Sonntag, 20. September 2020

die beamtenbeleidigung

 










oder, der volksmund irrt ...

zwar ist die beleidigung nach § 185 stgb strafbar - dies gilt aber für jeden. eine speziell die beleidigung beamter betreffende norm gibt es nicht.

sogar wenn es sich bei dem beamten um einen polizisten handelt ( ja, auch hier gilt das gleichstellungsprinzp - vgl zB kommissar thiel aus münster, der immer sagt << frau staatsanwalt >> ), gibt es keine sondernorm.

aber achtung !

die beleidigung ist ein sogenanntes << antragsdelikt >>, § 194 StGB.

das bedeutet, daß der betroffene ( beamte ) nicht nur eine strafanzeige nach § 158 StGB erstatten müßte.

diese bringt ja lediglich einer strafverfolgungsbehörde zur kenntnis, daß eine straftat begangen wurde.

hier wird dann von amts wegen ermittelt und ein weiteres interesse des anzeigenden muß nicht dargetan werden.

bei einem antragsdelikt muß der betroffene selbst einen strafantragantrag stellen.
wann dies der fall ist, steht in der regel bei den entsprechenden delikten im strafgesetzbuch ( manchmal an versteckterer stelle ).

ohne antrag ist keine strafermittlung zulässig ( schönes einfallstor zur einstellung für deinen verteidiger ).

und hier ist bei der beleidigung zu lasten eines beamten doch eine klitzekleine sonderregelung.

während nämlich normaler weise der betroffene selbst den strafantrag stellen muß, kann bei einem polizeibeamten ( oder ähnlichen berufszweigen ) auch der dienstvorgesetzte einen antrag für den beamten stellen, § 194 III StGB.

und zu nahezu 100% wird das auch so gehandhabt und gerade in solchen zeiten wie diesen ( demonstrationen, soziale medien, etc ) von den gerichten harsch sanktioniert.

bleibt mir gewogen ...
euer kling

Sonntag, 13. September 2020

der absetzbare verteidiger ( oder doch nicht ? )

 



stephane ist anwalt in einer beschaulichen süddeutschen kleinstadt und sitzt in seiner kanzlei einer verzweifelten pierrette gegenüber  ( übrigens schon kling´s kanzlei auf seiner homepage besucht ? schöner videofilm auf youTube unter https://youtu.be/qr3LMI1F7Mg oder kling´s videoseite auf der homepage )

diese wurde in einem strafverfahren von einem anderen verteidiger vertreten, der ihr riet, jede geldstrafe oder geldauflage zu akkzeptieren, denn vielleicht könnte sie sowohl die geldstrafe ( oder geldauflage ) nebst seinen verteidigerkosten steuerlich absetzen, was ja auch was wert wäre ( wie übrigens eine geldstrafe festgesetzt wird könnt ihr in kling´s blog von der letzten woche - der onassis´sche strafbefehl - lesen ) ...

jetzt sitzt sie bei kling und jammert - und daß das mit dem absetzen so einfach nicht ist, versteht sich von selbst. also, wie sieht´s aus ?

beginnen wir mit der geldstrafe oder geldauflage. hier verdeutlicht ein blick in § 12 Nr 4 EStG, daß diese beträge steuerlich nicht absetzbar sind und zwar nie ! hier hat also der vorherige rechtsanwalt sicherlich einen definitv falschen rat gegeben ...

kann sie dann wenigstens das honorar des anwalts als betriebsausgabe oder werbungskosten absetzen ?

die betriebsausgaben ( aufwendungen durch betrieb veranlaßt, objektiv mit dem betrieb zusammenhängend und subjektiv dem betrieb zu dienen bestimmt ) finden wir in § 4 IV EStG und die werbungskosten ( aufwendungen, die zur erwerbung, sicherung oder erhalt der einnahmen dienen ) etwas weiter hinten, nämlich in § 9 I EStG.

wenn also pierrette´s straftat durch ihr betriebliches oder ihr berufliches verhalten ( in ausübung begangen und folge eines berufstypischen risikos ) veranlaßt ist, besteht die möglichkeit der absetzbarkeit.

da wir aber alle die dehnbarkeit des juristendeutsches kennen ist klar, daß es sich jeweils hinsichtlich der absetzungsfähigkeit um einzelfallentscheidungen handelt, d.h., eine klare und insbesonders sichere vorgabe gibt es nicht.

