Sonntag, 5. April 2020

klopapier, hamsterkauf und beleidigte beamte



der fall:

stephane ist nachfahre von nachkriegsschwarzhändlern und will diese erkenntnisse dazu nutzen, im hygientauschgeschäft einzusteigen.

er will sich deswegen bei hannes resterampe pallettenweise wc papier für seine tauschzentrale kaufen und fährt mit seinem freund und dessen ladefläche verbreiterten suv in die stadt.

vor der rampe des hannes ist alles vollgeparkt, aber justament beim passieren des parkplatzes fährt ein auto hinter ihnen raus. stephane springt aus dem auto und sagt zu seinem freund, er solle schnell um das carré fahren, er hält solange die parklücke frei. er ließ den worten die tat folgen und stellt sich ebenso kampf- wie abwehrbereit in die parklücke.

weil es in hannes resterampe heute zahnpasta für 30 cent die tube gibt ( und ja - in zeiten wie heute ist neben der anushygiene auch die mundflora in den vermeintlichen fokus gerückt ), die tubenpaletten sich aber dem ausverkauf entgegen neigen, kommt es zu erdrückenden querelen zwischen den ( natürlich nicht zwei meter abstand haltenden anstehenden ) karies gefährdeten tubisten, weshalb hannes zum eigennutzschutz die polizei gerufen hat.
 
die zufällig mit dem nichtmarkierten dienstwagen auf zivilstreife befindliche pierrette kommt eiligst an den tatort um zu vermeiden, daß noch einer der randalierenden kunden intubiert werden muß.

sie will vor ort in den freien parkplatz einfahren, wird daran aber von dem wie eine rampensau zeternden stephane gehindert, der den platz nicht freimachen will. er braucht den parkplatz zwar nicht für eine palette dreifarbiger zahncreme aber immerhin für das verladen von drei mal äquatorumspannender klopapierlänge  - was mit mühe verbunden ist ...

selbst, als pierrette sich als beamtin zu erkennen gibt, räumt er nicht das feld und beleidigt sie sogar noch mit den worten << du kannst mich mal ... >>.

die passender weise auf dem weg zum auflösen einer spielplatzörtlichen illegalen eltern coronaparty eilenden kollegen der pierrette kommen dieser zu hilfe, lösen den passablen aufstand auf und notieren sich die personalien des stephane.

dem des hamsternden kleintiergehabens überdrüssigen vorgesetzten der pierrette reicht dies nicht und er stellt gegen den stephane einen strafantrag.

der staatsanwalt meint ...

stephane hätte zwar kurz im rahmen legalen zivilen ungehorsams die parklücke freihalten, aber keinesfalls einen beamten beleidigen dürfen. die beamtenbeleidigung sei ein schweres delikt, welches sich nahezu dem widerstands gegen die staatsgewalt annähert und immerhin nicht << irgendein zahnpastabedürftiger >> beleidigt wurde - und schon gar nicht mit aufforderungen der anusnutzung !

kling sagt ...

da irrt sich der keine zahnpasta gekauft habende und deswegen mit muharaga gestrafte staatsanwalt.

wer zuerst kommt, parkt gerade nicht zuerst.

das freihalten der parklücke durch stephane stellt sich gegenüber dem einparkungswilligen als nötigung dar ( dieser dürfte übrigens auch - wenn der zufall es wollte - nicht rückwärts in die parklücke einparken, während pierrette zum xTen mal versucht, vorwärts einzuparken ).

diesem zugegebener maßen unverhohlenem chauvinismus zum trotz hat stephane sich aber nicht der beamtenbeleidigung strafbar gemacht, denn ... 

zwar ist die beleidigung nach § 185 stgb strafbar - dies gilt aber für jeden ganz normalen bürger.

eine speziell die beleidigung beamter betreffende norm als solcher ( zB expressis verbis beamtenbeleidigung ) gibt es gerade nicht. sogar wenn es sich bei dem beamten um einen polizisten handelt ( ja, auch hier gilt das gleichstellungsprinzp - vgl zB kommissar thiel, der immer sagt << frau staatsanwalt >> ), gibt es keine sondernorm.

