Sonntag, 4. Oktober 2020

der verliebte dieb ...





der fall:

stephane ist verliebt und spätabends auf dem weg zu seiner liebsten.

gutgelaunt läuft er am grundstück der pierrette vorbei und entschließt sich spontan zum pflücken eines apfels in deren paradiesisch angelegten garten, den er sogleich genußvoll verspeist.

pierrette ist ( auch ) begeisterte waffennärrin und gerade mit dem ölen ihrer kalashnikov beschäftigt, als sie draußen das knarren des des eines apfels beraubten zweiges hört.

todesmutig greift sie sich ihre bereits gereinigte winchester 77, rennt vor die tür und schießt dem immer noch apfel-kauenden stephane hinterher, trifft ihn jedoch nicht.

der nun vom apfelgenuß mit blähungen behaftete stephane ( der deswegen auch nicht den schuß der pierrette hört ) will nicht pubsender weise vor die nase seiner liebsten treten und kommt auf die idee, einen kleinen umweg durch den städtischen park zu machen.

er möchte sich dort furzfristig der angesammelten gase entledigen und die liebste mit einer frisch gepflückten blume erfreuen.

den friedhof mit den blumen des heutigen begräbnisses meidet er, denn erstens wird der mit habichtsaugen von pfarrer brown bewacht und zweitens ruht dort seine tante und garstig, wie sie war, fürchtet er ihr in transparenter form geisterhaft zu begegnen.

im stadtpark würde er allerdings allenfalls die tulpenruhe stören, so daß ihm dies als der geeignete platz zum pflücken der liebesdreingabe zu sein scheint.

flugs zieht er sein kleines taschenmesser, das er immer bei sich führt und schneidet sich einen kleinen tulpenstrauß zurecht.

dabei wird er vom kommunalen ordnungsdienst erwischt und zur nahegelegenen dienststelle verbracht.

der staatsanwalt meint ...

ich bin auf urlaub auf dem obsthof und gebe den fall zur erstellung eines gutachtens an meinen stationsreferendar ab.

dieser wiederum meint, der will mich wohl veräppeln, die verspeiste pink lady ist ein klarer fall des straflosen mundraubs und die tulpen würden noch nicht mal auf der waage eines markthändlers wesentlich ins gewicht fallen.

er schlägt deswegen vor, die verfahren zur straflosen einstellung zu bringen.

was die als calamity jane um sich schießende pierrette betrifft neigt er zu eben-solcher aufassung wegen vermeintlicher notwehr zu gunsten der baumfrucht ....

kling sagt ...

da möge hermes ( gewußt ? nebenbei schutzpatron der diebe und schelme - was übrigens auch die preise der gleichnamigen firma erklärt ) dem stephane gnädig sein und sich den staatsanwalt nur das ergebnis des gutachtens lesend der auffassung des referendars ( der übrigens sein examen ob des ergebnisses der strafrechtlichen klausur nicht bestand ) anschließen lassen.

in wahrheit könnten sich nämlich die blähungen des stephane als gewaltiger wirbelsturm in den organen der rechtspflege erweisen ...

den mundraub gab es tatsächlich - im reichsstrafgesetzbuch von 1851 wurde er als << entwendung von nahrungs- und genußmittel in geringen mengen oder von unbedeutendem wert zum alsbaldigen verzehr >> bezeichnet. soweit zum apfel ...

allerdings wurde der mundraub in den 70er jahren des letzten jahrhunderts abgeschafft.

im strafgesetzbuch unserer republik hieß er natürlich nicht einfach mundraub ( das wäre jetzt ja mal wirklich zu verständlich ausgedrückt ), sondern strafbare verbrauchsmittelentwendung. gestrichen 1975 - trotzdem bleiben stephane´s blähungen nicht unbedingt straflos.

apfel hin oder her, das zählt jetzt als regulärer diebstahl und kann hart geahndet werden.

außer stephane´s verteidiger sieht ein paar zeilen weiter unten den § 248a, der den diebstahl geringwertiger sachen ( zB ein apfel ) betrifft.

dann würden sich stephane´s strafbare blähungen tatsächlich und in wahrsten sinne des wortes in luft auflösen ...