wenn pierrette es aber geschafft hat, daß die kosten dem grunde nach steuerlich absetzbar sind, dann ist zum einen der verfahrensausgang unerheblich ( verurteilt oder freigesprochen ) und darüber hinaus auch der abzug unbegrenzt ( also in voller höhe ) möglich.

wenn sie es aber nicht schafft, könnte es dann mit einer außergewöhnlichen belastung funktionieren ?

die außergewöhnliche belastung ( zwangsläufig größere aufwendungen als der durchschnittliche steuerschuldner ) finden wir in § 33 I EStF, aber lesezeitschonend müßt ihr diese vorschrift gar nicht lesen, denn es funktioniert nicht ! 

trotzdem neugierig ? ok ...

da eine straftat nie zwangsläufig ( notwendig und unvermeidbar ) sein kann, unterliegen die ( damit auch nicht zwangsläufig erwachsenen ) verteidigerkosten bei rechtskräftiger verteidigung auch nicht der abzugsfähigkeit.

interessant ist bei einem freispruch, daß auch dann die kosten nicht abzugsfähig sind. im fall des freispruches trägt nämlich die staatskasse die kosten der verteidigung. soweit pierrette ( was ich in diesem fall nicht hoffe ) mit dem vorgängeranwalt eine honorarvereinbarung getroffen hat, so ist der differenzbetrag zum gesetzlich zu erstattenden honorar nicht zwangsläufig, da freiwilliger honorarvertrag.

fazit - verteidigungskosten absetzbar ?

- als betriebsausgaben oder werbungskosten je nach einzelfall möglich
- als außergewöhnliche belastung nicht
- geldstrafen oder geldauflagen nie

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 6. September 2020

der onassis´sche strafbefehl ...

 








der fall zur höhe der geldstrafe im strafgesetzbuch

viele strafvorschriften im strafgesetzbuch drohen statt einer freiheitsstrafe auch eine geldstrafe an - doch wie wird diese berechnet ?

wenig hilfe bietet die angabe eines betroffenen, er hätte eine geldstrafe von 3000.-- euro bekommen.

also kucken wir mal in § 40 stgb, da wird uns geholfen ...

grundsätzlich wird eine geldstrafe nach tagessatzzahl x tagessatzhöhe berechnet - hilft auch nicht weiter, gelle ?

also,

die anzahl der tagessätze

richtet sich nach § 40 I - mindestens 5 und ( in der regel ) maximal 360.

und wie findet man die richtige anzahl ?

die anzahl der tagessätze bestimmt sich nach dem grad der schuld der begangenen straftat - klingt gut, aber kapiert keiner ...

also schalten wir das radio ein und hören, daß gestern vor dem landgericht zwei täter verurteilt wurden; der eine bekam 5 jahre, der andere 7 jahre.

nun wissen wir also ( und das auch ohne jurastudium ), daß der mit den 7 jahren mehr oder schlimmeres gemacht hat als der mit den 5 jahren.

also gilt ( laienhaft ) bei der freiheitsstrafe: je mehr oder schlimmer, desto länger ...

bei der geldstrafe gilt ( ebenso laienhaft ) für die anzahl der tagessätze sinngemäß das gleiche: je mehr oder schlimmer, desto mehr ...

die höhe der tagessätze

richtet sich nach § 40 II: netto geteilt durch 30 = höhe des tagessatzes.

einkommen ist alles, was man einnimmt; angefangen vom gehalt, über kindergeld, sonstige einnahmen, etc ...

abgezogen werden kann der nicht berufstätige partner mit ca 25% und pro kind 15%, allerdings nicht mehr als 50%. was du sonst so ausgibst ( kredit, miete, etc ) interessiert nicht !

der theoretische mindestsatz ist 1.--, was aber so gut wie gar nicht vorkommt. in der regel ist der mindestsatz 5.-- und kann bis zu 30.000.-- gehen ( und deswegen hätte onassis auch ca bei dieser höhe gelegen ).

manchmal ist es gut, die staatsanwaltschaft die höhe des tagessätzes schätzen zu lassen und so manch einer hat dadurch einiges gespart ( steht in § 40 III ).

die folgen einer geldstrafe

können verheerend sein ...