aber jeder, der beleidigt wird, muß - wenn er will, daß diese strafrechtlich verfolgt wird - einen strafantrag stellen.

ein << strafantrag >> ist aber gerade keine << strafanzeige >>.

die strafanzeige bringt nur den strafverfolgern eine straftat zur kenntnis und diese müssen dann die strafe verfolgen ( weg von der selbstjustiz ).

der strafantrag muß aber immer dann gestellt werden, wenn eine tat nur auf antrag verfolgt wird ( wie gut, daß das jeder normale bürger weiß ), d.h., die strafverfolgungsbehörde verfolgt die straftat nur auf antrag des verletzten.

das steht ( weil man es da schneller findet ) etwas weiter hinter dem § 185 stgb ( also der beleidigung ), nämlich in § 194 stgb´s erstem absatz.

und weil gesetzesabsätze bei juristen reißenden absatz finden, gibt es natürlich auch den § 194 absatz III. und da steht, daß bei einer beleidigung gegenüber einem beamten auch dessen dienstvorgesetzte den antrag für den mit der beleidigten gestraften beamten stellen kann ( und nicht nur - wie beim normalen bürger - nur dieser selbst ).

und so waren << consummatum est >> zwar nicht die letzten worte des vorgesetzen ( sondern die des jesu am kreuz ), aber vollbracht ist es trotzdem und der strafantrag ist ( hier über den vorgesetzten ) gestellt ...
 
also wird hier stephane nur ( aber immerhin ) wegen der beleidigung bestraft werden können.

allerdings wird das auch hier mit zweifeln behaftet sein können, denn er hat ja nicht gesagt, was die beamtin ihn könne - der anuszusammenhang ergibt sich nur aus der landläufig gefolgerten fortführung des statements - aber ausgesprochen wurde es nicht ... ( ob dies allerdings der zuständige einzelrichter beim örtlichen amtsgericht auch so sieht ? )

bleibt mir gewogen ...

euer kling 

Sonntag, 29. März 2020

der virus geht - die eintragung bleibt ...



oder - der gewerbetreibende und das ( leider nicht ) vergessene register ...

du hast eine gaststätte, ein ladengeschäft, einen handwerksbetrieb oder ein sonstiges gewerbe ?

du bist zum beispiel gastwirt, der hinter verschlossenen türen ausschenkt und seine nachbarin, die als friseuse hausbesuche macht, dazu einlädt ?

du feierst eine coronaParty in einer shisha bar oder einem club ?

du betreibst zum beispiel eine versicherungsagentur und nimmst untersagte kundentermine wahr ?

du denkst, so schlimm kann das schon nicht sein ?

weit gefehlt !!!  

ehrlich wollen wir sein - die meisten von uns kennen ( wenn überhaupt ) das sogenannte führungszeugnis ( § 32 BundesZentralRegisterGesetz, kurz BZRG ).

ehrlich wollen wir bleiben - für die meisten ist dort der Absatz 2 Nr 5 wichtig, denn der regelt

... nicht eingetragen werden geldstrafen bis zu 90 tagessätzen oder drei monate freiheitsstrafe, wenn nicht eine weitere eintragung im register vorliegt ...

ehrlich wollen wir sagen - in modernen zeiten mit dem corona virus gewinnen gesetze, an die schon ewig niemand mehr gedacht hat, neue relevanz.

gerade im letzten blog am sonntag vom 22.03.2020 berichtete ich euch von den teils gravierenden bußgeldern und strafen des infektionsschutzgesetzes und den verschiedenen verordnungen. gut, du hast also ein bußgeld bekommen ...

damit allein hat es aber nicht sein bewenden, denn die eintragung folgt sozusagen auf den fuß, 

plötzlich taucht ein gesetz auf, das zwar schon uralt ist aber jetzt wieder an aktualität für die gewerbetreibenden gewinnt.