was übrigens unsere schießwütige pierrette betrifft, wird sich diese gerade nicht auf die wilhelm tell´sche manier seines apfelschusses berufen können.

noch in den 20er jahren des vergangenen jahrhunderts hätte sie sich legal auf notwehr berufen dürfen, aber anfang des milleniums setzte der bundesgerichtshof den lara crofts unter uns ein ende und erklärte, daß in bagatellfällen das notwehrrecht eingeschränkt ist, womit hinsichtlich ihrer unschuld zwar nicht die beere, aber der apfel geschält ist.

bis jetzt steht es deswegen für stephane 1:0, was die mögliche straffreiheit betrifft.

jetzt wird es allerdings eng für unseren im städtischen tulpenbeet herumirrenden stephane.

zwar könnten theoretisch auch die tulpen geringwertig sein, aber ... 

das blattwerk im stadtpark nämlich steht in städtischen eigentum, dient der allgemeinheit und genießt deswegen öffentliches interesse.

der § 248a ( siehe beim << mundraub >> unter geringwertigkeit ) wird hier nämlich zurücktreten, wenn unser aus dem urlaub zurückgekehrter staatsanwalt öffentliches interesse bejaht und wegen diebstahls gegen unseren verliebten blumenpflücker vorgeht.

was stephane ganz vergessen hat, ist sein mitgeführtes messerchen.

hier läge dann nämlich genaugenommen ein diebstahl mit waffen vor, der stephane´s blähungen in (gitter)gesiebte luft verwandeln könnte !

also, bleibt mir gewogen
euer kling ...


Sonntag, 27. September 2020

trinken nach zahlen ...

 der fall zur blutalkoholbestimmung:


















der fall:

stephane ist frisch in die fromme kindergärtnerin pierrette verliebt, die bevorzugt birkenstock schuhe trägt, sich vegan ernährt und am liebsten hagebuttentee trinkt.

sex ist ihr ebenso fremd wie alkohol, so daß stephane entschließt, das angenehme mit dem nützlichen zu verbunden und pierrette listig in diese laster einzuweihen.

er beschließt deswegen, pierrette vom abendgottesdienst abzuholen und dann gemeinsam mit seinen zwei freunden, der pierrette und einer flasche schnaps einen << mensch ärgere dich abend >> zu verbringen.

fröhlich ein hosianna vor sich hin summend, erklärt er ihr die spielregeln.

für jedes männchen, das rausgeworfen wird, muß dessen spieler ein glas schnaps trinken, wobei er natürlich hofft, daß sich dies recht schnell auf den begriff << spielerIN >> reduzieren wird.

da pierrette aber, womit stephane nicht rechnete, kitabedingt eine routinierte spielerin ist, zieht sich das spiel in die länge.

pierrette besetzt rasch häuschen für häuschen und wirft wacker die gegnerischen männchen aus dem spiel, so daß stephane und seine freunde zug um zug ( der pierrette ) die flasche alleine leeren müssen - und der rest ist schweigen ...

am nächsten morgen muß stephane erkennen, daß sein projekt << pierrette >> nebst sex ( mit selbiger ) und alkohol ( in selbiger ) gescheitert ist.

neben seinen zwei freunden findet er einen ebensolchen zerknitterten zettel mit der aufschrift << schlucki >> und einem hämisch grinsenden smiley.

stephane entschließt sich, die niederlage in ein temporäres mißgeschick umzuwandeln und will herausfinden, wieviel alkohol er rechnerisch verträgt.

der staatsanwalt meint:

also mir ist das ganz egal, ich benutze eine app ( there´s an app for everything ) und lasse meine frau nach hause fahren.

kling sagt:

so einfach ist das nicht !

viele apps geben nur allgemeine berechnungen vor und außerdem kann man im fall des falles sowieso nichts mehr eintippen. kurz, es hilft nur die wissenschaft !

und deswegen lernen wir jetzt, wie wir mit stift und papier unseren blutalkoholwert ( bak ) berechnen - zum nachteil dieser unfehlbaren methode komme ich am schluß des blogs 😱

zuallererst nochmal die klammertechnik bei mathematischen berechnungen anschauen, sonst habt ihr im zweifel nach 12 bier immer noch 0,2 0/00 !!!