zunächst wird eine geldstrafe ab 90 tagessätzen in das führungszeugnis eingetragen und du mußt dich als vorbestraft bezeichnen.

wenn du übrigens eine weitere geldstrafe bekommst, auch im strafbefehlswege, dann werden beide im führungszeugnis eingetragen, auch wenn beide unter den 90 tagessätzen wären.

ein exemplarisches darstellen möglicher prbleme siehst du in meinem märzblog im zusammenhang mit den folgen einer eintragung insbesondere für einen selbstständigen. 

außerdem kann die strafvollstreckungsbehörde im falle, daß du die geldstrafe nicht bezahlst eine erstazfreiheitsstrafe androhen. pro tagessatz einen tag ersatzfreiheitsstrafe.

natürlich gibt es in diesen fällen einige möglichkeiten, darum herumzukommen, wenn es bei dir mal so weit wäre, frage den kling !

bleibt mir gewogen
euer kling

Sonntag, 23. August 2020

der sperrmüllfall

 






















der fall:

stephane ist vorsitzender des kegelclubs in seinem wohnort und betreut außer außergeschlechtlicher weise neben den ehefrauen der neun vereinskegel auch das neunkegelvereinsheim.

nach einer durchzechten nacht hat er sich neben einem beim kegeln ausgekugelten arm auch betrunkener art und weise dergestalt an der einrichtung zu schaffen gemacht, daß nun eine totalrenovierung des vereinshauses ansteht.

die eifersüchtigen vereinsmitglieder, die ihren verein sinniger weise << die neun kegel >> nennen, bestehen darauf, daß er die kosten zu tragen hat.

stephane entschließt sich deswegen, sich neu einrichtender weise auf dem sperrmüll zu bedienen, der an diesem abend in seiner straße stattfindet.

mit seinem bollerwagen durch die straße ziehend, hier und dort ein stühlchen oder ein tisch´chen aufladend, gelangt er schließlich an das haus der pierrette, einer gescheiterten kunstmalerin.

diese hatte mehrere ihrer epochalen kunstwerke zur abholung durch die müllabfuhr bereitgestellt, weil weder sie noch die nachwelt diese als weder kunst- noch wandgerecht zu bezeichnen vermochten.

spontan kommt stephane auf die idee, das keglerheim mit pierrettes gemälden zu zieren und bedient sich neben der am straßenrand stehenden gemälde auch zweier farbverspritzter stühle, die pierrette als palette nutze.

pierrette, farbrührend am fenster stehend, sieht die dreistigkeit des stephane und eilt vor die tür, um ihn an der mitnahme der künstlerischen machwerke und der stühle zu hindern.

dieser stellt sie aber nicht zurück weil er die bilder behalten will und entfernt sich.

tage später wird er von der polizei ermittelt, weil er die bilder über eine internet plattform versteigern will.

der staatsanwalt meint ...

klarer fall, diebstahl, die bilder gehören entweder ( und immer noch ) pierrette oder ( schon ) den städftischen entsorgern, keinesfalls aber stephane.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst mal haben wir juristen eine tolle definition für sperrmüll, die sich sicherlich für den einen oder anderen bollerwagen ziehenden sammler nicht recht erschließen will.

diese steht nachvollziehbar in der abfallsatzung ( kann je nach verwaltungsbezirk auch so ähnlich heißen ) und sagt:

sperrmüll sind feste abfälle ( gewußt ? nullplural -> einzahl = mehrzahl ), die typischerweise in privaten haushaltungen anfallen, die wegen ihres umfanges oder ihres gewichtes auch nach zumutbarer zerkleinerung nicht in die im entsorgungsgebiet vorgeschriebenen behälter passen und getrennt vom hausmüll eingesammelt und transportiert werden ( also das sage nicht ich, sondern die satzung ). 

nach der zweckdeutung dieser vorschriften gibt deswegen die pierrett'sche sperrmüllentledigerin nicht etwa ihr eigentum auf ( dann dürfte stephane das ohne probleme mitnehmen ), sondern stellt es ausdrücklich durch die mitnahme der offiziellen entsorger - und nur dieser - bereit.

dies ist die offizielle haltung der städtischen entsorgungsbetriebe, so daß stephane hier sowohl an den bildern als auch den stühlen einen diebstahl begangen hat.