dieses regelt ( ähnlich dem führungszeugnis ) die eintragungen, die unter bestimmten voraussetzungen gewerbetreibende betreffen.

das sogenannte gewerbezentralregister ( GZR ), das seine grundlage im § 149 II gewerbeordnung ( gewO ) findet.

langweilig ?
leider eher nicht !

tatsächlich enthält das GZR auch eintragungen, die verwaltungsentscheidungen und strafrechtliche entscheidungen betreffen, aber eben auch ordnungswidrigkeiten.

auf letztere wollen wir in diesem blog unser augenmerk richten ...

gerade hast du vielleicht noch gerne daran gedacht, eine ordnungswidrigkeit wird in der regel sowieso nicht eingetragen, also - wen juckst ?

ein blick in § 149 II nr 3 gewO belehrt dich eines besseren, denn dort heißt es:

( eingetragen werden ) rechtskräftige bußgeldentscheidungen ... die aufgrund von taten ergangen sind, die bei oder in zusammenhang mit der ausübung eines gewerbes oder dem betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen unternehmung oder bei einer tätigkeit in einem gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen unternehmung ... begangen worden sind, wenn die geldbuße mehr als Euro 200.-- beträgt

viele von uns selbstständigen, wozu unter anderem auch wir anwälte zählen, werden ( hoffentlich ) die krise gerupft und mit einem blauen auge überstehen.

viele von uns selbstständigen aber werden so getroffen werden, daß die existenz vernichtet wird.

viele von uns selbstständigen wollen dann einen neustart machen und mit ihrem betrieb wieder oder ganz von vorne anfangen.

was brauchst du ? eine behördliche zuverlässigkeitsprüfung für die aufnahme der tätigkeit

was ist voraussetzung ? eine saubere << gewerbliche >> weste

was steht dir im weg ? der § 149 III GewO

was steht da drin ? deine ordnungswidrigkeit

was passiert ? vergiß deine wieder- oder neueröffnung

daß übrigens das GZR keineswegs ein gesetz ist, das ein schattendasein lebt, sieht man daran, daß dieses erst im februar 2019 generalüberholt wurde und jetzt auch vom äußeren her dem führungszeugnis ähnelt, welches ja für uns eine wesentliche rolle spielt.

deswegen aufpassen, denn - der virus geht sicher, aber ebenso sicher bleibt dein eintrag im GZR.

bleibt mir gewogen
euer kling


Sonntag, 22. März 2020

die unbekannte macht des IfSG



die unbekannte macht des IfSG oder - 
strafverteidigung in zeiten des corona virus

aktuell meinen ja viele, daß die verordnungen betreffend der ausgehbeschränkungen strafrechtlich nicht ganz so ernst zu nehmen sind, denn mehr als ein bußgeld kommt ja nicht auf mich zu, und das ist mir mein corona bier zusammen mit den kumpels am neckarufer allemal wert !

wirklich ?

zwar haben die gerichte ihre tätigkeiten auf ein minimum beschränkt, aber auch ein minimum an strafverfolgung und strafrechtspflege führt immer noch dazu, daß ein täter bestraft wird ...

exemplarisch unter bezugnahme auf die allgemeinverfügung der stadt mannheim betreffend der bekämpfung des corona virus findet man dort ganz unten den lapidaren hinweis, daß zuwiderhandlungen mit freiheitsstrafe bis zu zwei jahren geahndet werden können.

dieser verweis beziehen sich auf das gesetz zur verhütung und bekämpfung von infeketionskrankheiten beim menschen - also das infektionsschutzgesetz, kurz IfSG.

dieses gesetz enthält die gesetzlichen pflichten zur verhütung und bekämpfung von infektionskrankheiten.

und weil ein blick in dieses gesetzeswerk bislang - zumindest in unseren breiten - für den normalen bürgen eher nicht erforderlich war, schleicht sich so mancher irrtum über die strafrechtlichen konsequenzen ein.

