfahren soll ), die radarfallenwarnapp - die er freudig überrascht auf dem handy gefunden hat - einzuschalten um zu checken, daß er nicht wegen des zu schnellen fahrens des diebstahls überführt wird.

auf der prunksitzung trifft er einen ihm bekannten staatsanwalt, der sein neues auto bewundert ( daß es nicht stephane gehört, weiß er ja nicht ) und zufällig seine warnapp auf dem handy ( das ihm ja auch nicht gehört - aber das weiß der staatsanwalt ja ebenfalls nicht ) entdeckt.

der staatsanwalt meint ...

das benutzen einer radarfallenapp ist eine ordnungswidrigkeit, die nach § 23 1b StVO mit einem punkt und 75.-- geahndet wird.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

§ 23 1b StVO sagt << WER ein fahrzeug führt ... >> ; wenn aber der beifahrer das gerät nutzt, ist das gerade kein fehlverhalten, denn der darf das tun. allerdings darf er - rein rechtlich gesehen - dem stephane gerade nicht sagen, daß er eine blitzwarnung registriert hat. quod erat demonstrandum ...

so und jetzt schnell ins auto und ab zur prunksitzung ...

bleibt mir gewogen
euer kling ...

Sonntag, 12. Januar 2020

blaulicht = rechts ranfahren ?



du denkst, daß du bei einem blaulicht hinter dir an die seite fahren mußt ?
nö, das ist so nicht ganz richtig ...

nur, wenn auch das martinshorn seinen gruß entrichtet, hat das blaubehelmte fahrzeug vorrang - und dann mußt du die wegerechte einräumen ( so sagt es der jurist ), bzw zur seite fahren ( so sagt es der << normale >> ) ...

also, bleibt mir gewogen ...
euer kling