tatsächlich hat bislang noch kein gericht einen bollerwagen ziehenden mülldieb verurteilt, aber ein gewisser grundsatz hat sich doch herausgebildet.

bei allgemeinen gegenständen, zB stühlen, tischen, etc dürfte das tatsächliche interesse des sich der müll entledigenden gering sein, ob der stuhl auf dem müll oder in stephane´s vereinsheim zwischen den kegeln landet.

bei höchstpersönlichen gegenständen ist das allerdings anders. hierzu gehören zB kontoauszüge, briefe, etc ( wobei allerdings der, der seine kontoauszüge auf den sperrmüll wirft, wenig mitleid verdienen dürfte ). und dazu gehören auch kunstwerke, die ein künstler eben gerade nicht für die nachwelt erhalten wissen will.

deswegen darf stephane das vereinsheim mit den stühlen der pierrette schmücken, die bilder aber hat er rechtswidrig entwendet, also gestohlen ...

bleibt mir gewogen
euer kling



Sonntag, 16. August 2020

die leiche in der wildschweinfuttertonne

 

 

der fall zur strafvereitelung:

stephane ist zusammen mit seiner neuen flamme pierrette an einem freitagabend bei seinem freund didi in dessen im wald gelegenen fortshaus beim heimatknödeltag.

inspiriert durch form und größe der riesenknödel und dem tischdekorierten kerzenlicht macht er zusammen mit pierrette - fröhlich candles in the wind vor sich hinsummend - einen spaziergang im dunkeln zum nahegelegenen bismarckturm.

dort angekommen, will er sowohl den turm als letzten endes auch pierrette besteigen.

zwar gibt es keine ottomanen am vom bismarckturm, aber auf der aussichtsplattform geräumige bänke für ( in diesem falle danach ) erschöpfte lustwandler.

auf der plattform angekommen ist pierrette aber vom treppenklettern so erschöpft, daß ihr jegliche lust am weiteren besteigen ( lassen ) abhanden gekommen ist.

 stephane allerdings ist angesichts der vorfreude auf das erklimmen der pierrett´schen wollust schon längst über seine endorphin grenze zum testosteron überschuß gelangt und beschließt angesichts der sich verweigernden pierrette aus frust, seinen überschuß anderweitig zum abklang zu bringen.

mit diesem unterfangen im einklang schubst er seinem frustrierten plan entsprechend die pierrette über das bismarck´sche geländer.

zwar liegt pierrette nun nicht unter ihm, sondern nunmehr unter dem turm, aber er kann nicht einfach türmen, sondern muß zunächst die leiche fortschaffen, die nahezu turmhoch auf dem waldweg liegt.

stephane kommt deswegen auf die idee, den didi um hilfe zu bitten, rennt zum forsthaus und erzählt von seinem coitus interruptus an historischer stätte.

didi will natürlich nicht, daß sein weißherbstschorlevernichtender stammgast bestraft wird und erklärt sich bereit, zusammen mit stephane die pierrette auseinander zu sägen und sodann die leichenteile in die auf dem forstgelände stehende wildschweinfuttertonne zu stopfen, um diese selbigen paarhufern zur lukullischen verkostung zu reichen ( das asterix´sche singularis porcus ist nämlich ein aasfresser und deswegen  - neben didi, dem tonneninhaber - für die stephan´schen pläne geeignetes entsorgungsobjekt ).

tatsächlich hat aber wenige zeit später einer der tierischen verwerter schwer an pierrette´s abgang zu schlucken - sie liegt ihm sozusagen schwer im schweinischen magen -  und verendet mangels wiederkäuerfähigkeit ähnlich elend wie die soeben teilverspeiste.

der zum überprüfen der lebensmittelverträglichkeit der mischfuttertonnage herbeigerufene veterinär entdeckt den unappetitlichen tonneninhalt und stellt fest, daß dies zwar nicht die tonne des diogenes, diese aber gleichsam menschlichen inhaltes ist.

er verständigt deswegen in einem anfall von grauen gegenüber der humanmedizin die sogleich herbeieilende polizei.

noch vor ort räumt didi alles ein, stephane wird verhaftet und wegen mordes verurteilt. didi hat angst, was  aus der zwischenzeitlich geleerten tonne noch herauskommt ...

