der fall:
stephane ist nachfahre von nachkriegsschwarzhändlern und will diese erkenntnisse dazu nutzen, im hygientauschgeschäft einzusteigen.
er will sich deswegen bei hannes resterampe pallettenweise wc papier für seine tauschzentrale kaufen und fährt mit seinem freund und dessen ladefläche verbreiterten suv in die stadt.
vor der rampe des hannes ist alles vollgeparkt, aber justament beim passieren des parkplatzes fährt ein auto hinter ihnen raus. stephane springt aus dem auto und sagt zu seinem freund, er solle schnell um das carré fahren, er hält solange die parklücke frei. er ließ den worten die tat folgen und stellt sich ebenso kampf- wie abwehrbereit in die parklücke.
weil es in hannes resterampe heute zahnpasta für 30 cent die tube gibt ( und ja - in zeiten wie heute ist neben der anushygiene auch die mundflora in den vermeintlichen fokus gerückt ), die tubenpaletten sich aber dem ausverkauf entgegen neigen, kommt es zu erdrückenden querelen zwischen den ( natürlich nicht zwei meter abstand haltenden anstehenden ) karies gefährdeten tubisten, weshalb hannes zum eigennutzschutz die polizei gerufen hat.
die zufällig mit dem nichtmarkierten dienstwagen auf zivilstreife befindliche pierrette kommt eiligst an den tatort um zu vermeiden, daß noch einer der randalierenden kunden intubiert werden muß.
sie will vor ort in den freien parkplatz einfahren, wird daran aber von dem wie eine rampensau zeternden stephane gehindert, der den platz nicht freimachen will. er braucht den parkplatz zwar nicht für eine palette dreifarbiger zahncreme aber immerhin für das verladen von drei mal äquatorumspannender klopapierlänge - was mit mühe verbunden ist ...
selbst, als pierrette sich als beamtin zu erkennen gibt, räumt er nicht das feld und beleidigt sie sogar noch mit den worten << du kannst mich mal ... >>.
die passender weise auf dem weg zum auflösen einer spielplatzörtlichen illegalen eltern coronaparty eilenden kollegen der pierrette kommen dieser zu hilfe, lösen den passablen aufstand auf und notieren sich die personalien des stephane.
dem des hamsternden kleintiergehabens überdrüssigen vorgesetzten der pierrette reicht dies nicht und er stellt gegen den stephane einen strafantrag.
der staatsanwalt meint ...
stephane hätte zwar kurz im rahmen legalen zivilen ungehorsams die parklücke freihalten, aber keinesfalls einen beamten beleidigen dürfen. die beamtenbeleidigung sei ein schweres delikt, welches sich nahezu dem widerstands gegen die staatsgewalt annähert und immerhin nicht << irgendein zahnpastabedürftiger >> beleidigt wurde - und schon gar nicht mit aufforderungen der anusnutzung !
kling sagt ...
da irrt sich der keine zahnpasta gekauft habende und deswegen mit muharaga gestrafte staatsanwalt.
wer zuerst kommt, parkt gerade nicht zuerst.
das freihalten der parklücke durch stephane stellt sich gegenüber dem einparkungswilligen als nötigung dar ( dieser dürfte übrigens auch - wenn der zufall es wollte - nicht rückwärts in die parklücke einparken, während pierrette zum xTen mal versucht, vorwärts einzuparken ).
diesem zugegebener maßen unverhohlenem chauvinismus zum trotz hat stephane sich aber nicht der beamtenbeleidigung strafbar gemacht, denn ...
zwar ist die beleidigung nach § 185 stgb strafbar - dies gilt aber für jeden ganz normalen bürger.
eine speziell die beleidigung beamter betreffende norm als solcher ( zB expressis verbis beamtenbeleidigung ) gibt es gerade nicht. sogar wenn es sich bei dem beamten um einen polizisten handelt ( ja, auch hier gilt das gleichstellungsprinzp - vgl zB kommissar thiel, der immer sagt << frau staatsanwalt >> ), gibt es keine sondernorm.
aber jeder, der beleidigt wird, muß - wenn er will, daß diese strafrechtlich verfolgt wird - einen strafantrag stellen.
ein << strafantrag >> ist aber gerade keine << strafanzeige >>.
die strafanzeige bringt nur den strafverfolgern eine straftat zur kenntnis und diese müssen dann die strafe verfolgen ( weg von der selbstjustiz ).
der strafantrag muß aber immer dann gestellt werden, wenn eine tat nur auf antrag verfolgt wird ( wie gut, daß das jeder normale bürger weiß ), d.h., die strafverfolgungsbehörde verfolgt die straftat nur auf antrag des verletzten.
das steht ( weil man es da schneller findet ) etwas weiter hinter dem § 185 stgb ( also der beleidigung ), nämlich in § 194 stgb´s erstem absatz.
und weil gesetzesabsätze bei juristen reißenden absatz finden, gibt es natürlich auch den § 194 absatz III. und da steht, daß bei einer beleidigung gegenüber einem beamten auch dessen dienstvorgesetzte den antrag für den mit der beleidigten gestraften beamten stellen kann ( und nicht nur - wie beim normalen bürger - nur dieser selbst ).
und so waren << consummatum est >> zwar nicht die letzten worte des vorgesetzen ( sondern die des jesu am kreuz ), aber vollbracht ist es trotzdem und der strafantrag ist ( hier über den vorgesetzten ) gestellt ...
also wird hier stephane nur ( aber immerhin ) wegen der beleidigung bestraft werden können.
allerdings wird das auch hier mit zweifeln behaftet sein können, denn er hat ja nicht gesagt, was die beamtin ihn könne - der anuszusammenhang ergibt sich nur aus der landläufig gefolgerten fortführung des statements - aber ausgesprochen wurde es nicht ... ( ob dies allerdings der zuständige einzelrichter beim örtlichen amtsgericht auch so sieht ? )
bleibt mir gewogen ...
euer kling