genau genommen, bestehen die strafvorschriften des IfSG aus drei paragraphen, nämlich dem § 73 ( bußgeldbewerte ordnungswidirgkeiten ), dem § 75 ( geld- oder freiheitsstrafen bis zu zwei jahren ) und dem § 74 ( geld- oder freiheitsstrafen bis zu 5 jahren ).

wer also entgegen der verfügung handelt, wird nach diesen vorschriften im IfSG bestraft und die sind - wenn man sich dort den katalog möglicher tatbestände anschaut - nicht ohne !

dies bedeutet laienhaft gesprochen, daß ein verstoß gegen die verfügung über den inhalt dieser verfügung hinausgehen kann und man dann wesentlich härter bestraft wird, als man dies beim ersten blick in die verfügung der stadt mannheim hätte denken können ( da ja dort hintendran der katalog des IfSG steht ).

das IfSG ist ein gesetz aus der palette des sogenannten nebenstrafrechts, also allen strafvorschriften, die nicht im strafgesetzbuch ( stgb ) erfasst sind und wird dort auch gelistet.

also kann schon aus diesem gesetz ( dem IfSG ) eine recht ordentliche strafe resultieren !

aber wo es ein nebenstrafrecht gibt, gibt es auch vorschriften, die die kernmaterie strafrechtlichen verhaltens beinhalten; also zeimlich alles, was der << laie >> unter strafrecht einordnet - bei uns ist dies das sogenannte strafgesetzbuch.

und natürlich kann ein verstoß gegen diese allgemeinverfügung auch einen verstoß ( über das IfSG hinaus ) gegen das stgb beinhalten - rein denktheoretisch bis hin zur körperverletzung oder gar zum versuchten tötungsdelikt ...

der corona virus trägt seinen namen wegen seines aussehens unter dem elektronenmikroskop, wo er wie eine krone aussieht.

und wo eine krone ist, da sind auch zacken - und je mehr zacken eine krone hat, desto mächtiger ist der träger dieser krone. und tatsächlich hat uns die macht des corona virus zur zeit ganz schön im griff ...

je mehr einfluß der gekrönte verliert, desto mehr zacken verliert er - er wird also quasi degradiert - da wir aber leider noch keinen impfstoff gegen diese verheerende krankheit haben, bricht dem virus auch noch keine krone heraus und er behält seine volle macht über uns.

aber vielleicht bricht dir kein zacken aus der krone, wenn du dich an die regeln hälst und dich vor einem eigenen strafrechtlichen fehrverhalten schützt ( und damit auch andere, die gefährdet sein können ) !

ansonsten kommst du halt zu mir in die kanzlei - we are open ( und einen 24 stunden service haben wir auch )

bleibt mir gewogen und vor allen dingen gesund

euer kling


Sonntag, 15. März 2020

corona, hamsterkauf und die parkscheibe vorm supermarkt




stephane kommt - genervt vom langen warten an der kasse schwerbepackt mit nudeln und toilettenpapier - aus seinem ( nunmehr ehemaligen ) lieblingsdiscounter und findet auf dem kundenparkplatz seinen kleinbus mit einem << privaten >> strafzettel versehen, weil er keine parkscheibe aufgelegt hatte.

voller zorn stellt er die kassiererin pierrette zur rede, die ihn seelenruhig auf die agb´s an der einfahrt zum parkplatz verweist.

und tatsächlich verlangen jetzt manche supermärkte, daß du auf deren parkplatz eine parkscheibe zum nachweis deiner einkaufszeit einstellst und verlangen widrigenfalls sogar ein bußgeld - aber dürfen die das ?

klar, ist in der regel privatgelände, so daß du dich an deren regeln, bzw hausordnung halten mußt.

und wenn dazu das einstellen einer parkuhr gehört, dann mußt du das auch tun. und tatsächlich dürfen sogar die discounter deiner wahl auch externe und private << politessen >> einstellen, die deine parkzeit überwachen.

allerdings müssen die regeln, sozusagen die agb des discounters, klar und deutlich erkennbar sein, zB durch ein schild oder ähnliches.