der staatsanwalt meint ...

mit dem mord ( zu dessen voraussetzungen in einem anderen blog ) hat didi nichts zu tun, so daß man ihn nicht gemeinsam mit stephane in eine tonne stecken darf. 

aber er wußte, was geschehen war, wollte, daß stephane nicht bestraft wird und hat ihm geholfen, die pierrette entdeckungsfeindlich zu entsorgen.

er wird deswegen nach § 258 StGB, der strafvereitelung, zu bestrafen und dafür mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren zu ahnden sein.

daran ändert auch nichts, daß stephane letzten endes doch überführt und verurteilt wurde, denn durch didi´s schweinerei wurden die ermittlungen für geraume zeit verzögert und das reicht für eine strafbarkeit wegen strafvereitelung.

kling sagt ...

so einfach ist das nicht !

zunächst ist didi ein saarländer und kann sich auf ein 1994 vom bundesgerichtshof bestätigtes und noch heute geltendes urteil eines saarländischen gerichtes berufen, das ausführt, daß der begriff << geraume zeit >> dehnbar und auslegungsbedürftig ist ( das ist nicht nur typisch saarländisch, sondern auch typisch für uns juristen ).  

die wenigen tage, die zwischen pierrettes tiefen fall, dem ausfall des wildschweins und dem anfall des veterinärs lagen, werden einer für die anwendung des § 258 greifenden zeitspanne nicht gerecht.

deswegen ist didi auch nicht wegen strafvereitelung zu bestrafen.

aber es verbleibt bei einer versuchten strafvereitelung, denn didi hat zumindest unmittelbar dazu angesetzt zu verhindern, daß stephane nicht vor den kadi muß und bestraft wird.

daß didi später doch alles erzählt hilft ihm nicht, da die tat schon ruchbar war. da § 258 neben der freiheitsstrafe auch eine geldstrafe vorsieht, könnte didi schwein haben und mit einer solchen davonkommen.

was der staatsanwalt aber übersehen hat ( und wir werden es ihm auch nicht verraten ) ist der blick in das bestattungsgesetz.

in baden württemberg zum beispiel stünde da pierrette´s entsorgung unter § 49 I nr 18 - das bestatten außerhalb eines bestattungsplatzes und nein, da gehört die tonne nicht dazu.

da der § 49 I nr 18 die pierrette im wahrsten sinne des wortes nur teilweise betrifft, wäre auch die nr 15 einschlägig, da abgetrennte körperteile weder hygienisch noch dem sittlichen empfinden entsprechend - sondern eher saumäßig - beseitig wurden. 

dies ist allerdings lediglich bußgeldbewehrt, so daß didi´d sparschwein zur beseitigung der rechtsfolgen ausreichen dürfte.

bleibt mir gewogen ...
euer kling



Sonntag, 2. August 2020

horchen im audi - was ein handy im auto mit einem cheeseburger zu tun hat ...



der fall:

stephane´s neue flamme pierrette arbeitet als telephonistin und ist auch privat ständig in der galaxy ihres iPhones unterwegs.

er ist nicht nur auf ihr neues handy, sondern auch ansonsten sehr eifersüchtig und will immer wissen, mit wem pierrette so telephoniert.

er hat deswegen die bluetooth anlage in seinem auto so eingestellt, daß pierrettes handy automatisch an die anlage angebunden wird und deren anrufe annimmt.

tatsächlich klingelt während der fahrt ins liebesnest pierrette´s telephon und stephane hört bluetoothverstärkt die stimme ihrer freundin lumia, die ihn nicht mag und immer hetzt.

voll zorn reißt er deswegen der pierrette das handy aus der hand - vergessend, daß er ja über die freisprechanlage reden kann - und liefert sich mit dem handy fuchtelnd ein streitgespräch mit lumia.

die beamten pok´in xperia und pm huawei fahren zufällig hinter stephane, sehen ihn mit dem handy in der hand telephonieren, halten ihn an und bringen den vorfall vorschriftsmäßig zur anzeige.

der staatsanwalt meint ...

tja lieber stephane, zwar bist nicht du, sondern deine anlage an telephon drangegangen, aber genau damit bekomme ich dich jetzt dran.