wir brauchen dafür die alkoholmenge pro gramm und dann die formel zur berechnung der bak

also, bak = blutalkoholkonzentration - wird gemessen in promille ( 0/00 ) - 1 promille bak = 1 milliliter reiner alkohol in einem liter blut ( wobei der durchschnittliche mann ca 5,4 liter blut hat, das andere geschlecht ca 4,5 liter von selbigem ).

zuerst brauchen wir für unseren zettel die alkoholmenge in gramm, die wir aufgenommen haben. geht eigentlich ganz einfach:

1) wir brauchen die menge des konsumierten getränkes in milliliter ( ml ) - steht auf der flasche ( oder eichmarke glas )

2) wir brauchen den alkoholgehalt des getränkes in volumenprozent ( vol % ) - steht auch auf flasche

3) wir brauchen das spezifische gewicht von alkohol - sage ich euch, ist immer 0,8 gr/cm3 ( einfach 0,8 merken )

und jetzt - DIE FORMEL zur berechnung der alkoholmenge in gramm !

menge alkohol  in milliliter x ( vol % geteilt durch 100 ) x 0,8 = gramm reiner alkohol - an klammertechnik denken !

also, nehmen wir mal eine flasche bier von 0,33 ( = 330 ml ) mit 4,8 vol %, geht dann so

330 ml bier x ( 4,8 (%) :100 ) x 0,8 ( spezifisches gewicht von alkohol )
330 x ( 4,8:100 ) =  15,84 x 0,8 = 12,7 gr alkohol

geht auch für die weintrinker ...

nehmen wir hier mal ein viertel durchschnittliche guten rotweins, also 0,25 liter mit 12 vol %

250 ml rotwein x ( 12 % : 100 ) x 08 ( wie gesagt, immer gleich - ob bier ob wein, wird immer 0,8te sein )
250 x ( 12 :100 ) = 30 x 0,8 = 24 gr alkohol

jetzt haben wir also gelernt, wie wir die alkoholmenge in gramm berechnen.
und was hilft uns das ? NICHTS !

denn wir wollen ja wissen, wieviel bak wir haben und dafür gibt´s noch eine formel, die widmark formel.

die ist ein bißchen einfacher und lautet:

BAK = alkoholmenge in gramm ( genau, haben wir eben gelernt zu ermitteln ) : körpergewicht in kg x anteil körperflüssigkeit

huch - kompliziert ? neeeeiiiin, ganz einfach

1) wir brauchen die alkoholmenge in gramm ( eben gelernt, wie es geht )

2) dein gewicht ( mußt du ja nicht posten )

3) den anteil der körperflüssigkeit - bei männern ca 68%, bei der holden weiblichkeit ca 55%

und jetzt - DIE FORMEL zur berechnung deiner bak !

alkoholmenge in gramm : ( dein gewicht x anteil körperflüssigkeit ) - an klammertechnik denken !

für unseren biertrinker haben wir ja 12,7 gr  ( für die eine flasche bier ) alkohol berechnet, also

12,7 : ( 98 kg - ich sage nicht, daß das mein gewicht wäre -  x 0,68 anteil körperflüssigkeit mann ) = 0,19 promille

bei drei bier also

12,7 ( x 3 bier ) = 38,1 gr alkohol : ( 98  x 0,68 ( anteil körperflüssigkleit mann ) = 0,57 promille

bei unserem weintrinker haben wir 24 gr alkoholgewicht für das viertel errechnet, also

24 gr : ( 98 kg x 0,68 ) = 0,36 promille

bei drei viertel also

72 gr : ( 98 kg x 0,68 ) = 1,08 promille

ich habe das jetzt nur für die männer ausgerechnet, bei frauen traue ich mich nicht,weil ich immer eine finden würde, die leichter ist und mich dann negativ bewertet ...

so, jetzt habt ihr gelernt, wie man ganz ohne app ( und internetempfang ) einfach mit papier und bleistift berechnen könnt, ob ihr noch fahren dürft ( oder ab wieviel promille es mit der pierrette nicht mehr klappt ).