im fall des zuwiderhandelns kannst du also mit einem ( privaten ) ordnungsgeld belangt und / oder abgeschleppt werden ( wobei man dir bis zum bezahlen des ordnungsgeldes im extremfall noch nicht einmal sagen muß, wo dein fahrzeug steht ) 

bleibt mir gewogen ...
euer kling



Sonntag, 8. März 2020

neulich bei tengelfrau



oder ladendiebstahl und der griff in den heiligen schritt ...

der fall:

stephane steckt beim einkaufen in dem von ausschließlich weiblichem personal geführten örtlichen lebensmittelmarkt << könig´s tengelfrau >> eine 0,75 liter flasche eau de vie williams christ in den hosenschritt, um diese außerhalb des käuflichen zu << erwerben >>.

er möchte damit seine freundin, die er liebevoll << aldi >> nennt und die nichts von einer wein-rewe hergestellten getränken hält, überraschen.

für den fall, daß er doch erwischt wird, hat er fürsorglich das preisschild an der flasche abgerubbelt und mit dem etikett der günstigeren nachbarschaftsflasche überklebt.

der interessierten ladendetektivin pierrette fällt die kräftige manneswölbung in stephane´s hose auf, die sie allerdings aufgrund eigener lebenskenntnisse nicht in den bereich der primären geschlechtsmerkmale einzuordnen vermag und schlimmes ahnt.

sie stellt stephane deswegen an der von norma bedienten kasse zur rede, der sich zunächst mit abstreiten der flasche in der hose der strafbarkeit wegen ladendiebstahls entziehen möchte.

beim anschließenden gerangel mit sämtlichen wissensbegierigen kassendamen und der detektivin kommt es letzten endes zum gemeinschaftlichen ( eigentlich verbotenen ) zugriff auf seinen intimbereich und dem sofortigen schrumpfen des schrittbereichs nach herausziehen des christlichen williams ( wobei wiederum die flasche gemeint ist ).

das von der wundersamen schrumpfung enttäuschte weibliche personal nimmt ihn kurzerhand fest und kettet ihn ( ähnlich dem echten heiligen william ) im ladeneigenen keller an ( wobei dieser ermordet wurde, was stephane wiederum erspart bleibt ).

fröhlich ein << just a lidl bit >> summend ruft pierrette schließlich die polizei und hofft, daß stephane´s karriere als ladendieb ein ende findet ( und deswegen heißt edeka landläufig auch << ende der karriere >> ).

der staatsanwalt meint ...

den couragierten damen im supermarkt danke ich, daß sie den polizisten die arbeit abgenommen und den stephane festgenommen haben.

ladendiebstahl ist in deutschland nr 1 der straftaten und wird deswegen entsprechend hart bestraft. stephane wird sich also vor dem kadi zu verantworten haben.

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

richtig ist, daß mit dem verbringen der flasche am körper stephane die sogenannte << sachherrschaft >> an der flasche schon in den räumlichkeiten an sich gebracht hat und deswegen nicht erst den supermarkt verlassen muß.

tatsächlich hat er mit dem austauschen des preisschildes sogar noch die straftatbestände des betruges und der urkundenfälschung begangen ( was aber in der regel so nicht vefolgt wird ).

allerdings gibt es auch beim ladendiebstahl eine geringwertigkeitsgrenze, die in der regel bei euro 50.-- liegt.

soweit also stephane noch keine anderen straftaten begangen hat und erstmals mit seinem heiligen willi täterschaftlich in erscheinung tritt, wird der kling ihm helfen können, daß das verfahren eingestellt wird !

was aber ist mit pierrettte und ihrer phalanx wehrhafter amazonen ?

tatsächlich haben sich auch diese strafbar gemacht ...

zwar dürfen sie den stephane im rahmen des << jedermann >> festnahmerechts nach § 127 stpo festhalten, um dessen personalien zu überprüfen ( gilt laienhaft immer dann, wenn jemand bei einer straftat auf frischer solcher ertappt wird und das risiko besteht, daß sich selbiger der feststellung der personalien entzieht ).