nach § 23 absatz 1a satz 1 darf man im ( fahrenden ) auto dann nicht telephonieren, wenn man dazu das mobiltelephon oder den hörer des autotelephons aufnehmen oder das gerät halten muß.

du hast das telephon gehalten und warst deswegen zumindest rechtlich falsch verbunden !

kling meint ...

so einfach ist das nicht !

auch die deutsche rechtsprechung geht sowohl technisch als auch geschlechtlich mit der zeit und hat bereits im jahr 2013 aus << der fahrzeugführer >> << wer ein fahrzeug führt >> gemacht. damit soll klargestellt werden, daß es auch frauen gibt, die ein fahrzeug führen 😃

im april 2016 hat zumindest das oberlandesgericht stuttgart klargestellt, daß das in der hand halten des handy beim telephonieren dann nicht gegen den § 23 verstößt, wenn keine weiteren funktionen des gerätes genutzt werden.

durch die bluetoothanlage nämlich wird die verbindung automatisch hergestellt und das handy muß gerade nicht zur annahme des telephonats in die hand genommen werden.

damit steht das handy in gleicher linie wie zB der zigarettenanzünder, das radio oder dem cheeseburger - und deren gebrauch ist auch nicht verboten.

also alles gegenstände, die, wer ein fahrzeug führt, schnell loslassen kann ( und die kommaregeln in diesem letzten satz stimmen ! ).

deswegen ist stephane hier auch nicht zu bestrafen.

aber achtung: es war ein obergerichtlicher beschluß und deswegen ist nicht sicher, ob sich dieser hält. gerade im fall der mobiltelephone erfolgen jährlich mehrer entscheidungen, die geeignet sind, die oben genannten grundsätze  anders auszulegen, was mit den immer mehr erweiterten technischen möglichkeiten der smartphones zusammenhängt ... 

also beim telephonieren im auto lieber aufpassen und im zweifel immer euren anwalt kling des vertrauens fragen ...

bleibt mir gewogen
euer kling 




Sonntag, 26. Juli 2020

die falsche anklageschrift ...


einwendungen gegen die eröffnung des hauptverfahrens ...
 
der fall:
stephane ist verwirrt - gestern fand er im briefkasten einen umschlag, von der farbe her passend zu dem zu erwartenden regnerischen wochenende - und das ende juli !.
auch der inhalt ist ( ebenso wie die wettervorhersage ) nicht geeignet, sonnenlicht in das trübe grau der nächsten zukunft zu bringen, denn ihm wird der versuchte totschlag seiner ex pierrette vorgeworfen.
er ist sich aber sicher, daß er mit dem ganzen nichts zu tun hat, denn erstens war er an dem vorgeworfenen tag in urlaub in amerika und zum anderen steht in der anklage zwar sein name und sein geburtstag, aber eine ganz andere adresse und ein anderer geburtsort.
die hoffnung auf einen guten ausgang stirbt aber bekanntlich zuletzt, denn auf dem begleitschreiben steht

