stephane kommt - genervt vom langen warten an der kasse schwerbepackt mit nudeln und toilettenpapier - aus seinem ( nunmehr ehemaligen ) lieblingsdiscounter und findet auf dem kundenparkplatz seinen kleinbus mit einem << privaten >> strafzettel versehen, weil er keine parkscheibe aufgelegt hatte.
voller zorn stellt er die kassiererin pierrette zur rede, die ihn seelenruhig auf die agb´s an der einfahrt zum parkplatz verweist.
und tatsächlich verlangen jetzt manche supermärkte, daß du auf deren parkplatz eine parkscheibe zum nachweis deiner einkaufszeit einstellst und verlangen widrigenfalls sogar ein bußgeld - aber dürfen die das ?
klar, ist in der regel privatgelände, so daß du dich an deren regeln, bzw hausordnung halten mußt.
und wenn dazu das einstellen einer parkuhr gehört, dann mußt du das auch tun. und tatsächlich dürfen sogar die discounter deiner wahl auch externe und private << politessen >> einstellen, die deine parkzeit überwachen.
allerdings müssen die regeln, sozusagen die agb des discounters, klar und deutlich erkennbar sein, zB durch ein schild oder ähnliches.
im fall des zuwiderhandelns kannst du also mit einem ( privaten ) ordnungsgeld belangt und / oder abgeschleppt werden ( wobei man dir bis zum bezahlen des ordnungsgeldes im extremfall noch nicht einmal sagen muß, wo dein fahrzeug steht )
bleibt mir gewogen ...
euer kling