aber auch der ladendetektiv hat keine sonderrechte und deswegen durfte stephane nicht durchsucht und schon gar nicht bis zum eintreffen der polizei im keller angekettet werden ( und wenn er ihn bittet, mit in´s büro zu kommen, darf sich stephane weigern und der detektiv muß die polizei zur überprüfung der personalien rufen ).

was er allerdings darf, ist ein hausverbot aussprechen, wenn ihm dies seitens des ladeninhabers gestattet wurde ( und wenn stephane wieder in den laden geht, würde er sich des hausfriedensbruches strafbar machen ) - und er darf natürlich eine fangprämie kassieren, die in der regel auf euro 50.-- festgesetzt ist und die der dieb zahlen muß.

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 1. März 2020

i love the nightlife, oder - döner nach mitternacht

 der fall zur hackfleischverordnung:

stephane war erfolgreicher, aber letzten endes gescheiterter inhaber des in seinem ort bekannten fuga restaurants << zum kugelfisch >>. nachdem viele seiner gäste nach letalem ausgang des genusses seiner spezialität nicht mehr den eingang in sein restaurant fanden, nahm sein schicksal zusammen mit seinem japanischen koch in der vollzugsdanstalt seinen fortgang ( dazu in einem anderen post ).

jetzt aber ist stephane wieder glücklich, denn nach den vielen jahren als koch in der gefängniskantine nahm - wieder in freiheit - er an einem vierstündigen kurs << unterrichtung im gaststättengewerbe >> der ihk teil, absolvierte den << boulettenschein >> und erhielt nach verschiedenen widrigkeiten seine konzession zurück.

er führt nun den gegenüber dem polizeirevier gelegenen döner imbiß << happy effendi >>, wobei sein 700 gr doppeldöner mit den 1200 kalorien die geschäftsattraktion ist und sich bei den benachbarten polizisten großer beliebtheit erfreut. aufgrund des hohen knoblauchgehalts der soße können diese bei einsätzen neuerdings auf das täterpfefferabwehrspray verzichten und nennen den kebap jetzt den mit der täterdönerabwehrsoße ...

seine großdönerspieße lagert stephane sicher in plastikfolien verpackt auf der personaltoilette, in der auch das körbchen seiner dönerdiebabwehrdogge steht. 

in dieser nacht nun hat polizeimeister kiebatschi nachtdienst im revier und möchte sich bei stephane, der bis 03:00 geöffnet hat, noch einen << dönerabsacker >> holen und während des schreibens des schichtberichts einverleiben.

er holt sich deswegen gegen 01:30 den döner bei dem gerade seinen fleischwolf reinigenden stephane, ißt aber, weil sein verpartnerter verlobter ( seine freunde nennen ihn dracula ) keinen knoblauch mag, nur die hälfte und legt die andere hälfte in den schichtkühlschrank.

dort findet ihn am nächsten morgen seine kollegin polizeiobermeisterin pierrette von der folgeschicht und verdrückt den rest. sie hat damit nicht nur die anstandsregeln gebrochen, sondern sich nach dem genuß auch heftigst erbrochen. sie führt dies nach rücksprache mit kiebatschi auf den döner zurück und zeigt stephane an.

der staatsanwalt meint:

klarer fall,der effendi wird fürderhin gar nicht mehr so happy sein. im döner ist nämlich hackfleisch enthalten und außerdem fällt er auch unter den appetitlichen begriff des << schabefleischs >>.

deswegen fällt er unter die hackfleischverordnung ( HFIV ). er darf danach nur am tag der herstellung verkauft werden.

da polizeimeister kiebatschi den döner erst morgens um 03:00 und damit am folgetag gekauft hat, haben sich aufgrund des hohen eiweißgehaltes viele salmonellen gebildet und pierrette den rest gegeben. dafür wird der effendi büßen müssen.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst mal gibt es die hackfleischverordnung nicht mehr - diese ist nämlich im jahr 2007 in die tierische lebensmittel hygieneverordnung - tier LMHV - aufgegangen ( ich liebe das juristendeutsch wirklich ).