ach so - und wieviel promille hatte jetzt stephane am morgen danach ?

also, die drei jungs haben 1 liter schnaps ( nehmen wir mal williams christ ) mit 40% vernichtet. also pro leber 0,33 liter.
stephane wiegt 98 kg und hat 0,68 anteil körperflüssigkeit ...

laßt uns rechnen:

1) stephane´s alkoholmenge in gramm:

menge alkohol  in milliliter x ( vol % geteilt durch 100 )  x 0,8 = gramm reiner alkohol - an klammertechnik denken !
330 milliliter x ( 40 %  durch 100 ) x 08 = 105,6 gr

2) stephane´s bak:

alkoholmenge in gramm : ( stephane´s gewicht x anteil körperflüssigkeit ) = bak
105,6 : ( 98 x 0,68 ) = 1,58 %

und was ist der nachteil dieser präzisen methode ?

berechne das mal nach drei schorle !!!

bleibt mir gewogen

euer kling

 


Sonntag, 20. September 2020

die beamtenbeleidigung

 










oder, der volksmund irrt ...

zwar ist die beleidigung nach § 185 stgb strafbar - dies gilt aber für jeden. eine speziell die beleidigung beamter betreffende norm gibt es nicht.

sogar wenn es sich bei dem beamten um einen polizisten handelt ( ja, auch hier gilt das gleichstellungsprinzp - vgl zB kommissar thiel aus münster, der immer sagt << frau staatsanwalt >> ), gibt es keine sondernorm.

aber achtung !

die beleidigung ist ein sogenanntes << antragsdelikt >>, § 194 StGB.

das bedeutet, daß der betroffene ( beamte ) nicht nur eine strafanzeige nach § 158 StGB erstatten müßte.

diese bringt ja lediglich einer strafverfolgungsbehörde zur kenntnis, daß eine straftat begangen wurde.

hier wird dann von amts wegen ermittelt und ein weiteres interesse des anzeigenden muß nicht dargetan werden.

bei einem antragsdelikt muß der betroffene selbst einen strafantragantrag stellen.
wann dies der fall ist, steht in der regel bei den entsprechenden delikten im strafgesetzbuch ( manchmal an versteckterer stelle ).

ohne antrag ist keine strafermittlung zulässig ( schönes einfallstor zur einstellung für deinen verteidiger ).

und hier ist bei der beleidigung zu lasten eines beamten doch eine klitzekleine sonderregelung.

während nämlich normaler weise der betroffene selbst den strafantrag stellen muß, kann bei einem polizeibeamten ( oder ähnlichen berufszweigen ) auch der dienstvorgesetzte einen antrag für den beamten stellen, § 194 III StGB.

und zu nahezu 100% wird das auch so gehandhabt und gerade in solchen zeiten wie diesen ( demonstrationen, soziale medien, etc ) von den gerichten harsch sanktioniert.

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 13. September 2020

der absetzbare verteidiger ( oder doch nicht ? )

 



stephane ist anwalt in einer beschaulichen süddeutschen kleinstadt und sitzt in seiner kanzlei einer verzweifelten pierrette gegenüber  ( übrigens schon kling´s kanzlei auf seiner homepage besucht ? schöner videofilm auf youTube unter https://youtu.be/qr3LMI1F7Mg oder kling´s videoseite auf der homepage )

diese wurde in einem strafverfahren von einem anderen verteidiger vertreten, der ihr riet, jede geldstrafe oder geldauflage zu akkzeptieren, denn vielleicht könnte sie sowohl die geldstrafe ( oder geldauflage ) nebst seinen verteidigerkosten steuerlich absetzen, was ja auch was wert wäre ( wie übrigens eine geldstrafe festgesetzt wird könnt ihr in kling´s blog von der letzten woche - der onassis´sche strafbefehl - lesen ) ...

jetzt sitzt sie bei kling und jammert - und daß das mit dem absetzen so einfach nicht ist, versteht sich von selbst. also, wie sieht´s aus ?

