der fall:
stephane hat die jamaikanerin pierrette kennengelernt und will sie beeindrucken. er belegt deswegen einen sprachkurs für die jamaika-kreolische sprache ( patois ) an der örtlichen abendschule, hört reggae, liest mcKay, ißt akee und trinkt captain morgan.
über seine jamaikanische kulturbeflissenheit hat er auch neue freunde kennengelernt, darunter einen schwarzen afghanen, einen roten libanesen und einen grünen türken, mit denen er gerne seine patois studien betreibt.
da er es mit dem betreiben aber übertreibt, löst pierrette ihre bilaterale beziehung auf und stephane hört gemäß dem motto << no woman, no cry >> in voller lautstärke bob marley mit seinen wailors.
sein nachbar, dem bereits stephane´s neu gewachsenen rasta locken ein dorn im auge war, ist nicht bereit, nun auch noch diesem gedudel sein ohr zu schenken und ruft die polizei.
dem polizeiobermeister holness, zufällig ehemaliges mitglied der jamaica defence force, fällt beim betreten der wohnung der strenge geruch von stephane´s drei freunden auf und findet auch noch ca 4 gramm an überresten selbiger.
er denkt sich, daß zwar in jamaica der drogenkonsum von kleinstmengen entkriminalisiert ist, aber nicht in deutschland und legt den vorgang dem staatsanwalt vor.
der staatsanwalt meint ...
ok, nachdem sich die vermuteten dealeraufzeichnungen als patois´che verbtabellen herausgestellt haben, können wir stephane zwar nicht nachweisen, daß er haschisch gekauft und deswegen damit handel betrieben hat, aber immerhin haben wir 4 gramm bei ihm gefunden.
und nach § 29 I 3 btmg ist auch der bloße besitz schon strafbar und außerdem sind 4 gramm ja auch nicht wenig. stephane wird deswegen zu bestrafen sein !
kling meint ...
so einfach ist das nicht !
nachweise auf handeltreiben wurden nicht gefunden und deswegen war stephane´s halluzinator nur für seinen eigengebrauch bestimmt. außer seinen reggae platten und den überresten seiner drei freunde hat man bei stephane auch keine hinweise auf drogenverkauf gefunden.
wenn es sich bei den vier gramm dann auch noch um eine geringe menge im sinne des betäubungsmittelgesetzes handelt, dann hätte stephane gute chancen, zwar nicht mit blauem gras, aber einem selbigen auge davonzukommen.
wenn es sich nämlich um geringe mengen handelt, dann kann der staatsanwalt bei vorliegen der entsprechenden voraussetzungen das verfahren nach § 31a btmg einstellen oder sogar das gericht von einer strafe abesehen, § 29 absatz 5 btmg.
eine geringe menge liegt dann vor, wenn stephane davon zwischen ein und dreimal konsumieren kann. da nicht jeder einen thc detector zum messen des thc gehalts sein eigen nennt, die anschaffung einer feinwaage aber finanziell machbar ist, kann man laienhaft die geringe menge im sinne des § 29 absatz 5 mit ca 6 gramm festmachen, weil sich selbst bei einem schlechten thc gehalt noch drei konsumeinheiten gewinnen lassen.
für den fall, daß stephane´s verteidiger das verfahren nicht vorher einstellen kann, wird das gericht deswegen spätestens in der verhandlung nach § 29 abs 5 von einer strafe absehen müssen !
der findige verteidiger wird es natürlich gar nicht zu einer verhandlung kommen lassen und das verfahren über § 31 a zur einstellung bringen. hier hat der staatsanwalt die möglichkeit, sogar bis zu einer menge von 10 gramm das verfahrern einzustellen.
aber achtung:
die geringe menge bei cannabisprodukten kann zwischen einzelnen bundesländern differieren, hier wurde die rechtsprechung in unserem baden württembergischen ländle zugrunde gelegt.
bei anderen drogen im sinne des btmg ( zB heroin und kokain ) kann die geringe menge je nach bundesland schon bei 1 - 3 gramm enden. amphetamin pegelt sich zwischen 1,6 und 3 gramm ein, xtc tabletten idR 3 tabletten ( in hessen unglaubliche << unter 20 >> tabletten ).
nun, bleibt mir gewogen
euer kling