Sonntag, 2. August 2020

horchen im audi - was ein handy im auto mit einem cheeseburger zu tun hat ...



der fall:

stephane´s neue flamme pierrette arbeitet als telephonistin und ist auch privat ständig in der galaxy ihres iPhones unterwegs.

er ist nicht nur auf ihr neues handy, sondern auch ansonsten sehr eifersüchtig und will immer wissen, mit wem pierrette so telephoniert.

er hat deswegen die bluetooth anlage in seinem auto so eingestellt, daß pierrettes handy automatisch an die anlage angebunden wird und deren anrufe annimmt.

tatsächlich klingelt während der fahrt ins liebesnest pierrette´s telephon und stephane hört bluetoothverstärkt die stimme ihrer freundin lumia, die ihn nicht mag und immer hetzt.

voll zorn reißt er deswegen der pierrette das handy aus der hand - vergessend, daß er ja über die freisprechanlage reden kann - und liefert sich mit dem handy fuchtelnd ein streitgespräch mit lumia.

die beamten pok´in xperia und pm huawei fahren zufällig hinter stephane, sehen ihn mit dem handy in der hand telephonieren, halten ihn an und bringen den vorfall vorschriftsmäßig zur anzeige.

der staatsanwalt meint ...

tja lieber stephane, zwar bist nicht du, sondern deine anlage an telephon drangegangen, aber genau damit bekomme ich dich jetzt dran.

nach § 23 absatz 1a satz 1 darf man im ( fahrenden ) auto dann nicht telephonieren, wenn man dazu das mobiltelephon oder den hörer des autotelephons aufnehmen oder das gerät halten muß.

du hast das telephon gehalten und warst deswegen zumindest rechtlich falsch verbunden !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

auch die deutsche rechtsprechung geht sowohl technisch als auch geschlechtlich mit der zeit und hat bereits im jahr 2013 aus << der fahrzeugführer >> << wer ein fahrzeug führt >> gemacht. damit soll klargestellt werden, daß es auch frauen gibt, die ein fahrzeug führen 😃

im april 2016 hat zumindest das oberlandesgericht stuttgart klargestellt, daß das in der hand halten des handy beim telephonieren dann nicht gegen den § 23 verstößt, wenn keine weiteren funktionen des gerätes genutzt werden.

durch die bluetoothanlage nämlich wird die verbindung automatisch hergestellt und das handy muß gerade nicht zur annahme des telephonats in die hand genommen werden.

damit steht das handy in gleicher linie wie zB der zigarettenanzünder, das radio oder dem cheeseburger - und deren gebrauch ist auch nicht verboten.

also alles gegenstände, die, wer ein fahrzeug führt, schnell loslassen kann ( und die kommaregeln in diesem letzten satz stimmen ! ).

deswegen ist stephane hier auch nicht zu bestrafen.

aber achtung: es war ein obergerichtlicher beschluß und deswegen ist nicht sicher, ob sich dieser hält. gerade im fall der mobiltelephone erfolgen jährlich mehrer entscheidungen, die geeignet sind, die oben genannten grundsätze  anders auszulegen, was mit den immer mehr erweiterten technischen möglichkeiten der smartphones zusammenhängt ... 

also beim telephonieren im auto lieber aufpassen und im zweifel immer euren anwalt kling des vertrauens fragen ...

bleibt mir gewogen
euer kling