beginnen wir mit der geldstrafe oder geldauflage. hier verdeutlicht ein blick in § 12 Nr 4 EStG, daß diese beträge steuerlich nicht absetzbar sind und zwar nie ! hier hat also der vorherige rechtsanwalt sicherlich einen definitv falschen rat gegeben ...

kann sie dann wenigstens das honorar des anwalts als betriebsausgabe oder werbungskosten absetzen ?

die betriebsausgaben ( aufwendungen durch betrieb veranlaßt, objektiv mit dem betrieb zusammenhängend und subjektiv dem betrieb zu dienen bestimmt ) finden wir in § 4 IV EStG und die werbungskosten ( aufwendungen, die zur erwerbung, sicherung oder erhalt der einnahmen dienen ) etwas weiter hinten, nämlich in § 9 I EStG.

wenn also pierrette´s straftat durch ihr betriebliches oder ihr berufliches verhalten ( in ausübung begangen und folge eines berufstypischen risikos ) veranlaßt ist, besteht die möglichkeit der absetzbarkeit.

da wir aber alle die dehnbarkeit des juristendeutsches kennen ist klar, daß es sich jeweils hinsichtlich der absetzungsfähigkeit um einzelfallentscheidungen handelt, d.h., eine klare und insbesonders sichere vorgabe gibt es nicht.

wenn pierrette es aber geschafft hat, daß die kosten dem grunde nach steuerlich absetzbar sind, dann ist zum einen der verfahrensausgang unerheblich ( verurteilt oder freigesprochen ) und darüber hinaus auch der abzug unbegrenzt ( also in voller höhe ) möglich.

wenn sie es aber nicht schafft, könnte es dann mit einer außergewöhnlichen belastung funktionieren ?

die außergewöhnliche belastung ( zwangsläufig größere aufwendungen als der durchschnittliche steuerschuldner ) finden wir in § 33 I EStF, aber lesezeitschonend müßt ihr diese vorschrift gar nicht lesen, denn es funktioniert nicht ! 

trotzdem neugierig ? ok ...

da eine straftat nie zwangsläufig ( notwendig und unvermeidbar ) sein kann, unterliegen die ( damit auch nicht zwangsläufig erwachsenen ) verteidigerkosten bei rechtskräftiger verteidigung auch nicht der abzugsfähigkeit.

interessant ist bei einem freispruch, daß auch dann die kosten nicht abzugsfähig sind. im fall des freispruches trägt nämlich die staatskasse die kosten der verteidigung. soweit pierrette ( was ich in diesem fall nicht hoffe ) mit dem vorgängeranwalt eine honorarvereinbarung getroffen hat, so ist der differenzbetrag zum gesetzlich zu erstattenden honorar nicht zwangsläufig, da freiwilliger honorarvertrag.

fazit - verteidigungskosten absetzbar ?

- als betriebsausgaben oder werbungskosten je nach einzelfall möglich
- als außergewöhnliche belastung nicht
- geldstrafen oder geldauflagen nie

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 6. September 2020

der onassis´sche strafbefehl ...

 








der fall zur höhe der geldstrafe im strafgesetzbuch

viele strafvorschriften im strafgesetzbuch drohen statt einer freiheitsstrafe auch eine geldstrafe an - doch wie wird diese berechnet ?

wenig hilfe bietet die angabe eines betroffenen, er hätte eine geldstrafe von 3000.-- euro bekommen.

also kucken wir mal in § 40 stgb, da wird uns geholfen ...

grundsätzlich wird eine geldstrafe nach tagessatzzahl x tagessatzhöhe berechnet - hilft auch nicht weiter, gelle ?

also,

die anzahl der tagessätze

richtet sich nach § 40 I - mindestens 5 und ( in der regel ) maximal 360.

und wie findet man die richtige anzahl ?

die anzahl der tagessätze bestimmt sich nach dem grad der schuld der begangenen straftat - klingt gut, aber kapiert keiner ...

also schalten wir das radio ein und hören, daß gestern vor dem landgericht zwei täter verurteilt wurden; der eine bekam 5 jahre, der andere 7 jahre.

nun wissen wir also ( und das auch ohne jurastudium ), daß der mit den 7 jahren mehr oder schlimmeres gemacht hat als der mit den 5 jahren.