tatsächlich schreibt diese aber vor, daß das hackfleisch ( und damit auch unser döner )  am tag der herstellung verkauft werden muß.

was stephanes anwalt aber kennen muß, sind die in den verwaltungsvorschriften zum LMHV genannten ausnahmen. und tatsächlich finden wir dort des effendis rettung - für gaststätten ( und damit auch stephanes imbiß ), deren öffnungszeit über 24 uhr hinausgeht, ist verkaufsende erst der zeitpunkt des schließens des imbisses ( da die juristerei alles andere als einfach ist, gilt diese regelung natürlich nicht bei 7/7 24/24 betrieben, dort gilt die 24 stunden regel ).

also durfte stephane auch noch um 01:30 seinen döner verkaufen, da er ja erst um 03:00 schließt. er hat sich also deswegen nicht strafbarbar gemacht.

aufgrund seines boulettenscheins hat stephane auch die anforderungen an den begriff der << sachkundigkeit des dönermannes >> erfüllt und reinigt auch seinen fleischwolf mindestens 2x  am tag. auch hier wird man stephane kein gammelfleischiges verhalten vorwerfen können.

ins fleisch schneiden wird stephane allerdings die aufbewahrung der frischen spieße, denn die toilette gehört nicht zu den klassischen kühlregalen, in der die nicht benutzte frischware aufzubewahren ist, ganz zu schweigen von dem benachbarten hundekörbchen.

und nun geht´s an das juristendeutsch. nach kapitel II abschnitt 10 der tierischen lebensmittel hygieneverordnung ( nicht vergessen -> tier LMHV ) richten sich die strafvorschriften nach dem lebensmittel-, bedarfsgegenstände- und futtermittelgesetzbuch ( LFGB ), dessen inhalt ich gerne und oft mit dem türkischen inhaber des meiner kanzlei gegenüber liegenden dönerladens diskutiere, während er meinen doppeldöner anrichtet.

diese vorschriften weisen im extremfall eine freiheitsstrafe bis zu drei jahren oder günstigstenfalls eine geldstrafe aus. als nebenfolge wird man stephane auch erneut die konzession entziehen.

nun, guten appetit und bleibt mir gewogen

euer kling

 

Sonntag, 23. Februar 2020

kein faschingsscherz - falschparker wider willen



falschparken wider willen, oder - warum du immer wissen solltest, wann bei dir ein faschingsumzug ist ...

du willst dem karneval entfliehen und fährst für 8 tage in den wohlverdienten skiurlaub und - nach deiner rückkehr ist dein auto weg; steht nun im städtischen autohof, du sollst den bußgeldbescheid und die abschleppkosten zahlen.

einen tag nach deiner abreise stellt die stadt ein temporäres parkverbotsschild für den am wochenende stattfindenden karnevalsumzug auf. du kannst dein auto natürlich nicht rechtzeitig wegfahren, denn - du bist ja beim après - ski ...

ungerecht ? leider nein !

schön ist es, daß allgemein anerkannt ist, daß man dir als autobesitzer natürlich eine gewisse zeit zum reagieren und zum umparken geben muß.

unschön ist es, daß die obergerichtliche rechtsprechung hier einen zeitraum von drei tagen als ausreichend erachtet.

es ist deswegen bei längeren abwesenheiten sinnvoll, jemanden aus deinem bekanntenkreis ( noch besser aus der nachbarschaft ), deinen autoschlüssel zu hinterlassen, diesen zu bitten ab und an nachzusehen und ggf umzuparken.

tip: bei einem wohlformulierten einspruch und hinweis, daß man tatsächlich von dieser rechtslage keine ahnung hatte, kann man ggf im einzelfall auf eine rücknahme des bußgeldbescheides hoffen; um den gebühren bescheid für das abschleppen wirst du allerdings kaum herumkommen.

aber wie immer kommt es auch hier auf die umstände des einzelfalles an, aber grundsätzlich solltest du immer an obiges denken !

bleibt mir gewogen
euer steffen