stephane denkt, ich brauche ja eigentlich gar keinen anwalt, denn ich war´s ja nicht. ich rufe mal den staatsanwalt an, der soll das regeln, der hat das schließlich verbockt. ich jedenfalls kann beweisen, daß ich damit nichts zu tun habe - und er greift zum hörer ...
der staatsanwalt meint:
mein lieber stephane, ich habe die anklage schon an das gericht geschickt und wenn du da nörgeln willst, dann mußt du ( oder dein anwalt, ich empfehle da den kling ) dich mit dem vorsitzenden richter ins benehmen setzen.
aber grundsätzlich habe ich den tatverdacht gegen dich überprüft, alles ermittelt und sorry- du warst das. wenn du anderer meinung bist, mußt du das in der hauptverhandlung regeln. hin mußt du aber und das ding läuft !
kling sagt:
so einfach ist das nicht !
schauen wir mal, was jetzt im richterzimmer passiert ...
zuunächst befürchtetst du wohl wie viele von kling´s mandanten einen rechtsverlust wegen der im begleitschreiben zur anklage genannten frist nach § 201 stpo ( das sind die zwei wochen, die du in der anklageschrift liest ).
aber keine angst wegen der im begleitschreiben zur anklage genannten fristen ! diese frist bezieht sich nur auf die dort genannten beweiserhebungen und einwendungen.
liest sich toll, aber was ist damit gemeint ?
nach eingang der anklageschrift hat das gericht zu entscheiden, ob es die erhobene anklage überhaupt zur hauptverhandlung gegen dich zuläßt.
der vorsitzende richter hat also darüber zu befinden, ob und inwieweit die vorwürfe der staatsanwaltschaft zutreffen können. es wird also geprüft, ob du nach dem ergebnis der ermittlungen, wie sie in der anklageschrift niedergeschrieben sind, der tatbegehung hinreichend verdächtig bist.
dazu gehört natürlich auch die frage, ob du überhaupt der stephane bist, den die anklage meint. hier wird also in einem falle wie deinen ( anderer geburtsort und andere anschrift ) dein anwalt zu prüfen haben, ob es noch einen stephane mit dem gleichen namen und dem gleichen geburtsort gibt. sollte dies tatsächlich der fall sein, wären neue ermittlungen anzustellen, ob das verfahren vielleicht gegen stephane II zu führen wäre.
das wäre also ein einwand, der die eröffnung des hauptverfahren gegen dich verhindern könnte ( und wer jetzt denkt, so was an den haaren herbeigezogenes kann nur dem kling einfallen, der irrt ! tatsächlich konnte genau mit einer solchen begründung - zugegebener maßen schon einige jahre her - der vorwurf gegen einen von kling´s mandanten zu fall gebracht werden ).
natürlich gibt es noch andere einwendungen, zB die frage, ob die strafrechtliche verfolgung nicht schon verjährt ist. fast jede straftat kann nach ablauf einer bestimmten frist nicht mehr verfolgt werden, das steht in § 78 stgb.
an dieser stelle drei interessante hinweise:
  • mord verjährt nie !
  • andere straftaten mit lebenslang nach 30 jahren
  • bei sexualstraftaten gegen minderjährige läuft die verjährungsfrist erst ab deren 18. geburtstag
manchmal kann auch eine anklageschrift in sich falsch sein. beliebtes beispiel ist eine zu unbestimmte anklageschrift - da würde dann zum beispiel stehen, daß stephane irgendwann im jahre 2016 eine unbestimmte menge eines nicht zu ermittelnden betäubungsmittel von einem unbekannten zu einem nicht mehr feststellbaren preis erworben hat. das hätte mal wirklich gute chancen, das verfahren zum absturz zu bringen ( und ja, auch solche anklagen gibt es tatsächlich ).
die im wahrsten sinn des wortes ultimative einwendung gegen die eröffnung des hauptverfahrens wäre übrigens, daß du verstorben bist - was dir naürlich nicht mehr viel nutzt, aber trotzdem muß dein verteidiger dies - sozusagen posthum - beantragen.
die genannte frist betrifft deswegen lediglich beweiserhebungen und einwendungen, die die eröffnung des hauptverfahrens (also die frage der einleitung des gerichtsverfahrens) als solches betreffen.
die andere frage ist die, ob die tatsache, daß stephane in wahrheit in urlaub war, geeignet ist, die eröffnung zu verhindern.
und das ist sie gerade nicht !
ob stephane die tat begangen hat, wird nämlich erst in der hauptverhandlung untersucht.
alle beweiserhebungen, die also die frage seiner schuld oder unschuld betreffen, sind in der hauptverhandlung zu tätigen und unterfallen nicht dieser frist. es handelt sich hierbei also nicht um einwendungen, die die frage einer tatbegehung als solche betreffen. diese werden im rahmen der verhandlung geltend zu machen sein.
alle beweisanträge, die für den ausgang des verfahrens bedeutsam sind und die frage der tatbegehung und schuldfrage  betreffen, können jederzeit und auch im verlauf des gerichtsverfahrens gestellt werden.
wobei selbstverständlich ein frühzeitig eingeschalteter kling schon im rahmen des ermittlungsverfahrens, also vor erhebung der anklage, den antrag stellen würde, das verfahren einzustellen und den nachweis erbracht hätte, daß stephane tatsächlich in amerika war.
in stephane´s verfahren hätte man also, auch wenn stephane der ist, der in der anklage steht ( und das verfahren eröffnet worden wäre ), in der verhandlung den beweisantrag gestellt, daß stephane in amerika war.
und dann heißt es

bleibt mir gewogen ...
euer kling