also gilt ( laienhaft ) bei der freiheitsstrafe: je mehr oder schlimmer, desto länger ...

bei der geldstrafe gilt ( ebenso laienhaft ) für die anzahl der tagessätze sinngemäß das gleiche: je mehr oder schlimmer, desto mehr ...

die höhe der tagessätze

richtet sich nach § 40 II: netto geteilt durch 30 = höhe des tagessatzes.

einkommen ist alles, was man einnimmt; angefangen vom gehalt, über kindergeld, sonstige einnahmen, etc ...

abgezogen werden kann der nicht berufstätige partner mit ca 25% und pro kind 15%, allerdings nicht mehr als 50%. was du sonst so ausgibst ( kredit, miete, etc ) interessiert nicht !

der theoretische mindestsatz ist 1.--, was aber so gut wie gar nicht vorkommt. in der regel ist der mindestsatz 5.-- und kann bis zu 30.000.-- gehen ( und deswegen hätte onassis auch ca bei dieser höhe gelegen ).

manchmal ist es gut, die staatsanwaltschaft die höhe des tagessätzes schätzen zu lassen und so manch einer hat dadurch einiges gespart ( steht in § 40 III ).

die folgen einer geldstrafe

können verheerend sein ...

zunächst wird eine geldstrafe ab 90 tagessätzen in das führungszeugnis eingetragen und du mußt dich als vorbestraft bezeichnen.

wenn du übrigens eine weitere geldstrafe bekommst, auch im strafbefehlswege, dann werden beide im führungszeugnis eingetragen, auch wenn beide unter den 90 tagessätzen wären.

ein exemplarisches darstellen möglicher prbleme siehst du in meinem märzblog im zusammenhang mit den folgen einer eintragung insbesondere für einen selbstständigen. 

außerdem kann die strafvollstreckungsbehörde im falle, daß du die geldstrafe nicht bezahlst eine erstazfreiheitsstrafe androhen. pro tagessatz einen tag ersatzfreiheitsstrafe.

natürlich gibt es in diesen fällen einige möglichkeiten, darum herumzukommen, wenn es bei dir mal so weit wäre, frage den kling !

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 23. August 2020

der sperrmüllfall

 






















der fall:

stephane ist vorsitzender des kegelclubs in seinem wohnort und betreut außer außergeschlechtlicher weise neben den ehefrauen der neun vereinskegel auch das neunkegelvereinsheim.

nach einer durchzechten nacht hat er sich neben einem beim kegeln ausgekugelten arm auch betrunkener art und weise dergestalt an der einrichtung zu schaffen gemacht, daß nun eine totalrenovierung des vereinshauses ansteht.

die eifersüchtigen vereinsmitglieder, die ihren verein sinniger weise << die neun kegel >> nennen, bestehen darauf, daß er die kosten zu tragen hat.

stephane entschließt sich deswegen, sich neu einrichtender weise auf dem sperrmüll zu bedienen, der an diesem abend in seiner straße stattfindet.

mit seinem bollerwagen durch die straße ziehend, hier und dort ein stühlchen oder ein tisch´chen aufladend, gelangt er schließlich an das haus der pierrette, einer gescheiterten kunstmalerin.

diese hatte mehrere ihrer epochalen kunstwerke zur abholung durch die müllabfuhr bereitgestellt, weil weder sie noch die nachwelt diese als weder kunst- noch wandgerecht zu bezeichnen vermochten.

spontan kommt stephane auf die idee, das keglerheim mit pierrettes gemälden zu zieren und bedient sich neben der am straßenrand stehenden gemälde auch zweier farbverspritzter stühle, die pierrette als palette nutze.

pierrette, farbrührend am fenster stehend, sieht die dreistigkeit des stephane und eilt vor die tür, um ihn an der mitnahme der künstlerischen machwerke und der stühle zu hindern.

dieser stellt sie aber nicht zurück weil er die bilder behalten will und entfernt sich.

tage später wird er von der polizei ermittelt, weil er die bilder über eine internet plattform versteigern will.

der staatsanwalt meint ...

klarer fall, diebstahl, die bilder gehören entweder ( und immer noch ) pierrette oder ( schon ) den städftischen entsorgern, keinesfalls aber stephane.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst mal haben wir juristen eine tolle definition für sperrmüll, die sich sicherlich für den einen oder anderen bollerwagen ziehenden sammler nicht recht erschließen will.

diese steht nachvollziehbar in der abfallsatzung ( kann je nach verwaltungsbezirk auch so ähnlich heißen ) und sagt:

sperrmüll sind feste abfälle ( gewußt ? nullplural -> einzahl = mehrzahl ), die typischerweise in privaten haushaltungen anfallen, die wegen ihres umfanges oder ihres gewichtes auch nach zumutbarer zerkleinerung nicht in die im entsorgungsgebiet vorgeschriebenen behälter passen und getrennt vom hausmüll eingesammelt und transportiert werden ( also das sage nicht ich, sondern die satzung ). 

nach der zweckdeutung dieser vorschriften gibt deswegen die pierrett'sche sperrmüllentledigerin nicht etwa ihr eigentum auf ( dann dürfte stephane das ohne probleme mitnehmen ), sondern stellt es ausdrücklich durch die mitnahme der offiziellen entsorger - und nur dieser - bereit.

dies ist die offizielle haltung der städtischen entsorgungsbetriebe, so daß stephane hier sowohl an den bildern als auch den stühlen einen diebstahl begangen hat.

tatsächlich hat bislang noch kein gericht einen bollerwagen ziehenden mülldieb verurteilt, aber ein gewisser grundsatz hat sich doch herausgebildet.

bei allgemeinen gegenständen, zB stühlen, tischen, etc dürfte das tatsächliche interesse des sich der müll entledigenden gering sein, ob der stuhl auf dem müll oder in stephane´s vereinsheim zwischen den kegeln landet.

bei höchstpersönlichen gegenständen ist das allerdings anders. hierzu gehören zB kontoauszüge, briefe, etc ( wobei allerdings der, der seine kontoauszüge auf den sperrmüll wirft, wenig mitleid verdienen dürfte ). und dazu gehören auch kunstwerke, die ein künstler eben gerade nicht für die nachwelt erhalten wissen will.

deswegen darf stephane das vereinsheim mit den stühlen der pierrette schmücken, die bilder aber hat er rechtswidrig entwendet, also gestohlen ...

bleibt mir gewogen
euer kling



Sonntag, 16. August 2020

die leiche in der wildschweinfuttertonne

 

 

der fall zur strafvereitelung:

stephane ist zusammen mit seiner neuen flamme pierrette an einem freitagabend bei seinem freund didi in dessen im wald gelegenen fortshaus beim heimatknödeltag.

inspiriert durch form und größe der riesenknödel und dem tischdekorierten kerzenlicht macht er zusammen mit pierrette - fröhlich candles in the wind vor sich hinsummend - einen spaziergang im dunkeln zum nahegelegenen bismarckturm.

dort angekommen, will er sowohl den turm als letzten endes auch pierrette besteigen.

zwar gibt es keine ottomanen am vom bismarckturm, aber auf der aussichtsplattform geräumige bänke für ( in diesem falle danach ) erschöpfte lustwandler.

auf der plattform angekommen ist pierrette aber vom treppenklettern so erschöpft, daß ihr jegliche lust am weiteren besteigen ( lassen ) abhanden gekommen ist.

 stephane allerdings ist angesichts der vorfreude auf das erklimmen der pierrett´schen wollust schon längst über seine endorphin grenze zum testosteron überschuß gelangt und beschließt angesichts der sich verweigernden pierrette aus frust, seinen überschuß anderweitig zum abklang zu bringen.

mit diesem unterfangen im einklang schubst er seinem frustrierten plan entsprechend die pierrette über das bismarck´sche geländer.

zwar liegt pierrette nun nicht unter ihm, sondern nunmehr unter dem turm, aber er kann nicht einfach türmen, sondern muß zunächst die leiche fortschaffen, die nahezu turmhoch auf dem waldweg liegt.

stephane kommt deswegen auf die idee, den didi um hilfe zu bitten, rennt zum forsthaus und erzählt von seinem coitus interruptus an historischer stätte.

didi will natürlich nicht, daß sein weißherbstschorlevernichtender stammgast bestraft wird und erklärt sich bereit, zusammen mit stephane die pierrette auseinander zu sägen und sodann die leichenteile in die auf dem forstgelände stehende wildschweinfuttertonne zu stopfen, um diese selbigen paarhufern zur lukullischen verkostung zu reichen ( das asterix´sche singularis porcus ist nämlich ein aasfresser und deswegen  - neben didi, dem tonneninhaber - für die stephan´schen pläne geeignetes entsorgungsobjekt ).

tatsächlich hat aber wenige zeit später einer der tierischen verwerter schwer an pierrette´s abgang zu schlucken - sie liegt ihm sozusagen schwer im schweinischen magen -  und verendet mangels wiederkäuerfähigkeit ähnlich elend wie die soeben teilverspeiste.

der zum überprüfen der lebensmittelverträglichkeit der mischfuttertonnage herbeigerufene veterinär entdeckt den unappetitlichen tonneninhalt und stellt fest, daß dies zwar nicht die tonne des diogenes, diese aber gleichsam menschlichen inhaltes ist.

er verständigt deswegen in einem anfall von grauen gegenüber der humanmedizin die sogleich herbeieilende polizei.

noch vor ort räumt didi alles ein, stephane wird verhaftet und wegen mordes verurteilt. didi hat angst, was  aus der zwischenzeitlich geleerten tonne noch herauskommt ...

der staatsanwalt meint ...

mit dem mord ( zu dessen voraussetzungen in einem anderen blog ) hat didi nichts zu tun, so daß man ihn nicht gemeinsam mit stephane in eine tonne stecken darf. 

aber er wußte, was geschehen war, wollte, daß stephane nicht bestraft wird und hat ihm geholfen, die pierrette entdeckungsfeindlich zu entsorgen.

er wird deswegen nach § 258 StGB, der strafvereitelung, zu bestrafen und dafür mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren zu ahnden sein.

daran ändert auch nichts, daß stephane letzten endes doch überführt und verurteilt wurde, denn durch didi´s schweinerei wurden die ermittlungen für geraume zeit verzögert und das reicht für eine strafbarkeit wegen strafvereitelung.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst ist didi ein saarländer und kann sich auf ein 1994 vom bundesgerichtshof bestätigtes und noch heute geltendes urteil eines saarländischen gerichtes berufen, das ausführt, daß der begriff << geraume zeit >> dehnbar und auslegungsbedürftig ist ( das ist nicht nur typisch saarländisch, sondern auch typisch für uns juristen ).  

die wenigen tage, die zwischen pierrettes tiefen fall, dem ausfall des wildschweins und dem anfall des veterinärs lagen, werden einer für die anwendung des § 258 greifenden zeitspanne nicht gerecht.

deswegen ist didi auch nicht wegen strafvereitelung zu bestrafen.

aber es verbleibt bei einer versuchten strafvereitelung, denn didi hat zumindest unmittelbar dazu angesetzt zu verhindern, daß stephane nicht vor den kadi muß und bestraft wird.

daß didi später doch alles erzählt hilft ihm nicht, da die tat schon ruchbar war. da § 258 neben der freiheitsstrafe auch eine geldstrafe vorsieht, könnte didi schwein haben und mit einer solchen davonkommen.

was der staatsanwalt aber übersehen hat ( und wir werden es ihm auch nicht verraten ) ist der blick in das bestattungsgesetz.

in baden württemberg zum beispiel stünde da pierrette´s entsorgung unter § 49 I nr 18 - das bestatten außerhalb eines bestattungsplatzes und nein, da gehört die tonne nicht dazu.

da der § 49 I nr 18 die pierrette im wahrsten sinne des wortes nur teilweise betrifft, wäre auch die nr 15 einschlägig, da abgetrennte körperteile weder hygienisch noch dem sittlichen empfinden entsprechend - sondern eher saumäßig - beseitig wurden. 

dies ist allerdings lediglich bußgeldbewehrt, so daß didi´d sparschwein zur beseitigung der rechtsfolgen ausreichen dürfte.

bleibt mir gewogen ...
euer kling